…die die belangte Behörde für alle Tatsachen trifft, die vorliegen müssen, um über den Antrag auf Bewilligung von Ratenzahlungen absprechen zu können, die Bf. nicht von ihrer Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht befreit. Beide Pflichten bestehen grundsätzlich nebeneinander und schließen einander nicht aus. Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht…
…Das Finanzamt wird über das Ratenzahlungsgesuch bzw. über die Frage, ob die Voraussetzungen für die Einräumung von Zahlungserleichterungen vorliegen, gesondert zu befinden haben. Begründung nach § 25a (1) VwGG Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…Zahlungen zu Recht angenommen wurde) ist aufgrund der nunmehr ersichtlichen Zahlungen (1/3 der Abgabenschulden wurden bereits entrichtet) nicht anzunehmen. Dem Finanzamt ist zwar grundsätzlich zu folgen, dass bei Vorliegen von zwei Arbeitgebern eine Vorsorge für zu erwartende Steuernachforderungen (in welcher Höhe ?) zu treffen ist…
…es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden könne. Lege der Abgabepflichtige jene Umstände, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergebe, nicht von sich aus vor, ohne dass es noch…
…von € 200,00 erstmals am 9. September 2014 ein Rückstandsausweis ausgestellt worden ist (Kontoabfrage, Vollstreckungsakt). Dieser Rückstandsausweis wird in der Datenbank des Finanzamtes noch am 24. April 2018 als offen ausgewiesen (Vollstreckungsakt); gleichzeitig aber weist das Abgabenkonto auch in weiterer Folge monatliche Ratenzahlungen von…
…das am 4.9.2014 bewilligt wurde. Es werden Ratenzahlungen von 50 € bzw. 100 € und für Mai 2016 eine Abschlusszahlung von 68,80 € vereinbart. Zum Zeitpunkt des Finanzamtsschreibens (15.9.2015) ist noch kein Terminverlust eingetreten. Am 22.9.2016 langt beim…
…Strafvollzuges sei daher unumgänglich. Eventualiter begehrte die Bf. die Bewilligung einer Ratenzahlung in monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 500,00 €. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 30.3.2026 wies die Finanzstrafbehörde den Hauptantrag der Bf. auf Aufschub des Strafvollzuges ab. Begründend führte die…
…eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG vorliegen kann. Dem Einwand der Beschwerdeführerin, wonach in der mit gegenständlicher Selbstanzeige dargelegten doppelten Berücksichtigung von Eingangsrechnungen in den Jahren 2011 bis 2013 keine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Begehung eines Finanzvergehens zu erblicken sei, ist entgegenzuhalten…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die zu lösende Rechtsfrage (Bewilligung von Ratenzahlungen nach Ablauf der beantragten Zahlungsfrist) durch die Rechtsprechung…
…wurden, ein nach Eintritt der Fälligkeit von Abgaben eingebrachtes Ratenansuchen nichts daran ändert, dass bei Unterlassung der Zahlung ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vorliegt (vgl. VwGH 21.12.2005, 2001/14/0154). Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung von Ratenzahlungen steht der Annahme, dass…
…hinausgehen darf. Da bereits aus den genannten Gründen die Ratenzahlung (aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Frist) nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit)…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 30. September 2013 betreffend die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung (in Form von Ratenzahlungen) gemäß § 212 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe lediglich auf objektive Momente abstellt. Nach der Intention des Gesetzgebers sind somit subjektive Momente bei der Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nicht zu berücksichtigen, sondern es ist ausschließlich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben sind. Das Vorliegen…
…Abstattung der Abgabenschuld mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, zumal die vorgelegte Aufstellung für Oktober 2015 ohnehin auch eine Ratenzahlung an das Finanzamt in Höhe von € 300,00 enthält. Können Zahlungserleichterungen Härten aus der Abgabeneinhebung abhelfen, so bedarf es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Bf. nicht mehr bezahlen muss, sind sie nicht in die Überlegungen über die Bewilligung der von ihm gewünschten Ratenzahlung miteinzubeziehen. Die vorliegende Entscheidung hat daher die beantragte Zahlung der gegenständlich insgesamt offenen 236,00 € Parkometerstrafen in Monatsraten von 100 € zu behandeln. § 54b Abs…
…und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der betrieblich bedingte Wegfall einer Verbindlichkeit infolge eines Schulderlasses führe zu einer Betriebsvermögensvermehrung und wirke somit gewinnerhöhend. Auf das Vorliegen von Geldströmen komme es nicht an. Das Vorgehen des Bundesfinanzgerichtes, bei Zuerkennung des AVAB auf einen monetären…
…sodass es nichts daran ändert, dass bei Unterlassung der Zahlung ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vorliegt, und die mit Bescheid vom 28.09.2017 erfolgte Genehmigung von Ratenzahlungen der Annahme, dass die Entrichtung bei Eintritt der Fälligkeit auf Grund schuldhafter Pflichtverletzung unterblieben ist…
…soll, ist nicht ersichtlich. Auch hat nach Ansicht des Gerichts das Vorliegen von Stundungszinsen seine Wurzel nicht in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf. Stundungszinsen sind ganz allgemein jene Auswirkungen, die entstehen, wenn ein Antrag auf Stundung bzw. Ratenzahlung bewilligt wird. Soweit der Bf. sein Unverständnis darlegt, aus…
…Grund nicht anzunehmen sei, der Beschwerdeführer sei in seiner Existenz bedroht. Im Übrigen hätte er um Bewilligung von Ratenzahlungen ansuchen können. Den Nachweis der Ursprungseigenschaft des Fahrzeuges könne er nicht mit einem Sachverständigengutachten erbringen, was sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 der Kommission…
…gleichkäme. Nach der Rechtsprechung ist von einer persönlichen Unbilligkeit der Abgabenentrichtung selbst dann nicht auszugehen, wenn durch die Bewilligung von Ratenzahlungen der Härte in der Abgabeneinhebung abgeholfen werden könnte (vgl. VwGH 14.01.1991 90/15/0060). Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit begründete der Bf…