IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerden weitergeltenden Berufungen des A B, Adresse_1220, vom 24.3.2011 und 20.5.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin RI. in der Beschwerdesache BF. Rnf. Gesellschaft, vertreten durch TPA Steuerberatung GmbH, Praterstr 62-64, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 16.12.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1 vom 13.11…
– Die Berufsverbände und Interessenvertretungen müssen sich nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der beruflichen Interessen ihrer Mitglieder befassen. – Die Beiträge können nur in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe abgezogen werden. 4. a) Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen…
…2, vereinbart: „Die Gewinn- und Verlustermittlung erfolgt nach Abzug der Vergütungen für die Geschäftsführung und Vertretung der persönlich haftenden Gesellschafterin beziehungsweise weiterer vereinbarter Gewinnvorausbezüge und nach Bildung etwaiger Rücklagen im Verhältnis der fixen Kapital konten).“ Nach Punkt 8. 4.) sind allfällige Verluste den Gesellschaftern anteilig…
…3 ermittelt würden, könnten Verluste nach Abs. 6 berücksichtigen, wenn Verluste in den vorangegangenen drei Jahren entstanden seien. Durch den Verweis auf die Verlustermittlung nach den §§ 4 bis 14 sei der Verlustabzug auf Verluste die aus betrieblichen Einkünften stammen, beschränkt. Mit Erkenntnis G 35/10…
…Kirchmayr § 12, Rz 170). Mit anderen Worten sind die streitgegenständlichen Veräußerungskosten damit in die Gewinn- bzw. Verlustermittlung des § 10 Abs. 1 Satz 1 KStG miteinzubeziehen und können diesbezügliche unternehmensrechtliche Gewinnermittlungsmethoden - die mit (dem vom FA herangezogenen Verweis) auf Hirschler/Sulz/Schaffer in Hirschler, Bilanzrecht I2…
… VwGH 4.12.2003, 2003/16/0148, Schätzung als ultima ratio). Die vorgelegten Unterlagen seien aus den bereits genannten Gründen jedenfalls ausreichend für die korrekte Gewinn- bzw. Verlustermittlung. Die Schätzungsbefugnis gem. § 184 BAO sei somit nicht gegeben. Zudem sei bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen das…
…Gesellschaft mit Stichtag 30. Oktober 2003 zugrundegelegt. In dieser wurden Aktiva und Passiva der Gesellschaft zum 30. Oktober 2003 erfasst und eine Gewinn- und Verlustermittlung für die laufende Periode dargestellt. Für in der Vermögensaufstellung vom 30. Oktober 2003 nicht angeführte Verbindlichkeiten, welche vor dem 30…
…Gesellschaft mit Stichtag 30. Oktober 2003 zugrundegelegt. In dieser wurden Aktiva und Passiva der Gesellschaft zum 30. Oktober 2003 erfasst und eine Gewinn- und Verlustermittlung für die laufende Periode dargestellt. Für in der Vermögensaufstellung vom 30. Oktober 2003 nicht angeführte Verbindlichkeiten, welche vor dem 30…
…Vorfrage" (Stoll, BAO 1335) Auswirkungen auf den späteren Verlustvortrag und dessen Verwertung haben, was im konkreten Sachverhalt aber nicht gegeben ist. 2.3 Verlustermittlung im Jahr 2007 vom VwGH bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO…
…Vorfrage" (Stoll, BAO 1335) Auswirkungen auf den späteren Verlustvortrag und dessen Verwertung haben, was im konkreten Sachverhalt aber nicht gegeben ist. 2.3 Verlustermittlung im Jahr 2007 vom VwGH bestätigt, Folgejahre nicht Sache des Verfahrens Selbst wenn man vom Vorliegen einer Vorfrage iSd § 116 BAO…
…Vermögenszuwachs soll somit stets erfasst werden, unabhängig davon, ob er aus den Früchten oder der Substanz stammt. Ebenso wie der Begriff "Gewinnermittlung" auch die Verlustermittlung umfasst, sind als "realisierte Wertsteigerungen" auch entsprechende Stammverluste zu verstehen." Aus den dargestellten Regelungen des § 27 Abs. 3 und Abs…
…2012 durch die Berechnungen der Bf. gegeben. Für die steuerliche Gewinn-/Verlustermittlung kamen dabei in der Mehr-/Weniger-Rechnung auch jene gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen, die zur ertragsteuerlich vorgeschriebenen Umrechnung des unternehmensrechtlich ermittelten Betriebsergebnisses herangezogen werden. Dazu zählt auch die Bestimmung des § 12 KStG 1988…
…Dies war auch für das gegenständliche Jahr 2014 durch die Berechnungen der Bf. gegeben. Für die steuerliche Gewinn-/Verlustermittlung kamen dabei in der Mehr-/Weniger-Rechnung auch jene gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen, die zur ertragsteuerlich vorgeschriebenen Umrechnung des unternehmensrechtlich ermittelten Betriebsergebnisses herangezogen werden. Dazu zählt…
…Dies war auch für das gegenständliche Jahr 2013 durch die Berechnungen der Bf. gegeben. Für die steuerliche Gewinn-/Verlustermittlung kamen dabei in der Mehr-/Weniger-Rechnung auch jene gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen, die zur ertragsteuerlich vorgeschriebenen Umrechnung des unternehmensrechtlich ermittelten Betriebsergebnisses herangezogen werden. Dazu zählt…
…2005/13/0077), da eine pauschale Gewinnermittlung von Gesetzes wegen keine Verlustermittlung zulässt. Nach der vorgelegten Prognoserechnung hat der Bf. mit der Auspflanzung der ersten Reben im Jahr 2010 begonnen und beginnend mit diesem Jahr einen "Planungszeitraum" [Anm: gemeint wohl absehbarer Zeitraum] über 18 Jahre…
…§ 2 Tz 227). Die Beachtung der steuerlichen Vorschriften zur Verlustermittlung ergibt sich schon dadurch, dass im Falle des Vorliegens einer Einkunftsquelle auch nur der nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Verlust bzw. Werbungskostenüberschuss mit anderen Einkünften ausgleichsfähig ist. Kirchenbeitrag (Sonderausgaben): Die geltend gemachten Sonderausgaben in Höhe von…
…Abs. 1 LVO ist das Gesamtergebnis betrieblicher Einkünfte (§§ 21 bis 23 EStG 1988) von der Begründung bis zur Beendigung der Tätigkeit. Eine pauschale Gewinnermittlung lässt von Gesetzes wegen keine Verlustermittlung zu. Im Einzelfall sind daher für die Beurteilung, ob ein positives Gesamtergebnis möglich ist, nicht…
…Abs. 1 LVO ist das Gesamtergebnis betrieblicher Einkünfte (§§ 21 bis 23 EStG 1988) von der Begründung bis zur Beendigung der Tätigkeit. Eine pauschale Gewinnermittlung lässt von Gesetzes wegen keine Verlustermittlung zu. Im Einzelfall sind daher für die Beurteilung, ob ein positives Gesamtergebnis möglich ist, nicht…