…ohne tatsächlichen Leistungsaustausch ergangen sind, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Die Beschwerde war in diesem Punkt abzuweisen. Tz. 8 Nicht erbrachte Leistungen Bestrittene Forderungen aus Schadenersatzansprüchen und Vertragsverletzungen sind idR erst dann zu bilanzieren, wenn ein Anerkenntnis oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt; das Anerkenntnis bzw…
…zu einer einvernehmlichen und vollinhaltlichen Rückabwicklung laut Nachtrag zum Kaufvertrag vom 10.12.2015: Erstens: Zur Bereinigung diverser wechselseitiger Ansprüche aufgrund angeblicher Vertragsverletzungen und zur Vermeidung einer prozessualen Auseinandersetzung wird der Kaufvertrag nunmehr parteieneinvernehmlich zur Gänze und vollinhaltlich aufgehoben. Zweitens: Der Schriftenverfasser und Treuhänder wird…
…Überlassung erfolgt, desto höher ist die Abschlagszahlung, ergo auch der Leistungsaustausch. Im Sinne des § 1295 AGBG haftet bei Schadenersatz der Beschädiger für Vertragsverletzungen und für deliktisches Verhalten. Es liegt von Seiten des Vermieters Vorname Vermieter kein solches Verhalten vor, Herrn Bf entstand kein Schaden, für…
…einseitig oder willkürlich herbeiführen kann. Hervorzuheben ist, dass die Ausübung der Rechte zwingend eine Nachfrist zur Mängelbehebung voraussetzt. Dies unterstreicht den Charakter als "ultima ratio" bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Die Beschwerdeführerin vermeint unter Hinweis auf die Rechtsprechung (insbesondere VwGH vom 17. September 1990, 90/15/0034)…
…2. und 4.3. in der Regel zwingend eine Nachfrist zur Mängelbehebung voraussetzt. Dies unterstreicht den Charakter als "ultima ratio" bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Gemäß…
…Klarstellend wird festgehalten, dass einem etwaigen Untermieter keine Rechte gegenüber dem Vermieter aus diesem Mietvertrag zukommen sollen. Das Verhalten des Untermieters, insbesondere Vertragsverletzungen, Schäden am Mietobjekt und dergleichen sind dem Mieter verschuldensunabhängig zuzurechnen. Klarstellend wird festgehalten, dass bei einer Untervermietung der Verwendungszweck unverändert aufrecht bleibt…
…B/VIII der Bestandverträge nur als Folge der Ergreifung der in Punkt B/VII geregelten Maßnahmen zum Tragen komme. In diesem Punkt würden die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen behandelt und aufgelistet, unter welchen Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung erfolgen könne. Es handle sich daher um keine Leistung…
…VIII der Bestandverträge nur als Folge der Ergreifung der in Punkt B/VII geregelten Maßnahmen zum Tragen komme. In diesem Punkt würden die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen behandelt und aufgelistet, unter welchen Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung erfolgen könne. Das Finanzamt führte in der mündlichen Verhandlung nunmehr…
…Gewähr noch haftet er für eine bestimmte Eigenschaft, Verwendbarkeit oder behördliche Zulassung des LO, für die Schaffung rechtlicher und technischer Voraussetzungen für den Betrieb des LO, für Vertragsverletzungen (zB. verspätete oder mangelhafte Erfüllung) durch den Lieferanten, für Schäden (Sach-, Personen- oder Vermögensschäden jeder Art) aus…
…als Vermieter gelegenes schrankenloses Kündigungsrecht vereinbart worden, sondern ist abgesehen von allfälligen Vertragsverletzungen die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages nicht gegeben. Weder das schriftliche noch das Vorbringen der Vertreterin des Bf in der mündlichen Verhandlung war geeignet, die Wahrscheinlichkeit einer früheren Vertragsauflösung auf Grund…
…als Vermieter gelegenes schrankenloses Kündigungsrecht vereinbart worden, sondern ist abgesehen von allfälligen Vertragsverletzungen die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages nicht gegeben. Weder das schriftliche noch das Vorbringen der Vertreterin des Bf in der mündlichen Verhandlung war geeignet, die Wahrscheinlichkeit einer früheren Vertragsauflösung auf Grund…
…ist daher nur aus einigen wenigen im Vertrag angeführten Gründen zur vorzeitigen Auflösung berechtigt, die überdies sämtlich in der Person der Mieterin gelegen (ds "Vertragsverletzungen") und jeglichem Einfluss des Vermieters entzogen sind. Nach dem Gewicht und der Wahrscheinlichkeit einer Realisierung sprechen die vereinbarten einzelnen Kündigungsmöglichkeiten…
…in Betracht kommenden Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG könnten nur bei schweren Vertragsverletzungen geltend gemacht werden und setzten ein qualifiziertes Fehlverhalten des Bestandnehmers voraus. Sie seien jeglichem Einfluss des Bestandgebers entzogen und könnten nicht nach Belieben ausgeübt werden. Aus diesen Gründen sei die Möglichkeit…
…die Verletzung von Vertragspflichten durch die Bestandnehmerin voraus. Diese kann die Vertragsauflösung in den meisten Fällen verhindern, indem sie nach erfolgter Mahnung innerhalb der Nachfrist die Vertragsverletzung beendet. Die Bestandgeberin kann die Kündigungsrechte nicht nach Belieben ausüben, sie sind ihrem Einfluss gänzlich entzogen und lassen…
…sämtliche Kündigungsgründe die Verletzung von Vertragspflichten durch die Bestandnehmerin voraus. Diese kann die Vertragsauflösung in den meisten Fällen verhindern, indem sie nach erfolgter Mahnung innerhalb der Nachfrist die Vertragsverletzung beendet. Die Bestandgeberin kann die Kündigungsrechte nicht nach Belieben ausüben, sie sind ihrem Einfluss gänzlich entzogen…
…Anträge für die Baugenehmigung unterfertigen müssen), verweist, ist für die Beschwerde nichts zu gewinnen, sind doch derlei Vertragsverletzungen allenfalls zivilgerichtlich abzuhandeln. Gegebenfalls wäre nach § 17 Abs. 1 GrEStG - Abänderung der Steuer - in Betracht zu ziehen gewesen. Dass nur tatsächlich geleistete Zahlungen Dritter als Gegenleistung zu…
…0143/63). Wenn der Vermieter beim Unternehmenspachtvertrag von bestimmter Dauer (hier: dreißig Jahre) ausgeht, sich aber für den Fall schwerwiegender Vertragsverletzungen des Mieters einzelne "wichtige" Kündigungsrechte nach § 30 MRG vorbehält liegt ein Vertrag auf bestimmte Dauer (geringe Wahrscheinlichkeit der Kündigung) vor (ständige Judikatur des BFG…
…9 (Eigenbedarf), 13 (weitere vertraglich vereinbarte Kündigungsgründe) und 14 (Abbruchreife) von Bedeutung sein. Die Ziffern 1 und 3 betreffen Vertragsverletzungen der Mieterin, 4 und 7 setzen einen mangelnden Bedarf der Mieterin voraus und die nach Z 13 vereinbarten Kündigungsgründe (VI. 1.5i = bestimmte Nutzungsänderung…
…so ist festzustellen, dass diese nicht im Belieben dieser stehen, sondern lediglich in der Person d. Mieterin liegende Umstände beinhalten (Zahlungsverzug, sonstige Vertragsverletzungen, Insolvenz). Sie sind daher sachlich auf das Verhalten der Mieterin eingeschränkt u. in ihrer Gewichtung nicht so bedeutend, dass sie dem erklärten…
…Z 4-6, 8, 10, 12). Vertragsverletzungen des Mieters stellen ebenfalls keine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit des Vermieters dar (Z 1-3, 7). Der Mietgegenstand ist weder abbruchreif noch substandard, sodass die Realisierung der Kündigungsgründe Z 14-16 sehr unwahrscheinlich ist. Ergänzend sei noch angemerkt, juristische Personen…