…wird verwiesen. Tz. 8 Vorsteuer: Die bisher gewährten Vorsteuern wurden mit 0 Euro festgesetzt Telekommunikationsdienstleistungen Verschiebung des Ortes der sonstigen Leistung nach Österreich - wo die Leistung genutzt oder ausgewertet wird (BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221). .) Generalklausel: (UStG RL-Kommentar 2014, ad …
…Graz-Stadt abzugeben. Auf die Niederschrift wird verwiesen. Tz. 8 Vorsteuer: … Zahlentabellen Telekommunikationsdienstleistungen Verschiebung des Ortes der sonstigen Leistung nach Österreich - wo die Leistung genutzt oder ausgewertet wird (BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221). .) Generalklausel: (UStG RL-Kommentar 2014, ad § 3a…
…FA Graz-Stadt abzugeben. Auf die Niederschrift wird verwiesen. Tz. 8 Vorsteuer: … Telekommunikationsdienstleistungen Verschiebung des Ortes der sonstigen Leistung nach Österreich - wo die Leistung genutzt oder ausgewertet wird (BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221). .) Generalklausel: (UStG RL-Kommentar 2014, ad § 3a…
…hat, soweit diese Leistungen an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden. In dem Fall - wo die Leistung im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliegt - kommt die Telekommunikationsverordnung zur Anwendung - und damit einhergehend eine Verschiebung des Leistungsortes ins Inland…
…hat, soweit diese Leistungen an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden. In dem Fall - wo die Leistung im Drittland keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterliegt - kommt die Telekommunikationsverordnung zur Anwendung - und damit einhergehend eine Verschiebung des Leistungsortes ins Inland…
…Netz) und war der weltweit am meisten verbreitete Mobilfunk-Standard. Auch der Interpretation der Bf., Art 6.1.3. des Melbourne Abkommens sei als zwingende Leistungsortregelung zu verstehen, die einen Besteuerungsverzicht festlege, kann nicht gefolgt werden: Aus der Wortfolge "this tax shall normally be collected"…
…Beilage). Die Erwähnung der Staat 2 AG sei lediglich zur Klarstellung und Entgegnung auf die Vorbringen der Beschwerdeführerin, dass sogar in diesem Fall eine Steuerpflicht in Österreich gegeben wäre, da für Zwecke der Bestimmung des Leistungsortes die Holding als Nichtunternehmer gem. § 3a Abs. 5 Z…
…Jahre dient, so liefe das darauf hinaus, dass die Mitgliedstaaten durch bloße Verschiebung des Zeitpunkts der Finanzierung der Defizite ihres Systems der sozialen Sicherheit das Verbot der doppelten Beitragsleistung umgehen könnten. Die Wirksamkeit dieses Verbotes könnte unter diesen Umständen zunichte gemacht werden. ... 51. Nach alledem…
…auf das o.a. Urteil des EuGH vom 22.10.2009 ist daher davon auszugehen, dass der Bf im vorliegenden Fall eine sonstige Leistung (Vermittlungsleistung) für seine deutsche Vertragspartnerin erbracht hat. Nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 ist der Leistungsort dort, wo die Leistungsempfängerin ihr…
…der Umsatzsteuererklärung enthalten sind, aber in Österreich gemäß den Bestimmungen des EStG 1988 bzw KStG 1988 besteuert werden. Die beschwerdeführende Partei erzielt durch langfristige Vermietung Umsätze, die in Österreich nicht steuerbar sind, da der Leistungsort bei der langfristigen Vermietung im unternehmerischen Bereich nach § 3a Abs…
…Kunden der Bf. dies wussten. Abgesehen davon wurden Vorsteuerminderungen aus der Rückgewähr des Entgelts den österreichischen Behörden großteils verschwiegen und Erstattungsanträge über eine südafrikanische VAT-Gesellschaft in voller Höhe eingereicht. Eine nähere Verifizierung und Überprüfung der behaupteten Umsätze konnte bisher nicht erfolgen, da keine zu…
…dem zu untersuchenden Markt geschlossen werden. Umsatzsteuerlich müßte dies zu einer völligen Verschiebung der Grenze zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen führen. Im Beschwerdefall orientierte sich die Entgeltsberechnung stets am objektiven Marktwert (Seltenheitswert, Sammelwert) der Trophäen. Die Intensität des Jagderlebnisses, die bloße Einräumung einer Abschußmöglichkeit sei…
…über dessen Annahme oder Verschiebung dieser nach Abwägen aller persönlichen und örtlichen Umstände zu entscheiden hat; für einen angemessenen Lebensunterhalt und für eine Wohnung des Verzichtenden ist vom Diözesanbischof Vorsorge zu treffen und zwar unter Beachtung der von der Bischofskonferenz erlassenen Bestimmungen.“ Die Pensionierung eines…
…Umgebung mit entsprechenden Sitzmöglichkeiten und Toiletten usw.) anbieten." Nach Ansicht des Finanzamtes handelt es sich bei der gesamten Tätigkeit der Bf. für ihren maltesischen Auftraggeber um eine einheitliche Leistung, bei der die "Vermittlung von Spielaufträgen" nur von untergeordneter Bedeutung ist. Der Leistungsort bestimme sich nach …
…mindestens fünf Tage außerhalb des Arbeitszimmers verbracht hatte (Montag, Dienstag, halber Tag/Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag/halber Tag). Insofern ergab sich gegenüber der Aufstellung (drei Tage beim Kunden, zwei Tage im Büro) für diese Kalenderwoche jedenfalls eine Verschiebung von zwei Tagen in Richtung Außendiensttätigkeit. In…
…Prostituierten kam. Die Einnahmen aus Prostitutionsleistungen werden, nach Leistungsarten aufgeschlüsselt, mit einer Stricherlliste erfasst und am Tagesende aufsummiert. Der Getränkeausschank wird mittels Standlisten durch Gegenüberstellung des Anfangs- und des Endstandes an Getränken an einem Tag erfasst. Die Tageslosung ergibt sich daher aus Menge x Preis…
…der Demontage der schadhaften Platten sowie der Montage der neuen Platten beauftragt. Sie gehe davon aus, dass die Leistungen des beauftragten österreichischen Unternehmens eine Grundstücksleistung gemäß § 3a Abs. 9 UStG 1994 darstellen, weshalb der Leistungsort der Montageleistungen in Österreich liege. Die Bf. sei kein Bauunternehmen…
…liegt der Leistungsort nach der Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln in Österreich. Daher war die Beschwerde auch in diesem Punkt abzuweisen. Hinsichtlich der Abänderung der Bemessungsgrundlagen und der Abgaben betreffend die Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2011…
…Leistungsortes der vom Bf. erbrachten Vermittlungsleistungen ist entscheidend, ob die in Österreich ansässige Tochtergesellschaft oder die in der Schweiz ansässige Holdinggesellschaft als Leistungsempfängerin zu qualifizieren ist. Das Finanzamt bejaht die inländische Steuerpflicht und stützt sich hiezu auf die Sach- und Rechtsausführungen der oa. Entscheidung des…
…§ 12, Tz 72). Für die Bestimmung des Leistungsortes der vom Beschwerdeführer erbrachten Vermittlungsleistungen ist entscheidend, ob die in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft oder die in Österreich ansässige Tochtergesellschaft (***LA***) als Leistungsempfängerin zu qualifizieren ist. Für die Klärung dieser Frage ist in umsatzsteuerlicher Hinsicht bei vertraglich…