…dass das von Ihnen verwendete Fahrzeug seinen dauernden Standort im Inland hatte. Zwischenzeitige Auslandsfahrten führen nicht zu einem Neubeginn der Verwendungsfrist des § 82 (8) KFG: Auch das überwiegende Fahren im Ausland ist für sich alleine nicht geeignet die inländische Standortvermutung zu widerlegen. Bei Vorliegen mehrere…
…dem 24. April 2014. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass die einmonatige Verwendungsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 durch die vorübergehenden Verbringungen nach Deutschland anlässlich der Fahrten zum Arbeitsplatz nach der ab 24. April 2014 geltenden Fassung dieser Bestimmung nicht mehr unterbrochen wurde…
…dem 24. April 2014. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass die einmonatige Verwendungsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 durch die vorübergehenden Verbringungen nach Deutschland anlässlich der Fahrten zum Arbeitsplatz nach der ab 24. April 2014 geltenden Fassung dieser Bestimmung nicht mehr unterbrochen wurde…
…Nutzung des Kfz eine Verwendung des Kfz im Inland gem. § 82 Abs. 8 KFG 1967 vorliegt und ob eine Anwendung des Neubeginns der Verwendungsfrist des § 82 Abs. 2 KFG1967 bei behaupteter monatlicher Ausreise vorliegt. Lt. Niederschrift des Finanzamtes vom 22.11.2011 wurde der Beschwerdeführer…
…Vermutung des § 82 (8) KFG, dass das von Ihnen verwendete Auto seinen dauernden Standort im Inland hat. Zwischenzeitige Auslandsfahrten führen nicht zu einem Neubeginn der Verwendungsfrist des § 82 (8) KFG. Auch das überwiegende Fahren im Ausland ist für sich alleine nicht geeignet, die inländische Standortvermutung…
… 82 (8) KFG, dass das von Ihnen verwendete Auto seinen dauernden Standort im Inland hat. Zwischenzeitige Auslandsfahrten führen nicht zu einem Neubeginn der Verwendungsfrist des § 82 (8) KFG. Auch das überwiegende Fahren im Ausland ist für sich alleine nicht geeignet die inländische Standortvermutung zu widerlegen…
…Da die Waren, die zur vorübergehenden Verwendung in das Zollgebiet der Union eingeführt worden sind und bei denen es sich um Nicht-Unionswaren gehandelt hat, vor Ablauf der Verwendungsfrist (Art. 251 Abs. 1 UZK) zur Ausfuhr (Art 269 UZK) und nicht zur Wiederausfuhr (Art 270…
…nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK führende Überschreitung der Verwendungsfrist. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sind bei der Auslegung einer unionsrechtlichen Bestimmung nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu…
…nach übereinstimmenden Aussagen die Beschwerdeführerin. Dieses Fahrzeug wurde jedoch erst am 10. Juli 2013 zum Verkehr zugelassen. Die sechsmonatige Verwendungsfrist am bisherigen Wohnsitz (Art. 4 Buchst. a ZBefrVO) war daher im Zeitpunkt der Abmeldung vom schweizerischen Wohnsitz noch nicht erfüllt. Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben…
…dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland. Wie oben dargelegt (siehe Punkt II/Beweiswürdigung) wurde das streitgegenständliche Fahrzeug im Gefolge der Nutzungsübergabe an den Bf am 04.08.2014 nach Österreich eingebracht. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass die einmonatige Verwendungsfrist des § 82 Abs…
…Inhaltes auf. Der UFS hatte seiner Stattgabe die Ansicht zugrunde gelegt, dass keiner der ausgewiesenen Nutzungszeiträume im Inland die für Personen mit Hauptwohnsitz im Inland zulässige Verwendungsfrist von einem Monat überstiegen hätte. Kraftfahrrechtlich sei die Zulassung im Inland daher im Beurteilungszeitraum nicht erforderlich gewesen. Das…
…müsse. Im Gegensatz dazu vertritt der Richter in dieser Entscheidung wie oben ausführlich dargestellt die Ansicht, dass die "Einbringung" (Anknüpfungspunkt an das Inland) in § 79 KFG 1967 tatsächlich eine materielle Verwendungsfrist auslöse, nach deren ununterbrochenen Ablauf eine Zulassungspflicht entstehen würde. Dagegen stellt die "Einbringung" in …
…in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Einbringenden. Damit hat die übernehmende Körperschaft die Abschreibungsgrundsätze fortzuführen, steuerfrei gebildete Rücklagen fortzuführen bzw. offene Verwendungsfristen hinsichtlich solcher Rücklagen zu beachten, offene Behaltefristen zu wahren, übergehende Schwebeverluste in Evidenz zu halten, den Abbau des Unterdeckungsbetrages bei Pensionsrückstellungen fortzuführen…
Gemäß § 40 Abs. 1 KFG 1967 gilt als dauernder Standort eines Fahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei Fahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das Fahrzeug hauptsächlich verfügt. § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der bis 23.04.2014 geltenden Fassung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache Dipl.-Ing. (FH) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch UNICONSULT Steuerberatungs GmbH & Co KG, Innbruckstraße 9, 4780 Schärding, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2019 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch SSP BeratungsGmbH, Edthof 11 b, 4645 Grünau im Almtal , gegen die Bescheide des Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 04.05.2015, betreffend Einkommensteuer 2012 und 2013 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A , vertreten durch Dr. Manfred Monitzer, Rechtsanwalt in 6365 Kirchberg in Tirol, Lendstraße 16, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 10.8.2012 betreffend Festsetzung von Normverbrauchsabgabe, Zeitraum: Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Adresse, (StNr) vertreten durch Mag. Johann Eder, Linzer Straße 3, 4780 Schärding , über die Beschwerde vom 15.12.2008 gegen die Bescheide des FA Braunau Ried Schärding vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 19. März 2013 betreffend die Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der bekämpfte Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , StNr über die Beschwerde vom 12.04.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Braunau Ried Schärding vom 15.03.2011, betreffend Normverbrauchsabgabe (NoVA) 4/2011…