…Zeitpunkts der Fertigstellung und des Inhalts der website anzuführen, die offenkundig bei Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen usancen im Wirtschaftsleben unter Familienfremden nicht gewährt wird. Es ist also aufgrund des Fehlens wesentlicher Sachverhaltsmomente der Bf nicht gelungen darzutun, dass die gegenständliche Leistung an ihren Sohn eine…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben UND wenn sie auch unter Familienfremden zu denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären (vergleiche VwGH v. 22.2.2000, 99/14/0082 sowie v. 28.5.2015, 2013/15/0135). Zu den Bedingungen eines solchen Vertrages würde jedenfalls gehören…
…gab zur Aufforderung den Pachtvertrag vorzulegen, erstmals bekannt, dass es lediglich einen mündlichen Pachtvertrag gebe. Bereits mit Vorhalt vom 20.02.2015 habe das Finanzamt darauf hingewiesen, dass Verträge unter nahen Angehörigen derart gestaltet sein müssen, dass sie einem Fremdvergleich standhalten. Die Bf. wurde aufgefordert…
…0082). Fremdüblichkeit: Die Vertragsinhalte müssen einem Fremdvergleich standhalten, das heißt, sie müssen so gestaltet sein, dass auch Familienfremde bereit wären, die betreffenden Verträge unter den gleichen Bedingungen abzuschließen (VwGH 19.03.2021, Ra 2021/13/0034, VwGH 17.09.2024, Ra 2021/15/0080). Tatsächliche…
…es läge kein nach der Angehörigenjudikatur anzuerkennender Vertrag vor: Damit Verträge unter Angehörigen steuerlich anerkannt würden, müssten diese nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und sie müssten auch zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden…
…des Verwaltungsgerichtshofes können Verträge zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen…
…erwogen: Verträge zwischen nahen Angehörigen werden ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit (VwGH 26.01.1999, 98/14/0095) im Steuerrecht nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung) - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - zwischen Familienfremden unter den…
…aufgegeben, um die Arbeitsleistungen des gegenständlichen Unternehmens zu erfüllen. Eine höhere Anmeldung hätte das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht getragen und sei auch nicht notwendig gewesen. Die Verträge wären auch unter Familienfremden (Fremdüblichkeit) nicht anders abgeschlossen worden, was die beigelegten Honorarabrechnungen aus 2014 bestätigten. Diese…
…Wohnungsvermietung: Nach der Rechtsprechung des VwGH erfahren Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor…
…0209). Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher – selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit – für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
…anerkannt wird. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…anerkannt wird. Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…eine bloße Gebrauchsüberlassung zu begründen. Nach ständiger Rechtsprechung werden Verträge zwischen nahen Angehörigen nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, - einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen, und - unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Der Abschluss eines…
…ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl. VwGH 29.6.1995, 93/15/0115 und VwGH 18.4.2007, 2004/13/0025). Diese in der Rechtsprechung des VerwaItungsgerichtshofes für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten…
…ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die Kriterien entsprechen der ständigen Rechtsprechung (vgl zB E 22.2.2000, 99/14/0082…
…67) • nach außen ausreichend klar zum Ausdruck kommen, • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und • unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Leistungsbeziehungen, die ihrer Art nach zwischen einander fremd gegenüber stehenden Personen nicht vorkommen …
…wofür keine vertragliche Vereinbarung und keine Stundenaufzeichnungen vorliegen, mit der Miete gegenverrechnet worden. 5.2.3. Unter Familienfremden sei es völlig unüblich, dass der Mieter sanktionslos für mehrere Monate keine Betriebskosten beziehungsweise Mietzahlungen leiste, was im gegenständlichen Fall auf das bestehende Naheverhältnis zurückzuführen sei. Laut…
…eine Vermietung an nahe Angehörige vorliege, die als nicht fremdüblich zu bewerten sei. Dieser Rechtsmeinung vermag sich aber das Bundesfinanzgericht aufgrund der folgenden Überlegungen nicht anzuschließen: a)nicht fremdübliche Vertragsgestaltung unter Familienangehörigen Verträge zwischen nahen Angehörigen sind daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach…
…Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden…
…zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Nach Ansicht der Finanzverwaltung und unter Berücksichtigung der laufenden Rechtsprechung ist eine Wohnungsvermietung, die im Zusammenhang mit einem auf diese Wohnung bestehenden Wohnrecht steht, grundsätzlich nicht als Einkunftsquelle in steuerlicher Hinsicht anzuerkennen. Der diesbezügliche Vertrag ist…