…hat durch die Eintragung eines entsprechenden Codes zum Ausdruck gebracht, dass sie bei dieser Zollabfertigung als indirekte Vertreterin der Warenempfängerin einschreitet. Das Zollamt nahm die Anmeldung unter CRN ***2*** antragsgemäß an und überließ der Bf. die Waren unter Gewährung der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer. Mit…
…erklärten Zollwerte und Hinzurechnungskosten zu überprüfen und das jeweils exakte Zustelldatum zu ermitteln. Im Rahmen der Überprüfung des Zustelldatums der Sendungen wurden in sechs Fällen Unregelmäßigkeiten festgestellt. Eingesehen wurden ua Lieferscheine der als Anmelder fungierenden Bf und Lagereingangsbelege/Wareneingangsprotokolle des Warenempfängers, die einen Datumsstempel aufweisen…
…vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen; b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger, der die Waren annimmt und weiß…
…1.000 t) im Gesamtwert von € 1,020.000,00 mit hierauf entfallenden Eingangsabgaben von € 250.042,16 der zollamtlichen Überwachung dadurch entzogen wurde, dass diese vom genannten Unternehmen (als Warenempfängerin) nicht fristgerecht einem Zollamt gestellt worden sind, und hiedurch eine Verzollungsumgehung nach …
…In der Rz 4361 UStR 2000 werde weiter ausgeführt, "dass eine Anfrage nach Stufe 2 außerdem angebracht sein wird, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Warenempfängers bestehen und bei Gelegenheitskunden und in Abholfällen". Diese Richtlinienaussage impliziere, dass ansonsten mit einer "Stufe 1" Anfrage…
…Folge antragsgemäß überlassen. Mit Eingabe vom 16. November 2016 beantragte die Bf. in Vertretung des Warenempfängers die Nacherhebung eines Zollbetrages in der Höhe von 5.304,89 Euro, da im Zeitpunkt der Verzollung eine falsche Rechnung vorgelegen sei. Dem Schreiben angeschlossen war die Rechnung Nr…
…verständiger Betrachtung kein Zweifel daran bestehen, dass das Zollamt die angefochtenen Bescheide jeweils an die in der Slowakei ansässigen o.a. Warenempfänger als Bescheidadressaten gerichtet und diese Unternehmen als Zollschuldner herangezogen hat. Dies bestätigt auch das Zollamt im Vorlagebericht. Dafür dass diese Bescheide für die…
Im Hinblick darauf, dass die letzte diese Warenempfängerin betreffende Zollanmeldung am 3. November 2010 abgegeben worden ist, die Gesellschaft aber erst im April 2011 nicht mehr an der angegebenen Anschrift aufgefunden werden konnte, die bulgarischen Behörden die Abgabe von Steuererklärungen im maßgeblichen Zeitraum aber bestätigten…
Im Beschwerdefall war die Heranziehung der Bf zur Abgabenleistung im Hinblick darauf, dass der Warenempfänger nicht mehr existiert, zwingend geboten (vgl. VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301). Auf weitere Einwendungen hinsichtlich § 3 der VO BGBl. 401/1996 ist nicht einzugehen, weil ein Verfahren 42…
…5. August 2010, bei der die Bf die ***E*** indirekt vertreten hat lag kein Frachtbrief vor; die Lieferung an die vertretene Warenempfängerin wurde nicht nachgewiesen. Hätte die Bf den Empfang der Waren durch die ***E*** überprüft, oder sich um die Vorlage der Frachtbriefe bemüht, wären…
…Die Angaben in der Beilage treffen somit nicht einmal eine Aussage darüber, welchen Preis ein anderer Warenempfänger tatsächlich bezahlt hat. In den verfahrensgegenständlichen Fällen stand fest, dass der Beschwerdeführer für den Erwerb der Radarwarngeräte nicht nur die in den Zollinhaltserklärungen oder in den genannten Rechnungen…
…T- von der S Wien, für die Beschwerdeführerin, (Bf.), als Warenempfänger, am 19.02.2013 Waren mit der Bezeichnung „Druckerkartusche mit integrierten Druckkopf“ , mit Warennummer 84439990 00, zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der europäischen Gemeinschaft angemeldet und im Anschluss daran- ohne Durchführung einer…
…angeführte Spedition, deren Geschäftsführer der Bf. war. In den Anmeldungen wurden als Warenempfänger acht verschiedene ungarische Unternehmen, als Versender verschiedene chinesische Unternehmen und als Ursprungsland der Waren „China" angegeben. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 2. April 2009 wurde der Firmenwortlaut A-GmbH in A**-GmbH geändert. Das…
…42xx). Anmelderin war in allen Fällen im indirekten Vertretungsverhältnis die angeführte Spedition, deren Geschäftsführer der Bf. war. In den Anmeldungen wurden als Warenempfänger drei ungarische Unternehmen, als Versender ein chinesisches Unternehmen, die CN-Ltd, und als Ursprungsland der Waren „China" angegeben. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 2…
…42xx). Anmelderin war in allen Fällen im indirekten Vertretungsverhältnis die angeführte Spedition, deren Geschäftsführer der Bf. war. In den Anmeldungen wurden als Warenempfänger drei ungarische Unternehmen, als Versender ein chinesisches Unternehmen, die CN-Ltd, und als Ursprungsland der Waren „China" angegeben. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 2…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Zollanmeldung CRN zzz vom 23. April 2009 wurde auf Antrag der Österreichische Post AG beim Zollamt Wien eine Sendung mit Handyersatzteilen in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Im Feld 8 dieser Zollanmeldung scheint als Warenempfängerin die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), die Bf…
…Verfahrensgang: Am 28.12.2011 meldete die A. als indirekte Vertreterin für den Warenempfänger und nunmehrigen Beschwerdeführer (kurz Bf.) mit Anmeldung CRN 000 1 Packstück "LED Lampen" unter der Taricposition 8543 7090 99 (Zollbelastung 3,7%, Einfuhrumsatzsteuer 20%) die Abfertigung zum freien Verkehr durch Verzollung…
…Verfahrensablauf: Am 2.11.2011 beantragte die B. GmbH, Adresse, als Anmelderin in indirekter Vertretung des nunmehrigen Beschwerdeführers (kurz Bf.) als Warenempfänger, beim Zollamt A., Zollstelle C. mit schriftlicher Zollanmeldung CRN: 01 die Abfertigung zum freien Verkehr in der Union durch Verzollung des gebrauchten PKW…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Das Zollamt Wien hat mit dem im Spruch bezeichneten Bescheid die Annahme der Zollanmeldung für eine Postsendung von 5 Packungen a` 240 Stk. Tabletten Glucosaminsulfat für den Warenempfänger A gemäß Art. 8 Zollkodex (ZK) mit der Begründung zurückgenommen…
…erster Gedankenstrich ZK iVm § 2 Abs 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG die Eingangsabgabenschuld im Ausmaß von insgesamt EUR 10.010,75 (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) entstanden. in der Begründung wird unter Hinweis auf die beim Warenempfänger durchgeführte Betriebsprüfung/Zoll zusammenfassend ausgeführt, in der Zollanmeldung CRN1 vom…