…tätigen ***Firma2*** entschieden, dass den angefochtenen Erledigungen sehr wohl Bescheidcharakter zukomme und infolge der Änderung der Verhältnisse aufgrund der unecht befreiten Verkäufe von Wohnungen eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG 1994 hinsichtlich der Großreparaturen durchzuführen sei. Hingegen gab es in diesem Verfahren keine strittigen…
…Aus diesen Gründen war daher eine Subsumtion unter einer Großreparatur oder nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder aktivierungspflichtige Aufwendungen (wie teilweise im Parallelverfahren vorgenommen) nicht möglich. Unter diesem Titel war daher keine Vorsteuerberichtigung durchzuführen und wurden die ursprünglich von der belangten Behörde angesetzten Beträge ausgeschieden (siehe…
…ob den angefochtenen Erledigungen -aufgrund des Fehlens einer Unterschrift - Bescheidqualität zukommt und andererseits, ob als Folge der steuerfreien Veräußerung von Immobilien eine Vorsteuerberichtigung für Aufwendungen im Zusammenhang mit (von der belangten Behörde bejahten) sog. "Großreparaturen" oder allenfalls aus anderen Gründen vorzunehmen ist. Im Zuge einer…
…verfügen darf - gilt. Auch bloße Erd- und Asphaltierungsarbeiten im Freien - sohin weder im noch an einem Bauwerk vorgenommen - erfüllen den Gebäudebegriff nicht. Die Bf. ist somit vorerst im Recht, wenn sie einwendet, dass die Maßnahmen in den Außenbereichen keine Großreparaturen darstellen können. Ihre Schlussfolgerung aber…
…um aktivierungspflichtige Aufwendungen handelte (sondern um eine Großreparatur, siehe Erörterungstermin). Anzumerken ist, dass die offengelegten Maßnahmen aber selbst bei (teilweisem) Vorliegen aktivierungspflichtiger Aufwendungen, jedenfalls unter den Tatbestand des § 12 Abs. 10 UStG gefallen und dieselbe Vorsteuerberichtigung wie eine Großreparatur ausgelöst hätten. Dass der Sanierungsaufwand im…
…mit der die anteilige Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 für die im Vorsteuerberichtigungszeitraum durchgeführten Herstellungen und Großreparaturen iHv rund 3.000.000 € entsprechend der damaligen hoheitlichen Nutzung des A-Hauses geltend gemacht worden ist. Strittig ist die Versagung der Anerkennung des Vorliegens…
…die anteilige Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 für die im Vorsteuerberichtigungszeitraum durchgeführten Herstellungen und Großreparaturen in Höhe von rund 3.000.000 € entsprechend der damaligen hoheitlichen Nutzung des A-Hauses in der Umsatzsteuererklärung 2008 geltend gemacht. Mit dem Umsatzsteuerbescheid 2008 wurde die…
…nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, aktivierungspflichtigen Aufwendungen und Großreparaturen gegeben sein, um darauf die Bestimmung über die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 UStG 1994 zur Anwendung bringen zu können (vgl etwa VwGH 24.11.2004, 2000/13/0041). Demgegenüber betrifft die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11…
…betragsmäßig ab. Ändern sich die Verhältnisse ist der Vorsteuerabzug zu korrigieren. Aufgrund der o.a. Ausführungen — relativ hoher Instandhaltungsaufwand, kein regelmäßiges Erwachsen — ist im Jahr 2008 von einer Großreparatur auszugehen, und es ist eine Vorsteuerberichtigung iHv. 4/10 vorzunehmen. c) Zeitraum der Berichtigung Gem. § 12…
…berechtigt war, eine Vorsteuerberichtung vorzunehmen. 4.2. Zur Nutzungsänderung bei der Bf. als Rechtsnachfolgerin Die Bestimmungen zur Vorsteuerkorrektur bei Änderung der Verhältnisse gelten auch für Vorsteuerbeträge, die auf nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Aufwendungen sowie bei Gebäuden auf Kosten von Großreparaturen entfallen, wobei hierfür ein…
…jeweils für das Jahr der Änderung zu erfolgen habe, sei für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zwanzigstel der gesamten, auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder die Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Veräußerung…
…ist eine Vorsteuerberichtigung erforderlich. Betroffen sind Herstellungskosten, aktivierungspflichtige Umbauten oder Großreparaturen die innerhalb von 19 Jahren nach dem Jahr der erstmaligen Verwendung veräußert oder ins Privatvermögen übernommen werden. Die Berechnung ergibt eine Berichtigung iHv 2.722,87 Euro. Für das bewegliche Anlagevermögen und die Warenvorräte…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung…
…dass die vorgenommenen Baumaßnahmen Großreparaturen im Sinne des UStG darstellen und die Vorsteuerberichtigung daher zu Recht vorgenommen wurde. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wies der Bf. darauf hin, dass das gegenständliche Gebäude seit geraumer Zeit als Gastwirtschaft mit Zimmervermietung gewerblich genutzt werde und schon von den…
…durchzuführen. … Bei Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) tritt an die Stelle des Zeitraumes von vier Kalenderjahren ein solcher von neun Kalenderjahren. Bei der Berichtigung, die jeweils für das Jahr der Änderung zu…
…Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen) von einem zwanzigstel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder die Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen. D. Rechtliche Erwägungen zum festgestellten Sachverhalt 1. a. Im Falle der Änderung der Verhältnisse für den Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 10 UStG sind Vorsteuerberichtigungen…
…dass auch eine Vorsteuerberichtigung gemäß der ausdrücklichen Bestimmung des § 12 UStG 1994 bei Grundstücken nicht sämtliche Vorsteuern, die irgendwie mit Grundstücken zusammenhängen, umfasse, sondern nur die Vorsteuer für Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Großreparaturen und auch nur für diejenigen Grundstücke, die übergegangen seien und nicht für…
…habe mit der Vorsteuerberichtigung bei Großreparaturen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs bei ins Gewicht fallenden Anschaffungen vermeiden wollen (mit Hinweis auf RV 457 BlgNr 15 GP 27). Im konkreten Sachverhalt habe der Vermieter keinesfalls die Intention gehabt, Adaptierungen mit Vorsteuerabzug vorzunehmen und das Grundstück dann…
…Jahr der Änderung zu erfolgen hat, ist für jedes Jahr der Änderung von einem Fünftel, bei Grundstücken (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) von einem Zehntel der gesamten auf den Gegenstand, die Aufwendungen oder Kosten entfallenden Vorsteuer auszugehen; im Falle der Lieferung…