…wurde, aus welchen Erwägungen das Verwaltungsgericht zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt und aus welchen Gründen es die Subsumtion des Sachverhaltes unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet. Hinsichtlich der möglichen Verweisung auf Bescheide oder Erkenntnisse, die beiden Parteien bekannt sind, führte…
…Monat immer in Österreich in Verwendung bzw. abgestellt. Der Antrag auf Aufhebung der BVE vom 30.7.2013 wurde innerhalb eines Jahres (am 19.2.2014) eingebracht. Als Begründung für das Vorliegen eines unrichtigen Bescheides wurde vorgebracht, dass auf die Verwendung der Fahrzeuge des Bf…
…zu enthalten. Die Abgabenbehörde hat sich jedoch lediglich damit begnügt nur "formelhaft" auf den Grundsatz des Vorranges der Rechtsrichtigkeit zu verweisen und verstößt insofern gegen die Begründungspflicht. Zudem sind nach der Rechtsprechung des VwGH die Wiederaufnahmsgründe in der Begründung der nunmehr angefochtenen Bescheide anzuführen. Die…
…des Bundes einzuheben sind. Von dieser Ermächtigung kann sowohl generell im Wege einer Verordnung als auch individuell in Bescheidform Gebrauch gemacht werden. Auf § 48 BAO gestützt ist ua. die im gegenständlichen Fall in Rede stehende Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen…
…darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Auf welche neu hervorgekommene Tatsachen das Finanzamt die Wiederaufnahme in einem Fall, in welchem der abgabenbehördliche Bescheid in Verweisung auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgenommene Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht…
…Die Berufungsinstanz darf daher die Wiederaufnahme nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die vom erstinstanzlichen Bescheid nicht herangezogen wurden. Auf welche neu hervorgekommene Tatsachen das Finanzamt die Wiederaufnahme in einem Fall, in welchem der erstinstanzliche Bescheid in Verweisung auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen…
…Die Berufungsinstanz darf daher die Wiederaufnahme nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die vom erstinstanzlichen Bescheid nicht herangezogen wurden. Auf welche neu hervorgekommene Tatsachen das Finanzamt die Wiederaufnahme in einem Fall, in welchem der erstinstanzliche Bescheid in Verweisung auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen…
…VwGH 18. September 2003, 99/15/0262). Auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen das Finanzamt die Wiederaufnahme in einem Fall, in welchem der verwaltungsbehördliche Bescheid in Verweisung auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgenommene Niederschrift bzw den Prüfungsbericht begründet wurde, gestützt hat, bestimmt sich…
…613). Die bloße Verweisung auf eine rechtskräftige Entscheidung ist kein Bescheid. (VwGH 19. 10. 1948, 166/47, Slg 55/F). Ein Bescheid gehört erst mit seiner Erlassung dem Rechtsbestand an (VwGH 22.1.2004, 2003/14/0095). Da nur der Spruch des Bescheides in Rechtskraft…
…5.1998, 95/13/0282, 0283). Auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel das Finanzamt die Wiederaufnahme in einem Fall, in welchem der Bescheid in Verweisung auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgenommene Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht begründet wurde, gestützt hat, bestimmt sich…
…auch keine Zuständigkeit nach Art. 11 Abs. 2 der VO aus. Im Dezember 2023 befand sich der Antragsteller im Papamonat. Aufgrund der obigen Ausführungen war daher die Familienbeihilfe für Dezember 2023 zurückzufordern und der Antrag auf Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO, eingelangt am 24.06.2024…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. Juni 2019, StNr. ****x1****, mit welchem der Antrag auf Erlassung eines § 201 BAO-Bescheides betreffend Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…die Glücksspielabgabe auf Grund der erzielten Umsätze aus dem Losverkauf zu berechnen, da dies gleichzusetzen sei mit den erzielbaren Einsätzen. Die bescheidmäßige Festsetzung der Glücksspielabgabe und Rückzahlung der Lotterie 2017 werde wie folgt beantragt: Bezahlte Glücksspielabgabe 675.000.00 Euro abzüglich erzielte Umsatzerlöse aus dem…
…17/0073) (vgl hierzu Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, RZ 1 zu § 308 (Stand 1.1.2017, rdb.at)). Aus der Verweisung auf §§ 108 bis 110 ergibt sich, dass sowohl gesetzliche als auch behördliche Fristen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugänglich sind (VwGH 17. 12…
…1 BAO" zu Unrecht. Wir verweisen u.a. auf Ritz, BAO, § 200, TZ 2 ff. Nachdem in den vorläufigen Gewinnfeststellungsbescheiden der Jahre 2003 bis 2008 die Begründung für die vorläufige Veranlagung fehlte, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen, die für eine Bescheiderlassung gemäß § 200 Abs…
…Bescheidbegründung Die Bf. sieht die angefochtenen Bescheide als unbegründet, weil die Bescheide lediglich auf den Außenprüfungsbericht bzw. die Niederschrift zur Schlussbesprechung verweisen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kann die Begründung des Bescheides jedoch auch durch Verweisung auf die der Partei mitgeteilten Feststellungen des abgabenbehördlichen Prüfers…
…auf die die belangte Behörde bei der Bezeichnung der Bescheidadressaten durch Verweisung auf diese Listen nicht Bedacht genommen habe. Weiter wurden in dieser Beschwerde auch Behauptungen über die mangelnde Bescheidqualität schon der erstinstanzlichen Erledigungen aufgestellt. Damit waren aber dem Vertreter (auch) des Beschwerdeführers bereits zum…
…die Glücksspielabgabe auf Grund der erzielten Umsätze aus dem Losverkauf zu berechnen, da dies gleichzusetzen sei mit den erzielbaren Einsätzen. Die bescheidmäßige Festsetzung der Glücksspielabgabe und Rückzahlung zur Lotterie1 2019 werde wie folgt beantragt: Bezahlte Glücksspielabgabe € 90.000 abzüglich: von den erzielten Umsatzerlösen aus…
…die Glücksspielabgabe auf Grund der erzielten Umsätze aus dem Losverkauf zu berechnen, da dies gleichzusetzen sei mit den erzielbaren Einsätzen. Die bescheidmäßige Festsetzung der Glücksspielabgabe und Rückzahlung zur Lotterie1 2016 werde wie folgt beantragt: Bezahlte Glücksspielabgabe € 90.000 abzüglich: von den erzielten Umsatzerlösen aus…
…die Glücksspielabgabe auf Grund der erzielten Umsätze aus dem Losverkauf zu berechnen, da dies gleichzusetzen sei mit den erzielbaren Einsätzen. Die bescheidmäßige Festsetzung der Glücksspielabgabe und Rückzahlung zur Lotterie2 2017 werde wie folgt beantragt: Bezahlte Glücksspielabgabe € 90.000 abzüglich: von den erzielten Umsatzerlösen aus…