…sich nach § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG um einen beihilfenschädlichen Studienwechsel gehandelt habe, da nicht die gesamte Vorstudienzeit anerkannt worden sei. Die 62-ECTS-Credits aus dem Studium Industrial Data Science entsprechen drei Semestern, die die Wartezeit im nunmehr betriebenen Studium verkürzten. Die Beschwerdevorentscheidung…
…2 Z 1 StudFG liegt kein Studienwechsel im Sinne des Absatz 1 vor, wenn bei diesem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und…
…das Bundesfinanzgericht ebenfalls der Beschwerde stattzugeben und führte im Wesentlichen aus: „Durch die nunmehr vorliegenden Bescheide … über die Anrechnung von Vorstudienzeiten im Ausmaß von 2,5 ECTS-Punkten ist nunmehr für den Zeitraum Oktober 2012 bis Februar 2014 von einer Wartezeit von drei Semestern…
…13.07.2015, GZ. RV/5100924/2015, liege durch die Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit in die neue Studienrichtung zwar kein Studienwechsel iSd § 17 Abs.2 Z 1 StudFG vor, jedoch werde die Studienzeit (die Anspruchsdauer des neuen Studiums) um die angerechneten Semester verkürzt. Die Anspruchsdauer…
…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…
…Februar 2015 hat das Finanzamt die Beschwerde abgewiesen. Zur Begründung wurde auszugsweise ausgeführt: „Ein Studienwechsel, bei welchem die gesamte Vorstudienzeit auf das neue Studium angerechnet wird ist grundsätzlich nicht „schädlich“. Wenn der Studienerfolg nach ECTS-Punkten bemessen wird, hat das Arbeitspensum pro Studienjahr für alle…
…beim-studienwechsel; -https://studentpoint.univie.acat/zum-studium/studienwechsel/ Demnach gilt nicht als Studienwechsel: Studienwechsel, bei denen die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Die Familienbeihilfe bleibt deshalb unberührt, da es sich im Fall meiner Tochter um keinen Studienwechsel im Sinne des § 276…
…17 Abs 2 Z 1 Studienförderungsgesetz 1992 nicht als Studienwechsel iSd Abs 1 leg cit Studienwechsel anzusehen sind, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil die dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen gleichwertig sind…
…Wechsel der Studieneinrichtung sondern ein Wechsel der Studienrichtung von Angewandte Geowissenschaften auf Industrielogistik. Ein Studienwechsel, bei dem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des neuen Studiums berücksichtigt werden, weil sie diesem Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der…
…Studien ***St1*** und ***St2*** bis Februar 2025. Es liegt daher ein Studienwechsel ab dem Wintersemester 2024/25, nach sieben absolvierten Semestern in den Bachelorstudien ***St1*** und ***St2***, vor. Anrechnung der Vorstudienzeiten: § 17. (1) StudFG lautet: Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1…
…zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Beschwerde Gegen den Rückforderungsbescheid vom 25.7.2014 wurde vom Bf am…
…Lag ein Wechsel zum Lehramtsstudium UF Deutsch UF Psychologie und Philosophie UniStG in Bezug auf die Familienbeihilfe vor, sind alle von der Studienpräses für dieses Lehramtsstudium angerechneten Vorstudienzeiten zu berücksichtigen. Der Bf ist daher im Fall eines Studienwechsels i.S.d. FLAG 1967 im Recht…
…zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die die gesamten Vorstudienzeiten für Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Ihre Tochter **1** hat vom Wintersemester 2011/12 bis Sommersemester 2015 das…
…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…
…das berufsbegleitende Bachelorstudium "Unternehmensführung". Der Tochter der Bf wurden aufgrund ihrer schulischen Vorbildung von der ***Schule*** 55 ECTS angerechnet. Eine Anrechnung von Vorstudienzeiten der ***Universität*** erfolgte nicht. Im Bachelorstudium "Unternehmensführung" legte ***Kind*** im Sommersemester 2025 Prüfungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten ab. Im Bachelorstudium…
…nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Wurde…
…so viele Semester absolviert wurden wie im Vorstudium. Die Tochter habe das Studium nach dem 4. Semester gewechselt. Aufgrund der Anerkennung der Vorstudienzeit im Ausmaß von 15 ECTS, entspricht einem Semester, verkürze sich die Wartezeit auf 3 Semester. Im Zeitraum Oktober 2019 bis Februar 2021…
…kann gemäß § 167 Abs 2 BAO als erwiesen angenommen werden. Das Bundesfinanzgericht sah es demnach als erwiesen an, dass Tochter ***K1*** im beschwerdegegenständlichen Zeitraum einen beihilfenschädlichen Studienwechsel vollzogen hat, bei dem Vorstudienzeiten anzurechnen waren. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Gemäß § 2…
…Beschwerdeführerin im neuen Studium so viele Semester zurückgelegt habe wie er in dem zu spät gewechselten Studium verbracht habe, also grundsätzlich erst nach vier Semestern im neuen Studium. Zu berücksichtigen sei aber die Anerkennung von Vorstudienzeiten. Werden solche teilweise angerechnet, werde die Wartezeit entsprechend verkürzt…
…Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Nach einem Studienwechsel nach dem jeweils 3…