…dass Anzahlungen auf das künftige Gehalt geleistet werden. Vielmehr werden üblicherweise nur dem künftigen Dienstnehmer vor Beginn des Dienstverhältnisses erwachsene Aufwendungen (zB Reisekosten für Vorstellungsgespräche) ersetzt und erfolgen Gehaltsvorschüsse erst dann wenn die Tätigkeit bereits begonnen wurde. Am 5.2.2016 erfuhr ***2*** von einer…
…davon ausgegangen, dass die Bildungsmaßnahme nicht mit der ausgeübten Tätigkeit im Jahr 2024 im Zusammenhang stehen, sondern mit einer künftigen Tätigkeit. Für welche Tätigkeiten haben Sie sich genau beworben und wie stehen die Kurse mit diesem im Zusammenhang und auf welchen Beruf zielen diese ab?…
…Schreiben vom 26. Juli 2014 ua. eine Aufgliederung der geltend gemachten Reise- und Fortbildungskosten (ua. für Kursbesuche anlässlich der Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung sowie an der Schule_A) samt (Buchungs)Bestätigungen und Zahlungsnachweise nach. Amtliche Ermittlungen ergaben, dass die Beschwerdeführerin am 15. Juli 2013 vom…
…geleistet werden, können dabei grundsätzlich Werbungskosten sein, sofern sie im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind und ernstlich darauf abzielen; dies muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten…… Damit steht per definitionem eindeutig fest, dass…
…Betriebsausgaben seien. Dabei reiche aus, dass die Umschulung auf eine künftige nebenberufliche Tätigkeit abziele, die später zusätzlich zum bisherigen Hauptberuf ausgeübt werden solle. Eine neue Haupteinkunftsquelle würde für eine erwerbsorientierte Umschulung sprechen. Auch würden die Motive für eine Umschulung zum Berufspiloten gemäß aktueller UFS-Judikatur…
…Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Da Umschulungskosten auf eine künftige, noch nicht ausgeübte Tätigkeit abzielen, stellen sie begrifflich vorweggenommene Werbungskosten dar. Es müssen grundsätzlich Umstände vorliegen, die über eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgehen. Da die Beschwerdeführerin weder als Berufs- und…
…unter diesen Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Für die Qualifikation als Berufsausbildung ist nicht allein der Lehrinhalt…
…mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen, d.h. wenn die Aufwendungen im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit gerichtet sind, somit ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben ist. Es reicht somit nicht aus, dass die Umschulung eine Tätigkeit…
…erzielten Einnahmen ist nämlich keine Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten; diese können auch dann vorliegen, wenn die Aufwendungen im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme einer bestimmten wirtschaftlichen Tätigkeit gerichtet sind, entsprechende Einnahmen aber erst in einem späteren Veranlagungsjahr anfallen (Doralt, aaO…
…werden. Diese sind aber nur dann abzugsfähig, wenn sie im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind und ernstlich darauf abzielen. Dies muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten. a) Arbeitsmittel (KZ 719): Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Für die Qualifikation als Berufsausbildung ist nicht allein der Lehrinhalt…
…Nach der ständigen Judikatur des VwGH fallen unter den Begriff "Berufsausbildung" alle Arten schulischer und kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird (vgl. z.B…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird (ständige Rechtsprechung seit VwGH 23.02.2011, 2009/13/0127…
…alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Ob tatsächlich eine Berufsausbildung iSd FLAG vorliegt, kann in der Regel nur im…
…Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Zur Qualifikation als Berufsausbildung gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es auf das "ernstliche und zielstrebige Bemühen um…
…Verwaltungsgerichtshofes fallen unter den Begriff der "Berufsausbildung" alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird (VwGH 1.3.2007, 2006/15/0178…
… Aufstellung der täglichen Lernzeiten hinsichtlich des Bachelorstudiums und der Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung Humanmedizin; Bestätigung über den Termin und die Teilnahme an den Aufnahmeprüfungen (Humanmedizin); Angabe, welche der Tätigkeiten zu welcher Zeit im Vordergrund stand (die Ausführungen müssten schlüssig und nachvollziehbar sein) Am 16.12…
…noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird, fallen. Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 kommt es nicht nur auf das "ernstliche und zielstrebige…
…unter diesen Begriff jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildungen, in deren Rahmen noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz für das künftige Berufsleben erforderliches Wissen vermittelt wird. Für die Qualifikation als Berufsausbildung ist nicht allein der Lehrinhalt…
…noch nicht berufstätigen Personen ohne Bezugnahme auf die spezifischen Tätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz das für das künftige Berufsleben erforderliche Wissen vermittelt wird. Zur Qualifikation als Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 kommt es nicht nur auf das „ernstliche und zielstrebige Bemühen…