Im Hinblick darauf, dass die letzte diese Warenempfängerin betreffende Zollanmeldung am 3. November 2010 abgegeben worden ist, die Gesellschaft aber erst im April 2011 nicht mehr an der angegebenen Anschrift aufgefunden werden konnte, die bulgarischen Behörden die Abgabe von Steuererklärungen im maßgeblichen Zeitraum aber bestätigten…
…5. August 2010, bei der die Bf die ***E*** indirekt vertreten hat lag kein Frachtbrief vor; die Lieferung an die vertretene Warenempfängerin wurde nicht nachgewiesen. Hätte die Bf den Empfang der Waren durch die ***E*** überprüft, oder sich um die Vorlage der Frachtbriefe bemüht, wären…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang/Parteivorbringen Die Bf überführte mit Zollanmeldung vom 14.10.2014 als Anmelderin und indirekte Vertreterin für DA (DA) als Warenempfängerin zwei Kraftfahrzeuge in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Zur Zollwertermittlung wurde die Faktura Nr…
…angegeben. Die Frist wurde mit 26. März 2018 festgelegt. Die Waren wurden nach Österreich transportiert und am 13. März 2018 an die Warenempfängerin, die ***H-GmbH*** mit Sitz in ***Adr.1***, ausgeliefert. Das Zollamt leitete ein Suchverfahren ein und ersuchte mit Schreiben vom 5. April…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Zollanmeldung CRN zzz vom 23. April 2009 wurde auf Antrag der Österreichische Post AG beim Zollamt Wien eine Sendung mit Handyersatzteilen in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Im Feld 8 dieser Zollanmeldung scheint als Warenempfängerin die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), die Bf…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt: A) Verfahrensgang: Am 3. November 2010 beantragte die nunmehrige Beschwerdeführerin (folgend kurz Bf.) als Anmelderin und gleichzeitige Warenempfängerin die Einfuhrabfertigung zum freien Verkehr von Bolzen und Schrauben (Tarifnr. 7318158981 und 7318156981) unter der Anmeldungsnummer 000 . Als Ursprungsland wurde in…
…in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Die Bf. ist in dieser Zollanmeldung als Warenempfängerin und indirekt Vertretene genannt (siehe Felder 8 und 14). Beim Versender handelt es sich laut Feld 2 der Zollanmeldung um die in Indien ansässige Firma ***1***. Als Warenbezeichnung ist im Feld…
…7. September 2015, Zahl ***1***, wurden für 76 in der Anlage zum Bescheid angeführte Zollanmeldungen die Entscheidungen über die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer durch das für die in den Warenanmeldungen angegebene Warenempfängerin zuständige Finanzamt nach § 26 Abs. 3 Z 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) gemäß Art. 8…
…Fällen eingangsabgabenpflichtige Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 4200) übergeführt habe, ohne die an dieses Zollverfahren geknüpfte Verpflichtung zur nachweislichen Weiterbeförderung an die in den Zollanmeldungen angeführte Warenempfängerin zu erfüllen. Der ***GmbH*** sei diese Einfuhrumsatzsteuerschuld mit Bescheid des Zollamtes vom 9…
…2 erster Anstrich ZK zu handeln. Durch die Eingabe der in der Vollmachtsurkunde vom 9. Dezember 2015 unrichtig angeführten EORI-Nummer ***AT2*** wurde in Feld 8 der Zollanmeldung die "***M-GmbH & Co***" als Empfänger eingetragen und nicht die tatsächliche Käuferin und Warenempfängerin, die ***T-GmbH***…
…hat durch die Eintragung eines entsprechenden Codes zum Ausdruck gebracht, dass sie bei dieser Zollabfertigung als indirekte Vertreterin der Warenempfängerin einschreitet. Das Zollamt nahm die Anmeldung unter CRN ***2*** antragsgemäß an und überließ der Bf. die Waren unter Gewährung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Mit…
…UStG 1994. Als Versender war die S. AG in der Schweiz angegeben. Am 8.4.2011 richtete das Zollamt Feldkirch Wolfurt ein Amtshilfeersuchen an die Steuerbehörden in Spanien. Diese teilten am 7.6.2011 zur Warenempfängerin X. SL mit, dass es unmöglich gewesen sei, das…
…€ 200,00 belaufen. Insgesamt sei der gegenständliche Transportauftrag mit EUR 550,00 entlohnt worden. Im Rahmen der angedachten Transportabwicklung sei der Lastkraftwagen nach dem Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich am 26.3.2014 zur Warenempfängerin in ***2*** gefahren, um einerseits einen Passierschein zu lösen…
…Fällen eingangsabgabenpflichtige Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung (Verfahrenscode 4200) übergeführt habe, ohne die an dieses Zollverfahren geknüpfte Verpflichtung zur nachweislichen Weiterbeförderung an die in den Zollanmeldungen angeführte Warenempfängerin zu erfüllen. Der ***1*** GmbH sei diese Einfuhrumsatzsteuerschuld mit Bescheid des Zollamtes Linz…
…UmwG). Im Zeitraum zwischen 4. Februar 2014 und 6. Februar 2014 erklärte die Beschwerdeführerin (Bf.) als Anmelder und indirekter Vertreter der Warenempfängerin A.B. in den in der Anlage des angefochtenen Bescheides genannten Zollanmeldungen anlässlich der Überführung von Sonnenblumenöl der Fa. C-Ltd in den…
…innergemeinschaftliche Verbringen ausgeführt hat, sohin die im Feld 8 der Zollanmeldungen genannte Warenempfängerin X mit Sitz in Frankreich (allenfalls GF oder eine unbekannter Person). In Anbetracht der als erwiesen anzusehenden Einbindung dieses Unternehmens in die festgestellten Mehrwertsteuerbetrügereien und auf Grund des Umstandes, dass die innergemeinschaftlichen…
…und an Einfuhrumsatzsteuer (B00) € 121,17] werde weiterhin geschuldet und sei daher gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK nachzuerheben. Weil die Warenempfängerin zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei, unterbleibe gemäß § 72a ZollR-DG die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer. Als Folge der Nacherhebung sei gemäß…
…fortgesetzt wurde, und einem Schreiben der belangten Behörde an die B trug die belangte Behörde mit Mängelbehebungsauftrag vom 23. Jänner 2015 der in der Warenanmeldung angegebenen Warenempfängerin (A GmbH) auf, die fehlende Beschwerdebegründung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung nachzureichen. Mit Schreiben vom 19. März…
…Mai 2010 die buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 139.382,15 mit und setzte gleichzeitig eine Abgabenerhöhung in Höhe von € 9.895,28 fest. Die Warenempfängerin habe die Erwerbe nicht erklärt. Es handle sich daher um einen erwiesenen "missing trader"…
…899 ZK-DVO abgewiesen. In der Begründung führte das Zollamt aus, dass die Beschwerdeführerin bei allen betroffenen Anmeldungen als indirekte Vertreterin der Warenempfängerin aufgetreten sei. Die Beschwerdeführerin sei somit Anmelderin und hafte sowohl für die Entrichtung der Einfuhrabgaben als auch für die Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen…