…siehe dazu auch BFG 13.02.2019, RV/2100041/2019). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10.2007…
…Vertreters in der Höhe des Quotenschadens setzt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes den Nachweis voraus, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 16.12.2009…
…welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Da in der Stellungnahme zum Haftungsvorhalt vom 17.03.2017 keine Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung beigelegt worden seien…
…Der Haftungsausspruch betreffend Umsatzsteuer 2010 ist daher in Höhe von € 604,66 zu Recht erfolgt. Die Frage des Verschuldens bei Nichtentrichtung von Abgaben stellt sich nur dann, wenn überhaupt liquide Mittel vorhanden sind. Aufgrund des plausiblen, mit der Aktenlage übereinstimmenden ergänzenden Beschwerdevorbringens des Bf…
…auf jenen Betrag, den er bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gehabt hätte (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Aus dem Vorbringen des Bf., jene finanziellen Mittel, die durch…
…ist ersichtlich, dass Sie als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. X-GmbH bis Juni 2003 Löhne ausbezahlt haben, was auf das Vorhandensein liquider Mittel für eine zumindest teilweise Entrichtung der nunmehr uneinbringlich aushaftenden Abgabenschuldigkeiten schließen lässt. Im Sinne der ständigen Judikatur zu § 9 Abs. 1 BAO…
…0039). Den Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, hat der Vertreter auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel zu diesen Zeitpunkten andererseits bezogen zu führen (vgl. VwGH 28.6.2012, 2011/16/0126 und…
…Mittel für die Bezahlung zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig - für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (VwGH 21.03.1995, 95/14/0034). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel…
…Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeiten der haftungsgegenständlichen Abgaben einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10.2007, 2006/15/0073). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zur Vertreterhaftung die "Mitteltheorie" (vgl…
…0187). Den Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, habe der Vertreter auf die Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel zu diesen Zeitpunkten andererseits bezogen zu führen. Werde dieser Nachweis nicht angetreten, könne dem Vertreter die uneinbringliche…
…hätte, als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen…
…Insbesondere sei die geforderte Auflistung sämtlicher zu den Fälligkeitszeitpunkten vorhandenen liquiden Mittel und deren Verwendung zwecks Nachweises des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht erstellt worden. Die Abgabenbehörde habe diese Stellungnahme als unzureichend beurteilt und mit Datum 14.7.2014 den nunmehr angefochtenen Haftungsbescheid erlassen. Mit Note vom 24…
…als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welchen Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach…
…als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welchen Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter. Weist er nach…
…19. Dezember 2022 insoweit nach, als er die zu diesem Stichtag vorhandenen liquiden Mittel von ca 116 € bekannt gab. Auf einem weiteren Kontoauszug vom Dezember 2011 waren es ca 300 €, also in diesem Zeitraum Summen in der Größenordnung von ein paar hundert Euro…
…deren (zumindest teilweisen) Entrichtung vermag aus Sicht des Finanzamtes keine Gläubigergleichstellung glaubhaft zu machen. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem Vertreter…
…Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aus dem im Strafverfahren zu GZ. St von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten vom Juni 2010 ist entgegen der nunmehrigen Darstellung des Bf. zur Frage des Vorhandenseins liquider Mittel im Zeitraum 2008 bis 31. März 2009 Folgendes zu ersehen: TZ. 217: ..…
…wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung gestanden sind, hierzu nicht ausreichten, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenbehörde im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen liquiden Mittel für die…
…wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft zur Verfügung gestanden sind, hierzu nicht ausreichten, es sei denn, er weist nach, dass er die Abgabenbehörde im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen liquiden Mittel für die…
…ebenfalls VwGH 29.5.2013, 2010/16/0019). Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlichen Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH 24.10.2000, 95/14/0090)…