…1 FinStrG beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört zum Tatbestand ein Erfolg, wie dies bei einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG zutrifft, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt…
…eine Meldung der Lohnabgaben an die Abgabenbehörde nicht erfolgt, ist im Übrigen ohne Bedeutung. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite genügt bedingter Vorsatz. Dabei ist bei derartigen Selbstbemessungsabgaben, deren Höhe dem Abgabengläubiger zum Fälligkeitstag unbekannt ist und welche vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen sind, der bloße Umstand…
…In rechtlicher Hinsicht vertrat die steuerliche Vertreterin zusammengefasst die Ansicht, dass eine Abgabenhinterziehung bei Umsatzsteuervoranmeldungen aus finanzstrafrechtlicher Sicht lediglich bei Vorsatz und Wissentlichkeit zu ahnden sei. Da es sich bei den beschriebenen Unrichtigkeiten um bedauerliche Versehen handle, die von den involvierten Personen keineswegs gewollt bzw…
…wie die Finanzverwaltung behauptet, „mit bedingtem Vorsatz'' gehandelt, iSv die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung ernstlich für möglich gehalten, hätte sie dieser Logik folgend auch nach der Informationsveranstaltung Anfang 2013 bei der X***** AG keinen Handlungsbedarf gesehen. Würde dieser Gedanke weiter gesponnen und der Bescheidbegründung gefolgt werden…
…Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen a, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Amtsbeauftragten vom 7. Mai 2018 und über die Beschwerde des…
…ein vorsätzliches Verhalten der Beschuldigten nicht erkannt werden, da ihr nur insoweit eine Verletzung ihrer ihr zumutbaren Sorgfaltspflichten bei der Erstellung von korrekten Aufzeichnungen, der Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und daraus abgeleiteten korrekten Steuererklärungen angelastet werden kann, sodass die vorgeworfenen vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs…
…der Behörde hinsichtlich des Vorliegens einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung sei entgegenzuhalten, dass in der Offenlegung vom 19. November 2013 darauf hingewiesen worden sei, dass die Nichtversteuerung durch die Bf. irrtümlich erfolgt sei, womit eindeutig festgehalten sei, dass bei der Bf. kein Vorsatz vorgelegen sei. Ein derartiger…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG). Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags geahndet, wobei zusätzlich bei begründeter Notwendigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden kann. Ausgehend…
…im Höchstausmaß zu verkürzen. Dieser allgemein gehaltene Vorsatz genügt, ohne dass der Beschuldigte im Detail ein Verkürzungswissen etwa über den Zeitpunkt der Tatvollendung oder die Höhe des Verkürzungsbetrages aufweisen muss. 10. Gewerbsmäßig hat jemand Abgabenhinterziehungen nach dem im hier strafrelevanten Zeitraum bzw. zum Zeitpunkt der…
…Subjektiv ist bei einem Vergehen (einer Tat = Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Wissentlichkeit hinsichtlich der Verletzung der Entrichtungspflicht und bedingter Vorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Erfüllung der Meldepflicht gefordert und bei einem Vergehen…
…Finanzvergehen, wobei hinsichtlich einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bedingter Vorsatz bei Nichtabgabe einer entsprechenden Voranmeldung zum gesetzlich normierten Termin und Wissentlichkeit bei Unterlassung der Entrichtung gefordert ist (diesfalls bestünde bei einem strafbestimmenden Wertbetrag über € 100.000,00 Zuständigkeit des Gerichtes…
…tatsächlich bekannt gewesen ist, auch wenn er selbst laut Aktenlage diesbezüglich noch keine Kommunikation mit dem Zollamt Salzburg geführt hatte. Für den Beschuldigten spricht jedoch in Anbetracht seiner im Übrigen bei Abgabenhinterziehungen an den Tag gelegten professionellen Vorgangsweise gerade der Umstand, dass eben die Eingangsrechnung…
…dass bei bloß teilweiser unternehmerischer Verwendung der Vorsteuerabzug nur insoweit möglich ist/geltend gemacht werden kann, als selbstverständlich zu unterstellen. Es steht somit auch fest, dass er mit zumindest bedingtem Vorsatz die Verkürzung an Umsatzsteuer für das Jahr 2012 versucht hat. Auch hinsichtlich des Jahres…
…1-9/2014, ebenfalls wie oben dargelegt, zuerst das Verschulden der Person zu ermitteln ist und zwar im erweiterten Beweisverfahren und unseres Erachtens nach auszuklammern wäre, da Vorsatz bei Kalkulationsdifferenzen auszuschließen ist. Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass im Betriebsprüfungsverfahren klar war, dass aufgrund der…
…von der Rechtmäßigkeit des Agierens ihres „Steuerexperten" überzeugt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Sachverhalt ist eindeutig und unstrittig: Die Bf selbst hatte keinen Vorsatz auf eine Abgabenhinterziehung und war - weil sie Hausmeisterin ist und keinerlei steuerliche Kenntnisse besitzt - vom korrekten Handeln ihres "Steuerexperten" überzeugt…
…bzw. der Nichtentrichtung der Vorauszahlungen liegt ein Finanzvergehen, wobei hinsichtlich einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bedingter Vorsatz bei Nichtabgabe einer entsprechenden Voranmeldung zum gesetzlich normierten Termin und Wissentlichkeit bei Unterlassung der Entrichtung gefordert ist und für eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…Begründung des Finanzamtes sehr knapp gehalten ist - (nur) so verstanden werden, dass beim Beschwerdeführer (zumindest) ein bedingter Vorsatz auf Abgabenhinterziehung vorgelegen hat. 8. Die Kenntnis über das prinzipielle Bestehen einer Einkommensteuerpflicht kann bei intellektuell durchschnittlich begabten Personen vorausgesetzt werden (vgl. VwGH vom 25.3.1999…
…mit Blick auf die fehlende Unternehmereigenschaft von D.C. zu Unrecht geltend gemachten Einkommen- und Umsatzsteuergutschriften wurden von dieser Beschuldigten zumindest implizit ebenso zugestanden wie ihr auf die Verkürzung dieser Abgaben gerichteter Vorsatz. Bei H.W. sind die Feststellungen zur inneren Tatseite aus dem äußeren…
…Taten abzuhalten, sondern auch potenziellen Tätern zu vermitteln, dass bei Abgabenhinterziehungen mit empfindlichen Strafen zu rechnen ist. Aufgrund der oben angeführten Gründe war auch eine Neuausmessung der gem § 20 Abs 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessenden Ersatzfreiheitsstrafe vorzunehmen. Das Gericht…
…Steuererklärungen ua. für das Streitjahr 2007 einzureichen und sämtliche Einkünfte offen zu legen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. 7.4. In § 33 Abs. 1 FinStrG wird als weiteres Tatbestandsmerkmal Vorsatz bei der Bewirkung einer Abgabenverkürzung verlangt. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen…