…BAO in Verbindung mit § 260 Abs 1 lit b BAO vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Der Einkommensteuerbescheid 2022 (Arbeitnehmerveranlagung) vom 03.05.2023 erwächst damit in Rechtskraft. Im Hinblick auf den Vorrang von Formalerledigungen vor meritorischen Erledigungen (vgl Ritz/Koran, BAO7…
…Abs 1 lit b BAO vom Bundesfinanzgericht mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Die gemäß § 295a BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheide 2019 und 2020 vom 21.11.2022 erwachsen damit in Rechtskraft. Im Hinblick auf den Vorrang von Formalerledigungen vor meritorischen Erledigungen (vgl Ritz/Koran, BAO7…
…von einer entgeltlichen Gebäudeüberlassung im Sinne des § 2 Abs. 3 LVO ausgeht, die – wie sich aus den vorgelegten Prognoserechnungen zeige - rechnerisch problemlos einen Totalüberschuss ergebe. Unter Bedachtnahme auf die unter Pkt. A) dargestellten Formalerledigungen, beziehen sich die nachstehenden Ausführungen auf die Bescheide betreffend Feststellung von…
…beim zuständigen Finanzamt ein. Der Bf erstattete innerhalb der gesetzten Frist kein Vorbringen zur vorgehaltenen Verspätung des Vorlageantrages. Eine Ortsabwesenheit oder ein Zustellmangel wurden nicht vorgebracht und waren solche auch aus der Aktenlage nicht erkennbar. Auf Grund des Vorrangs von Formalerledigungen gegenüber Sachentscheidungen (Ritz, BAO6…
…beim Finanzamt FA ein. Der Bf erstattete innerhalb der gesetzten Frist kein Vorbringen zur vorgehaltenen Verspätung des Vorlageantrages. Eine Ortsabwesenheit oder ein Zustellmangel wurden nicht vorgebracht und waren solche auch aus der Aktenlage nicht erkennbar. Auf Grund des Vorrangs von Formalerledigungen gegenüber Sachentscheidungen (Ritz, BAO5…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Formalerledigung der Aufhebung…
…Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Im gegenständlichen Fall erfolge die Festsetzung gemäß § 201 Abs. 2 Z. 3 BAO, weil keine selbstberechneten Beträge bekannt gegeben worden seien. Bei der Ermessensübung (§ 20 BAO) sei dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der…
…ausgelöst werden: ….. iii) bei Ansprüchen, die durch den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder. (2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtvorschriften werden bis zur Höhe…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Formalerledigung der Aufhebung…
…Wiedereinsetzung die ursprünglich versäumte Handlung als rechtzeitig vorgenommen anzusehen. 3. Erwägungen § 278 Abs. 1 BAO normiert den Vorrang der Formalerledigung gegenüber kassatorischen bzw. meritorischen Erledigungen des Verwaltungsgerichtes. Das Bundesfinanzgericht hat daher zunächst zu prüfen, ob ein vom Finanzamt nicht aufgegriffener Grund für eine Zurückweisung der…
…V. m. § 274 Abs. 1 Z 1 BAO) in Anwesenheit von Mag. Gerhard Chadim für das Finanzamt abgehaltenen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…heißt, eine unzuständige Person eines unzuständigen Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs habe entschieden, was dem Beschwerdeführer in seinem Steuerakt einzusehen gestattet werde und was nicht. Da der Vertreter des Finanzamtes von der Akteneinsicht gewusst habe, habe er den Beschwerdeführer nicht richtig gemäß § 113 BAO beraten. Der…
…Anspruches auf Familienbeihilfe In den vorgelegten Akten befindet sich ein an das Finanzamt Österreich adressiertes Schreiben des Finanzamts vom 18.2.2021, das offenbar von der Erwachsenenvertreterin ***2*** ***4*** am 11.3.2021 an das Finanzamt übermittelt wurde. Demnach sei die Beschwerdeführerin (Bf) ***1*** ***4*** …
…beteuert, dass es keinen gerechtfertigten Grund für eine Empfängerbenennung gebe, da die Bf ohnehin alles in ihrer Macht stehende unternommen habe, um sich von der Seriosität der Subunternehmer zu versichern. Allerdings habe er ausdrücklich nicht darauf Bezug genommen, dass und wie die AP informiert habe…
…gehörender Rechte zu übertragen. Damit ist jedoch lediglich der oben dargestellte Fall des Rückzahlungsantrags angesprochen. Die im Vorbringen angesprochene "pragmatische" Sichtweise wird von der Abgabenbehörde als Rechtsirrtum beurteilt, denn der Telos einer gesetzlichen Regelung des Zivil(verfahrens)rechts kann es nicht sein, Fragen der auseinanderzuhaltenden…
…Begründung 1. Zu Spruchpunkt I. Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist - im Allgemeinen - nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid über Bescheidbeschwerden abzusprechen. Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kann nach § 264 Abs…
…der Grundsatz des Vorrangs des Insolvenzrechts vor dem Steuerrecht. Die Geltendmachung von Abgabenansprüchen gegen den Insolvenzschuldner bzw. die Insolvenzmasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist daher unter Beachtung spezieller Regelungen des Insolvenzrechts zu vollziehen. Daraus ergeben sich (abgesehen von der Zuordnungs- und Aufteilungsproblematik von Steueransprüchen in…
…Feststellungen ergeben sich allesamt aus dem vorliegenden Akteninhalt. 1.3. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 262 Abs 1 BAO ist - im Allgemeinen - nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid über Bescheidbeschwerden abzusprechen. …
…Begründung 1. Zu Spruchpunkt I. Gemäß § 262 Abs. 1 BAO ist - im Allgemeinen - nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid über Bescheidbeschwerden abzusprechen. Gegen eine Beschwerdevorentscheidung kann nach § 264 Abs…
…und ***Bf3***, beide Kommanditisten der ***AB_KG*** mit der ***Bf1*** einen Sacheinlagevertag. Die beiden Kommanditisten brachten ihren Mitunternehmeranteil rückwirkend per 31.12.2005 ohne Gewährung von Gesellschaftsanteilen in die ***Bf1*** ein. Eine Bilanz der ***AB_KG*** liegt nur zum 31.12.2005 vor. Die ***AB…