…Beschwerde Die dagegen eingebrachte Beschwerde vom 31.7.201 7 richtet sich gegen die Einbeziehung der Franchisegebühren für die Nutzung der Handelsbezeichnung, Warenzeichen und sonstiger gewerblicher Schutzrechte des ***3*** Systems in die Bemessungsgrundlage. Die erwähnten Nutzungsrechte würden untern der Befreiungstatbestand des § 33 TP 5 Abs…
…Streitjahren geltenden Fassung) in der Bilanz auszuweisen. Zu den steuerlich als unkörperlichen Wirtschaftsgütern bezeichneten Vermögensgegenständen gehören insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen, Marken-, Urheber- und Verlagsrechte, Konzessionen, Warenzeichen, Erfindungen, Rezepturen, Know-how, Nutzungsrechte wie Miet- und Fruchtgenuss), Optionsrechte und Firmenwert (vgl Ehgartner in Jakom, EStG (2026) …
…worden ist, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung sein Wohnort oder sein üblicher Aufenthaltsort: - Abtretung und Einräumung von Urheberrechten, Patentrechten, Lizenzrechten, Fabrik- und Warenzeichen sowie ähnlichen Rechten, - Leistungen auf dem Gebiet der Werbung, - Leistungen von Beratern, Ingenieuren, Studienbüros, Anwälten, Buchprüfern und…
…Der Franchise-Nehmer wird bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen den hiezu vom Franchise-Geber aufgestellten Grundsätzen und Richtlinien folgen und die gewerblichen Schutzrechte, insbesondere das Warenzeichen "A" nur so verwenden, dass der Ruf und das Ansehen von A gefördert und keinesfalls beeinträchtigt wird. 3) a) Der…
…stellen. Das Recht zur Führung des Restaurants werde in einem gesondert abgeschlossenen Franchisevertrag eingeräumt. Bei einem echten Franchisevertrag würden die Bestandsvertragselemente in den Hintergrund treten und sich bestenfalls auf die Nutzung von Know-how, Marken- und Warenzeichen beziehen. Im Erkenntnis vom 7.10,1985, 85…
…solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung sein Wohnort oder sein üblicher Aufenthaltsort: "- Abtretung und Einräumung von Urheberrechten, Patentrechten, Lizenzrechten, Fabrik- und Warenzeichen sowie ähnlichen Rechten". Die Mehrwertsteuer-System-Richtlinie (MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, ABl…
…Lizenzen oder Know-how einer anderen Person zur Benützung überlassen wird. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung des "Knowhow" von Marken und Warenzeichen (OGH 26.4.1994, 4 Ob 535/94). Der Verwaltungsgerichtshof VwGH…
… 16.10.2003, 2003/16/0126). Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandsvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung von Know-how, Marken- und Warenzeichen. Im Erkenntnis vom 7.10.1985, 85/15/0136 führt der Gerichtshof aus: "Wurde den Beschwerdeführern…
…Restaurants wird in einem gesondert abgeschlossenen Franchisevertrag eingeräumt. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandsvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung von Know-how, Marken- und Warenzeichen. Im Erkenntnis vom vom 7.10.1985, 85/15/0136 führt der Gerichtshof aus…
…Restaurants wird in einem gesondert abgeschlossenen Franchisevertrag eingeräumt. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandsvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung von Know-how, Marken- und Warenzeichen. Im Erkenntnis vom vom 7.10.1985, 85/15/0136 führt der Gerichtshof aus…
…Lizenzen oder Know-how einer anderen Person zur Benützung überlassen wird. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung des Knowhow von Marken und Warenzeichen (OGH 26.4.1994, 4 Ob 535/94). Der Verwaltungsgerichtshof VwGH…
…den eine Marke in Verbindung mit Lizenzen oder Know-how einer anderen Person zur Benützung überlassen wird. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung des Know-how von Marken und Warenzeichen. (OGH 26.4.1994…
…Patent-, Musterschutz-, Markenschutz- (Warenzeichen) und Urheberrechte Dritter verletzt werden. 5.2 Der Unternehmer verpflichtet sich, den Agenten hinsichtlich aller möglichen Verletzungen von Patent-, Musterschutz-, Markenschutz- (Warenzeichen) und Urheberrechten schadlos und klaglos zu halten. Sollte der Agent diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, fallen alle…
…durch den eine Marke in Verbindung mit Lizenzen oder Know-how einer anderen Person zur Benützung überlassen wird. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung des Knowhow von Marken und Warenzeichen. (OGH 26.4.1994…
…Rechtsmittel der Beschwerde erhoben. Bestritten wurde von der Bf, dass die Franchisegebühren für die Nutzung der Handelsbezeichnung, Warenzeichen und sonstiger Nutzungsrechte in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen seien. Nach Ansicht der Bf fielen diese Nutzungsrechte unter die Befreiungsbestimmung des § 33 TP 5 ABs. 4 Z 2 GebG…
…Franchisevertrag würden die Bestandsvertragselemente in den Hintergrund treten und bezögen sich bestenfalls auf die Nutzung von Know-how, Marken- und Warenzeichen. Zitiert wurde das Erkenntnis des VwGH vom 7.10.1985, 85/15/0136: "Wurde den Beschwerdeführern durch den gegenständlichen Vertrag eine komplett eingerichtete Tankstelle…
…gesondert abgeschlossenen Franchisevertrag eingeräumt. Bei einem echten Franchisevertrag würden die Bestandsvertragselemente in den Hintergrund treten und bezögen sich bestenfalls auf die Nutzung von Know-how, Marken- und Warenzeichen. Zitiert wurde das Erkenntnis des VwGH vom 7.10.1985, 85/15/0136, der darin ausgeführt hätte…
…durch den eine Marke in Verbindung mit Lizenzen oder Know-how einer anderen Person zur Benützung überlassen wird. Bei einem echten Franchisevertrag treten die Bestandvertragselemente in den Hintergrund und beziehen sich bestenfalls auf die Nutzung des Knowhow von Marken und Warenzeichen. (OGH 26.4.1994…
…Zweck des Vertrages … Das "XYZ-System" umfasst, ohne hierauf beschränkt zu sein, die folgenden Bestandteile: a) gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Warenzeichen "XYZ", b) Know-how-Rechte, c) bestimmte Rechte an Ausstattungen von Waren, Designs und Farbzusammenstellungen für Restaurantbauten, Anlagen der Außenwerbung, gleich welcher Art…
…Zweck des Vertrages … Das "ABC—System" umfasst, ohne hierauf beschränkt zu sein, die folgenden Bestandteile: a) gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Warenzeichen "ABC", b) Know-how-Rechte, c) bestimmte Rechte an Ausstattungen von Waren, Designs und Farbzusammenstellungen für Restaurantbeuten, Anlagen der Außenwerbung, gleich welcher Art…