…der ***4*** GmbH gewesen sein, mit dem Großmutterzuschuss das Wirtschaftspotential der ***6*** GmbH zu stärken um kurze Zeit später über Verschmelzungsvorgänge die Beteiligung an einer flott gemachten und mit Gewinn arbeitenden Gesellschaft zu erwerben. Daraus können aber aus der Kreditaufnahme zur Leistung eines Großmutterzuschusses keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
…(***6***), sondern jene juristische Person war, in deren Hand durch Eintragung des Verschmelzungsvorganges im Firmenbuch (am 17.3.2012) sämtliche Anteile an der ***3*** vereinigt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war die ***3*** jedoch nicht mehr Eigentümerin der vorgenannten Liegenschaft, da sie diese mit Kaufvertrag vom…
…der bfP. Ebenso ergeben sich die Feststellungen zur ***A*** GmbH und ***B1*** GmbH hinsichtlich ihrer Errichtung, Beteiligungsverhältnisse sowie etwaiger Verschmelzungsvorgänge aus Firmenbuchabfragen der betreffenden Gesellschaften. Dass im Innenverhältnis die Geschäftsführung auf sämtliche Gesellschafter aufgeteilt wurde, ergibt sich aus dem diesbezüglichen Vorbringen der bfP. Mit Beschwerde…
…Wesentlichen ausgeführt, dass im Verschmelzungsvorgang verdeckte Ausschüttungen im Ausmaß von EUR 50.888,70 sowie EUR 36.349,07 an die beiden Gesellschafter zu erblicken seien: So wurden die Forderungen der beiden Gesellschafter - dem Bf sowie Herrn ***Zweitgesellschafter*** (in der Folge bezeichnet als "Zweitgesellschafter") -, die…
…ob überhaupt, nur im Einvernehmen mit der Beschwerdeführerin möglich gewesen wäre. Eine Verpflichtung oder eine Verbindlichkeit daraus ergibt sich eindeutig nicht. Anschließend legt sie drei Gutachten des Verbandes zur Unbedenklichkeit des Verschmelzungsvorganges vor, welche dem Verhandlungsprotokoll angeschlossen werden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt…
…Gesellschaft übergehen, derzeit sind neben dem Geschäftsführer keine Mitarbeiter in der übertragenden Gesellschaft beschäftigt. 5) Die Vertragsparteien erklären, dass vom vertragsgegenständlichen Verschmelzungsvorgang keine Rechte nach dem Patentgesetz, Markenschutzgesetz oder Musterschutzgesetz betroffen sind. 6) Die Vertragsparteien sind über die Bestimmungen des Paragraph 11 Absatz 4, 5…
… 220 ff AktG). Der Geschäftsanteil der ***X GmbH*** an der Bf ging auf Herrn ***X*** über und ist letzterer seit diesem Verschmelzungsvorgang Alleingesellschafter der Bf. Die diesbezügliche Eintragung im Firmenbuch erfolgte aufgrund der Firmenbucheingabe vom ***tt.9.2019*** am ***tt.11.2019***. Am selben Tag…
…beteiligten Gesellschaften (= 01.09.2008) zuzurechnen. Bis dahin waren sie noch bei der übertragenden Gesellschaft Bf/Holding zu erfassen. Das letzte Wirtschaftsjahr der Bf/Holding (= übertragende Gesellschaft) endete aufgrund des Verschmelzungsvorganges am 31.08.2008. Die Einkünfte aus der Vermietung der Liegenschaften waren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten Steuerberater über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 19. Juni 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2016 und die Beschwerde vom 31. Juli 2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache der 1.) GT (zuvor Bf.alt, davor Bf.alt1 GmbH) als Rechtsnachfolgerin der Bf.alt, 2.) Bf.2 GmbH (zuvor Bf2.alt GmbH), 3.) Bf.3 GmbH, 4.) Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…
Auf Grund der Anordnung des § 35 UmgrStG gehen bei der spaltenden Gesellschaft angefallene Verluste - in dem vom UmgrStG vorgegebenen Rahmen - auf die übernehmende Gesellschaft über. Teilwertabschreibung und Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung führen insbesondere bei Ausblendung der Streckung auf sieben Jahre (nach § 12 Abs…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag. Aloisia Bergauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Sophia Grassl und Mag. Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 26. August 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***8*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. August 2020 betreffend Körperschaftsteuer 2017 bis 2019…
Die übrigen Umsätze resultieren ausschließlich aus Verrechnungen im Innenverhältnis, nämlich der GmbH1 an die GmbH2 sowie an die Bf. Welche Leistungen an die GmbH2 erbrachte worden seien, ist mangels Aufzeichnungen nicht überprüfbar. Als Leistungsgegenstand sind nur pauschale Beschreibungen, wie "Planung, Besprechung, diverse Arbeitsleistungen von Jänner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in den Beschwerdesachen Bf., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, 1. gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. April 2012, ErfNr. 1/2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Adebiola Bayer, die Richterin Mag. Karoline Windsteig sowie die fachkundigen Laienrichter Georg Dollinger und Dipl.Ing. Christian Lintl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2024 gegen die Bescheide…