…Trapkowski) obliegt es der zuständigen nationalen Behörde, zu bestimmen, welche Personen nach nationalem Recht Anspruch auf Familienleistungen haben. Da in Österreich vorrangig anspruchsberechtigt jener Elternteil ist, der das Kind in seinem Haushalt hat, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da das Kind nicht in Ihrem Haushalt…
…Thema des gegenständlichen Verfahrens ist vielmehr, dass der Schuldner konträr den Ergebnissen des vorzitierten vorangegangenen Prüfungsverfahrens während der gesamten Dauer seiner unternehmerischen Tätigkeit Heerscharen von Schwarzarbeitern beschäftigt haben soll. (5) Die Feststellung der exzessiven Beschäftigung von Schwarzarbeitern wird damit begründet, dass diverse Kontrollen durch die…
Trotz weiterer Bemühungen sei es dem MV bislang noch nicht möglich gewesen, in die beschlagnahmten Geschäftsaufzeichnungen des Bf Einsicht zu nehmen. "Aufgrund kursorischer mündlicher Information durch den" Bf hätten die zwei Hauptschuldner ermittelt werden können. Teilweise sei in der Tat Verjährung von den Schuldnern des…
…die der Bf nicht angemeldet hatte und für der zugab, keine Lohnkonten geführt zu haben, waren nicht die Hauptempfänger der verdeckt gezahlten Arbeitslöhne. Vereinfacht wurde diese Vorgangsweise dadurch, dass der Bf sämtliche Nettolöhne, weiße wie schwarz, bei Erhalt der "Scheinrechnungen" in bar auszahlte. Die Aufteilung…
…Was im Hinterziehungsjahr nicht gewollt war, kann nicht nachträglich als gewollt hingestellt werden. Der StPfl kann sich somit im Jahr der Aufdeckung der Hinterziehung nicht auf eine vorangehend bestehende überwiegende Verpflichtungswahrscheinlichkeit berufen, die (rückwirkend) zu einer Rückstellung führen soll. Das Prinzip der richtigen Periodenabgrenzung ändert…
…Nr. 883/2004 regle für den Fall, dass für dieselben Familienangehörigen Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren seien, welcher Staat vorrangig/nachrangig für die Zahlung der Familienleistungen zuständig sei. Der Begriff des „familienangehörigen Kindes" werde im § 2 Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 definiert…
…der Aktenlage. Sie sind nicht strittig. Im Verwaltungsverfahren war die Höhe der Unterhaltsleistungen des Vaters strittig. Weitere Feststellungen durch das Bundesfinanzgericht können unterbleiben, da die haushaltsführende Mutter einen vorrangigen Anspruch auf österreichische Familienleistungen im Beschwerdezeitraum hatte. Rechtsgrundlagen Nationales Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1…
Das Bundesfinanzgericht hat bei mitgliedstaatsübergreifenden Sachverhalten den Vorrang der haushaltsführenden Elternteils, auch wenn dieser in einem anderen Mitgliedstaat der Union wohne, gegenüber dem nicht haushaltsführenden oder bloß Geldunterhalt leistendem Elternteil betont (vgl. etwa BFG 14.5.2015, RV/3100177/2012; BFG 8.6.2015, RV…
…Vorname*** lebt und arbeitet in der Schweiz, Sie arbeiten in Österreich. Wenn das Kind in keinem der Beschäftigungsstaaten lebt, dann ist der Staat mit der höheren Leistung vorrangig zuständig. Ihr Antrag auf die Familienbeihilfe in Österreich war abzuweisen, da Schweiz die höheren Leistungen hat. Der…
…nicht in Österreich klarkam und wieder in Ihr Heimatstaat wollte, haben weder ich noch mein Vater in Polen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach der EU-Verordnung ist vorrangig jener EU-Mitgliedstaat für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig, in dem ein Elternteil beschäftigt und versichert ist (Beschäftigungsstaatprinzip…
…Kinder ***A.*** und ***B.*** ab Juli 2016 von der Kindesmutter bezogen werde, die im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebe. Laut Familienlastenausgleichsgesetz 1967 habe jene Person vorrangig Anspruch auf Familienleistungen, welche die Kinder betreue. Am 4. August 2020 langte beim Finanzamt ein Schreiben des Bf…
…Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden…
…der eine vorläufige Leistungszahlung vorgenommen hat, die höher ist als der letztlich zu seinen Lasten gehende Betrag, kann den zu viel gezahlten Betrag nach dem Verfahren des Artikels 73 der Durchführungsverordnung vom vorrangig zuständigen Träger zurückfordern. Nach Art. 60 Abs. 1 VO 987/2009 werden…
…da sie mit ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt lebe, habe sie einen vorrangigen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung stellte die Bf. einen Vorlageantrag. Im Vorlagebericht stellte das Finanzamt seine nunmehr geänderte Rechtsansicht wie folgt dar: "Nach den Entscheidungen des Finanzamts und nach der…
…in der Rechtssache C-378/14 (Tomislaw Trapkowski) obliege es der zuständigen nationalen Behörde, zu bestimmen, welche Personen nach nationalem Recht Anspruch auf Familienleistungen hätten. Da in Österreich vorrangig jener Elternteil anspruchsberechtigt sei, der das Kind in seinem Haushalt habe, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Bis zum Nachweis des Gegenteils wird vermutet, dass die Mutter den Haushalt überwiegend führt. (2) In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume…
…seine Ehefrau und die Kinder lt. vorgelegter Meldebestätigungen im gemeinsamen Haushalt in Polen. Die Kindesmutter hat daher vorrangigen Anspruch auf die Familienbeihilfe. Sie hat auf diesen Anspruch nicht verzichtet. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zuletzt VwGH 22.11.2016, Ro 2014/16/0067) ist durch die…
…Nr. 883/2004 regle für den Fall, dass für dieselben Familienangehörigen Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren seien, welcher Staat vorrangig/nachrangig für die Zahlung der Familienleistungen zuständig sei. Der Begriff des ”familienangehörigen Kindes" werde im § 2 Abs. 3 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 definiert…
…des Gegenteils wird vermutet, daß die Mutter den Haushalt überwiegend führt. (2) In den Fällen des Abs. 1 kann der Elternteil, der einen vorrangigen Anspruch hat, zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Der Verzicht kann auch rückwirkend abgegeben werden, allerdings nur für Zeiträume, für die die…
Das Bundesfinanzgericht hat wiederholt bei mitgliedstaatsübergreifenden Sachverhalten den Vorrang der haushaltsführenden Mutter, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat der Union wohne, gegenüber dem nicht haushaltsführenden oder bloß Geldunterhalt leistendem Vater betont (vgl. etwa BFG 14.5.2015, RV/3100177/2012; BFG 8.6.2015…