…2 LVO 1993, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist oder nicht, ist nach den oben für den Bereich des Einkommensteuerrechts dargelegten Grundsätzen zu beurteilen (vgl…
…Gehalt nach Deckung in Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. RL (nunmehr Art. 135 MwStSystRL), wobei die innerstaatliche Regelung der in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl. hiezu auch Ruppe/Achatz, UStG4, …
…über die Miete von Wohnraum gebührenbefreit ist, weil die Vermietung in beiden Fällen unstrittig zu Wohnzwecken erfolgt, erscheint es sachlich auch nicht gerechtfertigt, die Gebührenbefreiung zu versagen, wenn bspw die Mieterin B nach ein paar Jahren der Miete des Superädifikates, dieses von D erwirbt und…
…dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 6 LVO kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs 2, nicht hingegen bei anderen Betätigungen vorliegen. Ob bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs 2 LVO ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich…
…Vermietung von Grundstücken zur Überlassung für Geschäftszwecke) unabhängig vom Umfang der Tätigkeit anknüpfe, knüpfe die LVO neben diesem Umfang der Tätigkeit und des damit verbundenen unterschiedlichen Bewirtschaftungsrisikos vor allem auf die Nähe zur privaten Lebensführung an. Die tatsächliche Nutzung durch den Mieter (ob als Wohnraum…
…nach Deckung in Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. RL (nunmehr Art. 135 MwStSystRL), wobei die innerstaatliche Regelung der in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl. hiezu auch Ruppe/Achatz, UStG 4 , …
…dass während der Zurverfügungstellung des Wohnraumes Betreuungsleistungen für den Gast erbracht werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts, die von der belangten Behörde im Vorlagebericht auch geteilt wird, sind die vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Grundsätze auch auf die im vorliegenden Fall strittige Vermietung von Reisemobil-Stellplätzen anzuwenden. Die…
…Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, bevor noch Entgelte im umsatzsteuerlichen Sinn aus Vermietung erzielt werden (vgl. nochmals VwGH 28.06.2012, 2010/15/0016, m.w.N.). Bei der Errichtung von Wohnraum…
…Artikel von Beiser, Die Gleichbehandlung einer fremdüblichen Vermietung zwischen nahen Angehörigen, SWK 2011 S 299, sowie auf VwGH 25.11.2010, 2007/15/0184, kann der Beschwerde zu keinem Erfolg verhelfen, sind nach § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 Aufwendungen für Unterhaltsleistungen betreffend Wohnraum…
…daher eine sogenannte "große Vermietung" iSd LVO vor, die unter die Einkunftsquellenvermutung des § 1 Abs. 1 LVO falle. Gemäß § 6 LVO könne Liebhaberei betreffend Umsatzsteuer aber nur bei Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegen. Die Vermietung von Wohnraum wäre unionsrechtlich als unecht…
…Überlassen von Wäsche, Geschirr und Küchengeräten der Regelfall und sprächen nicht für das Vorliegen einer gewerblichen Vermietung. Die vom Finanzamt festgestellten 26 Betten und 7 Couchen seien zahlenmäßig richtig, nur sei in der heutigen Zeit kein Gast mehr bereit auf einer Couch im Wohnraum zu…
…und kein Vorsteuerabzug). Eine solche Steuerbefreiung habe nach Sarnthein (siehe im Einzelnen in SWK 2005, S 515) der Gesetzgeber für die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum bei Umsetzung der Sechsten MwSt- Richtlinie in innerstaatlichem Recht anordnen wollen. Der Gesetzgeber habe daher durch § 28 Abs…
… 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 normiert, dass die Vermietung von Wohnraum, der geeignet ist, vom Vermieter für seine privaten Wohnzwecke (Lebensführung) genutzt zu werden (so genannte "kleine Vermietung"), wenn sie notorisch zu Verlusten führt, umsatzsteuerlich als Liebhaberei (somit keine Umsatzsteuerpflicht und kein Vorsteuerabzug…
…müssen". Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Judikatur zur Vermietung von Wohnraum in Anlehnung an die Judikatur des EuGH die Auffassung, dass die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 von der bloßen Gebrauchsüberlassung zu unterscheiden ist…
…Wohnraum befindlicher Schreibtisch mit Computer. Die Wohnung wird auch über den gesamten Zeitraum der Vermietung von der Beschwerdeführerin zu privaten Wohnzwecken genutzt. Im Hinblick auf deren steuerliche Anerkennung werden Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern an jenen Kriterien gemessen werden, die für die Anerkennung von…
…des Beschwerdeführers nach dessen Angaben in der Vermittlung des Lieferservices der ortsansässigen Bäckerei bestanden habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer vermietete im Jahr 2019 vier Ferienwohnungen, welche allesamt im Apartmenthaus "A" in B gelegen sind. Diese Ferienwohnungen weisen Größen von 76 m²…
…sind. Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass die Wohnungen irgendwann auch an außenstehende Personen vermietet oder im Fall einer Parifizierung auch verkauft werden könnten, ist die aktuelle Vermietung eindeutig von der Begünstigung nahe stehender Personen bestimmt. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 12 Abs…
…dass während der Zurverfügungstellung des Wohnraumes Betreuungsleistungen für den Gast erbracht werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts, die von der belangten Behörde im Vorlagebericht geteilt wird, sind die vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Grundsätze auch auf die im vorliegenden Fall strittige Vermietung von Reisemobil-Stellplätzen anzuwenden. Die Bf…
…dass bei einer Vermietung die Abzugsfähigkeit von Werbungskostenüberschüssen bei der Überlassung von Immobilien noch vor der eigentlichen Liebhabereithematik zur steuerlichen Negierung von Werbungskostenüberschüssen führen kann, wenn es der Betätigung an einer Vermietungsabsicht mangelt, die Vertragsgestaltungen gegenüber Nahestehenden fremdunüblich sind, die Wohnraumversorgung für nahe Angehörige in…
…in Art 13 Teil B lit b 6. MwSt-RL (nunmehr Art 135 MwStSyst-RL), wobei die innerstaatliche Regelung der in Rede stehenden Vermietung von Wohnraum (keine USt-Pflicht, kein VSt-Abzug) als Steuerbefreiung unter VSt-Ausschluss zu verstehen sei. Der zitierten unionsrechtlichen Bestimmung entspreche …