…2021 und RV/7102176/2021 gekommen. Die geänderte Senatszusammensetzung ist daher nicht auf unsachliche Gründe zurückzuführen. Weder die BAO noch das BFGG sehen eine Versteinerung der Senatszusammensetzung vor. Eine solche ist auch der Geschäftsordnung des Bundesfinanzgerichts nicht zu entnehmen. Da das Abgabenrechtsmittelverfahren nicht vom Grundsatz…
…werden". Die bis 31. Dezember 2010 auf die Stand-Still-Klausel (vorerst des Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) gestützte "Versteinerung" des Vorsteuerabzugs für Gebäude (vgl. VwGH 19.3.2013, 2010/15/0085) verdrängt somit den Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 3 Z 4…
…34%. 4. Mit Schreiben vom 6.11.2013 wurde der Antrag gestellt, die Berufungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Der VwGH habe die "Versteinerung" des Vorsteuerabzugs für Gebäude bestätigt (VwGH 5.9.2012, 2009/15/0213; VwGH 19.3.2013, 2010/15/0085…
…Glücksspiele somit im Ergebnis nicht von der Gewerbeordnung erfasst. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 119). Mit ihren Einwendungen, dass aufgrund der Versteinerungstheorie im Jahr 1925 vom Monopol nur Glücks- und keine Geschicklichkeitsspiele erfasst waren, kann die Bf. nichts für sich gewinnen, da nach der Glücksspielverordnung, BGBI…
…2021 und RV/7102176/2021 gekommen. Die geänderte Senatszusammensetzung ist daher nicht auf unsachliche Gründe zurückzuführen. Weder die BAO noch das BFGG sehen eine Versteinerung der Senatszusammensetzung vor. Eine solche ist auch der Geschäftsordnung des Bundesfinanzgerichts nicht zu entnehmen. Da das Abgabenrechtsmittelverfahren nicht vom Grundsatz…
…2021 und RV/7102176/2021 gekommen. Die geänderte Senatszusammensetzung ist daher nicht auf unsachliche Gründe zurückzuführen. Weder die BAO noch das BFGG sehen eine Versteinerung der Senatszusammensetzung vor. Eine solche ist auch der Geschäftsordnung des Bundesfinanzgerichts nicht zu entnehmen. Da das Abgabenrechtsmittelverfahren nicht vom Grundsatz…
…folgen. Mit der Regelung des § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 wurde die RL 2009/162/EU umgesetzt, womit die bis Ende 2010 auf die Stand-Still-Klausel gestützte "Versteinerung" des Gebäudevorsteuerabzuges nicht mehr gilt (vgl. Kollmann in Melhardt/Tumpel (Hrsg), UStG, 3. Aufl…
…gleich behandelt werden". 7.) Die bis 31.12.2010 auf die Stand-Still-Klausel (vorerst des Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) gestützte "Versteinerung" des Vorsteuerabzugs für Gebäude (vgl. VwGH 19.3.2013, 2010/15/0085) verdrängt somit den Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs…
…missbräuchlich gedeutet zu bekommen; widrigenfalls jede Form von Rechtsicherheit und damit Rechtstaatlichkeit im Gesellschaftssteuerrecht ausgeschlossen wäre und nur zur Versteinerung von Gesellschaftsstrukturen führen würde. Ein aus gesellschaftssteuerlichen Gesichtspunkten missbräuchliches Verhalten kann diesen Vorgängen darüber hinaus schon allein deshalb nicht unterstellt werden, weil selbst eine unmittelbare…
…Begünstigungsberechtigung iSd Art 552 § 6 PGR bestehe, da - wie das Finanzamt selbst ausführt - diesbezüglich "Versteinerung" eingetreten sei und keine Abänderungsmöglichkeit bei der P Familienstiftung zu einer Begünstigtenberechtigung hin existiere. Auch nenne das Beistatut keinen Fälligkeitszeitpunkt und fehle eine der Höhe nach bzw. ziffernmäßig bestimmte Bezugsberechtigung.…
…umfasst die Privatwohnung weniger als 20% der Gesamtnutzfläche (oder maximal 20% der Gesamtnutzfläche) im Sinne dieser Rechtsprechung des VwGH, so würde der volle Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Gebäude (Grundstück) im Betriebsvermögen zustehen. Die Versteinerung des Vorsteuerabzugs für Gebäude nach § 12 Abs…
…2010 auf die Stand-Still-Klausel (vorerst des Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) gestützte “Versteinerung“ des Vorsteuerabzugs für Gebäude (vgl. VwGH 19.3.2013, 2010/15/0085 ) verdrängt somit den Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ab dem 01…
…des Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG („Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“) erfasst sei, der Inhalt dieses Kompetenztatbestandes werde entsprechend dem Inhalt der Rechtsordnung nach dem Stand 1.10.1925 durch Versteinerung der Gewerbeordnung aus 1859 gewonnen (vgl. VfSlg 2500, 5573, 7074…
…des Art. 10 Abs. 1 Z 8 B-VG („Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“) erfasst sei, der Inhalt dieses Kompetenztatbestandes werde entsprechend dem Inhalt der Rechtsordnung nach dem Stand 1.10.1925 durch Versteinerung der Gewerbeordnung aus 1859 gewonnen (vgl. VfSlg 2500, 5573, 7074…
…mehr möglich sei, weil mit den Änderungen der Bestimmungen, so auch der Bestimmungen im Rahmen des BGBl I 134/2003 und 27/2004 eine Art historische Versteinerung bewirkt wurde. Dass die Änderungen nach Art und Wirkung den Stillstandsschutz des Art 17 Abs. 6 der 6…
…Denkmalschutz", d. h. eine unbedingte Erhaltungspflicht). Der Denkmalbegriff wird in Österreich aufgrund der Versteinerungstheorie vom Verfassungsgerichtshof in jenem (engen) Sinn interpretiert, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kompetenzartikel der österreichischen Bundesverfassung (1.10.1925) gesetzlich gegeben war. Auf die sich daraus ergebenden Probleme mit neueren…
…Für die Umsatzsteuer gilt diesbezüglich, dass der Verweis auf § 20 EStG 1988 als statischer Verweis zu verstehen ist. Nach der "Versteinerungstheorie" ist für Zwecke des Vorsteuerabzuges auf die Rechtslage Bedacht zu nehmen, die bei Einführung des UStG 1994 gegolten hat (vgl Ruppe/Achatz, UStG 19945, …
…diese Glücksspiele somit im Ergebnis nicht von der Gewerbeordnung erfasst. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 119). Poker als Glücksspiel ist in Bezug auf den Kompeteztatbestand "Monopol" sozusagen von der Versteinerungstheorie im Jahr 1925 nicht erfasst, da nach der Glücksspielverordnung, BGBl. 1923/253 idF BGBl. 1933/6…
…nicht von der Gewerbeordnung erfasst. (Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 119). Mit ihren Einwendungen, dass aufgrund der Versteinerungstheorie im Jahr 1925 vom Monopol nur Glücks- und keine Geschicklichkeitsspiele erfasst waren, kann die Bf. nichts für sich gewinnen, da nach der Glücksspielverordnung, BGBl. 1923/253 idF BGBl…
…Richtig ist, dass zur Auslegung und Abgrenzung dieser Kompetenztatbestände im Hinblick auf die Normierung verschiedener Spiele in erster Linie auf die Versteinerungstheorie und damit - unter Zugrundelegung einer intrasystematischen Fortentwicklung - jene unterverfassungsrechtliche Rechtslage abzustellen ist, die der Verfassungsgesetzgeber im Versteinerungszeitpunkt (1.10.1925) vorgefunden hat. Der…