…würde der Fiskus akzeptieren, dass der - nun vom Verein geführte - Swinger-Club tatsächlich kein Besteuerungsobjekt darstellte, eben weil ein Voluptuarbetrieb bestehen würde. Diese steuerliche Beurteilung ist dem Beschuldigten offenkundig auch wichtig gewesen, weil er etwa auch zur Erreichung der Fremdüblichkeit seiner Geschäftsbeziehung das Entgeltsausmaß hinsichtlich…
17.9. Dieser sichere Nachweis fehlt bezüglich der nunmehr verfahrensgegenständlichen Veranlagungsjahre auch hinsichtlich der erforderlichen tatbestandsimmanenten Intensität der Sorglosigkeit des Beschuldigten bezüglich allfälliger grob fahrlässiger Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG, wenn nunmehr die ihn bzw. den Verein betreuende Steuerberatungskanzlei die angeblich fehlende Unternehmereigenschaft des…
…worden seien. Die Finanzverwaltung sei im Einkommensteuerbescheid 2013 vom erklärten Verlust abgewichen und habe Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Höhe von Null festgesetzt. Diese Vorgangsweise sei mit der Annahme eines Voluptuarbetriebes begründet worden. Insofern sei der Einkommensteuerbescheid mit Rechtswidrigkeit belastet. Einleitend sei festzuhalten, dass…
…Behörde im Interesse des Bf. an Weinbau und Esoterik eine persönliche Neigung des Bf. erblickt, so reicht dieses Interesse für die Einstufung der Betätigung als Voluptuarbetrieb nicht aus. Vielmehr muss es sich für das Vorliegen einer Tätigkeit gemäß § 1 Abs. 2 LVO um eine in…
…stets nur Indiz für bzw. gegen die Annahme einer Liebhaberei darstellen. Eine Qualifikation der Einkunftsquelle als Voluptuarbetrieb aufgrund der Nichteinhaltung zweier Prognoserechnungen aus den Jahren 2006 bzw. 2008 sei einerseits vom Gesetzestext der L-VO nicht gedeckt, und könne andererseits - wie von der Finanzverwaltung im…
…auf die angesprochene Bf. (FN fghij) zum 31.12.2012, von der nun erstmals behauptet wird, ein Voluptuarbetrieb gewesen zu sein. Die "AS" V GmbH wurde zuletzt für die Jahre 2008-2011 in Umsatz- und Körperschaftsteuer geprüft (Bericht vom 5.12.2012!!), eine Nachschau ging…
…gehören zweifellos auch der Aspekt, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt eine selbständige Betätigung nicht mehr in der Form ausgeübt wird, dass von Liebhaberei (einem Voluptuarbetrieb) zu sprechen ist, dass sohin ein Wechsel von Liebhaberei zu einer steuerbaren Betätigung vorgelegen hat, also eine Änderung im Gewinnstreben…
…Liebhabereiprüfung eines (wie hier) langjährig vom Finanzamt als Einkunftsquelle angesehenen Forstbetriebes zu der (vorläufigen) Annahme von Liebhaberei, ist bei dem daraus resultierenden Wechsel von einer Einkunftsquelle zu einem Voluptuarbetrieb zwingend - unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige selbst eine Aufgabe oder Veräußerung beabsichtigt - ein Aufgabegewinn zu ermitteln…
…auf die Möglichkeit zur Wiederaufnahme von Verfahren hat. Keine der als Wiederaufnahmsgründe angeführten Tatsachen sei der Abgabenbehörde vor Erlassung der ursprünglichen Bescheide bekannt gewesen. 21.2.2. Vorliegen eines Voluptarbetriebes Obwohl der absehbare Zeitraum, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn erzielt werden soll, keine fixe Größe ist…