…Meldung. Im Rahmen der Ermessensprüfung (§ 20 BAO) in Zusammenhang mit der Festsetzung der gegenständlichen Zwangsstrafe war zu prüfen, ob die Festsetzung zweckmäßig ist. Zur "Zweckmäßigkeit" iSd § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (zB Ritz, ÖStZ 1996, 70). Bei der Ermessensübung ist auch das…
…möglich (s. Ehrke-Rabel in Doralt/Ruppe II8 (2019), Rz 206 ff). Die Neutralität der Umsatzsteuer kann - insbesondere auch vor dem Hintergrund der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Verwaltungsökonomie - nicht so weit gehen, dass von der belangten Behörde eine steuersubjektübergreifende Betrachtungsweise anzustellen wäre. Dies schon…
…111 Rz 10). Für den Fortgang der Veranlagung und eine zeitgerechte Abgabenfestsetzung ist die fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen jedoch unerlässlich. Es steht der Verwaltungsökonomie entgegen, wenn die Finanzverwaltung die Abgabe der Steuererklärungen erst urgieren muss. Die Beschwerdeführerin kam weder innerhalb der nach Abmeldung aus der…
…und klar zu erkennen, ob die Höhe bestimmter Werbungskosten nach den für die Berufsgruppe gewonnenen Erfahrungswerten der Abgabenbehörde als üblich oder unüblich anzusehen sind. Die Gliederung der Werbungskosten nach Sachgruppen dient daher auch dem Grundsatz der Verwaltungsökonomie. Nicht nur die allgemeine Erklärungspflicht, auch das Einkommensteuergesetz…
…gewesen. 13 Jedoch wurde das besondere Erstattungsverfahren des § 40 EStG 1988 mit Budgetbegleitgesetz 2009 eingestellt, wonach aus Gründen der Verwaltungsökonomie die Erstattung von Absetzbeträgen ausschließlich mit Veranlagung erfolgen sollte. Ab dem Steuerreformgesetz 2015/2016 legt bereits § 33 Abs 8 Z 5 EStG 1988 die Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber (Berichterstatterin) und die weiteren Senatsmitglieder Leopold Stetter gemäß § 12 Abs. 5 BFGG, Karl Delfs und KomzlR Ing. Hans Eisenbkölbl in der Beschwerdesache des ****Bf+ADRESSE****, vertreten durch Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs…
…erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat, ergibt sich nicht zuletzt auch aus Art 126b Abs. 5 B-VG (wonach sich die Überprüfung des Rechnungshofes ua auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken hat). Verwaltungsökonomische Erwägungen sind unabhängig davon…
…dass die Beschwerdeführerin durch das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in ihrem Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie (vgl. Ritz ÖStZ 1996, 70) wurde jedoch im Hinblick darauf…
…die von vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden oder nicht, kann zur Gruppe der verwaltungsökonomischen Regelungen zur Vermeidung aufwendiger Erhebungsmaßnahmen gezählt werden. Zur Frage von pauschalen Formen der Besteuerung vertritt der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es das Gleichheitsprinzip nicht verbietet…
…die von vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden oder nicht, kann zur Gruppe der verwaltungsökonomischen Regelungen zur Vermeidung aufwendiger Erhebungsmaßnahmen gezählt werden. Zur Frage von pauschalen Formen der Besteuerung vertritt der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass es das Gleichheitsprinzip nicht verbietet…
…2015) eine Vereinbarung getroffen worden. Demnach habe der Beschwerdeführer einem Mehrergebnis in Höhe von € 53.643,44 zugestimmt, um das Verfahren aus Gründen der Verwaltungsökonomie zu beenden und weitere Kosten zu vermeiden. Gleichzeitig sei der Abgabenbehörde bekannt gewesen, dass das Unternehmen im Jahr 2016…
…303 BAO). Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden, sodass die vorgenommene Festsetzung im Hinblick auf die gebotene Verwaltungsökonomie auch zweckmäßig ist. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung)…
…des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteieninteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Auch können die steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie nicht bloß als geringfügig bezeichnet werden. Daher war dem Gesetzeszweck…
…dass die Beschwerdeführerin ihre Verlässlichkeit, was die Ratenzahlung betrifft, nachdrücklich unter Beweis gestellt hat. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie wurde schließlich angeregt, "die Frist zur Vorlage der Beschwerde […] bis zu ihrem Ende abzuwarten, da sich bei antragsgemäßer Zahlung der letzten beiden Raten die Fortsetzung des…
…erscheine. Letztlich sei auch die abverlangte Leistung von hoher abgabenrechtlicher Bedeutung, da diese der richtigen Veranlagung des Bf diene und es der Verwaltungsökonomie widerspreche, wenn die Finanzverwaltung erst die Abgabe der Steuererklärung urgieren müsse. Eine elektronische Recherche des Richters in den Daten der Finanzverwaltung ergab…
…ab: In den Ansuchen vom 06.02.2025, 17.02.2025, 28.02.2025 und 14.03.2025 wird um Nachsicht desselben Rückstandes ersucht. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie werden diese daher zusammen gewürdigt. Gem. § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabeschuldigkeiten auf Antrag des/der…
…Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteieninteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Auch können die steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie nicht bloß als geringfügig bezeichnet werden. Daher war dem…
…sei der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen gewesen. Auch könnten die steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie nicht bloß als geringfügig bezeichnet werden. Das Mietverhältnis sei auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sei, jedoch könne der Vermieter nur aus wichtigen Gründen kündigen und…
…ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Zur Zweckmäßigkeit gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (aufgrund der von Art. 126b Abs. 5 B-VG angesprochenen "Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit") dahingehend…
…sind mit Abgabenbescheid festzusetzen. Bemessungsgrundlage ist die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift. Bis zu einem errechneten Zinsbetrag von € 50,00 unterbleibt eine Festsetzung (Bagatellgrenze). Das gilt sowohl für Nachforderungs- als auch für Gutschriftszinsen und soll primär der Verwaltungsökonomie dienen (§ 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO…