…diesem Ersuchen nicht nachgekommen. Der Bf. gab zwar die Summe der jährlich erzielten Ergebnisse und die kumulierte Verlustentwicklung der Jahre 2008 bis 2012 bekannt, verabsäumte es jedoch die Prognoserechnung entsprechend dem geänderten Zahlenmaterial anzupassen und detailliert aufzuschlüsseln. So wurden trotz entsprechender Aufforderung weder der absehbare…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…seit 1998 jährlich offengelegt worden seien, hätte das Finanzamt jedenfalls bereits früher Maßnahmen setzen müssen, um die Verlustentwicklung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu hinterfragen. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 28.11.2022 betreffend Wiederaufnahme führt das Finanzamt ua. aus, dass die innere Absicht eines…
…ergäbe, wurde nicht eingereicht). Auch eine objektive Kriterienprüfung gem. LVO Rz. 49 ff, die Sachverhalte, wie die Entwicklung von Umsatz- und Gewinnkennzahlen, das Ausmaß der Verlustentwicklung, Ursachen zur Steigerung der Erträge, etc. in Betracht ziehen, lassen eine Beurteilung des Betriebes als Einkunftsquelle nicht zu. Gem. …
…2 BAO möglich ist. Die Verlustvortrage werden daher 2013 komplett aufgebraucht und 2014 ist kein Verlustabzug mehr vorhanden. Lt. Beilage 2 - Näheres siehe nachstehend - ist die Verlustentwicklung dargestellt." [Grafik] [Grafik] [Grafik] Mit Bescheiden vom 3.10.2017 sowie vom 12.10.2017…
… 2 Abs. 1 LVO 2.1. Verlustentwicklung ab Beginn | | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | | Verlust | -11.628,83 | -17.238,61 | -46.512,46 | -10…
…einem Überschuss zu rechnen ist". Zum Nachweis der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht würden zwei Mietverträge übermittelt. Die vorzeitige Kündigung eines Mieters habe allerdings für das Jahr 2009 Auswirkungen auf die Verlustentwicklung gehabt. Der Beschwerdeführer werte den viermonatigen Leerstand als unvorhersehbares Ereignis. Er habe einen neuen Mieter gesucht…
…einem Überschuss zu rechnen ist". Zum Nachweis der ursprünglichen Gewinnerzielungsabsicht würden zwei Mietverträge übermittelt. Die vorzeitige Kündigung eines Mieters habe allerdings für das Jahr 2009 Auswirkungen auf die Verlustentwicklung gehabt. Der Beschwerdeführer werte den viermonatigen Leerstand als unvorhersehbares Ereignis. Er habe einen neuen Mieter gesucht…
…geplant." 3. In den Einkommensteuerbescheiden 2009 und 2010 vom 30.11.2011 wurden die Einkünfte der Bf aus dem Betrieb des gegenständlichen Gasthauses mangels Vorliegens einer Einkunftsquelle (Annahme von Liebhaberei) nicht anerkannt. In der Bescheidbegründung wurde nach Darstellung der Verlustentwicklung, des Verfahrensablaufes und der rechtlichen…
…Die Gewinn- bzw. Verlustsituation stellte sich in den verfahrensgegenständlichen Jahren dar, wie folgt: [...] Die Gewinn- bzw. Verlustentwicklung der Einkünfte des Bf. in der Land- und Forstwirtschaft in früheren Jahren, kann - mangels Ermittlungen - derzeit nicht festgestellt werden. Im Jahr 2016 begann der Bf. mit der Errichtung…
…und auch aus dem Bericht über die Außenprüfung abweichende Einkünfte hervor. Diesbezüglich wird auf die beiliegende Darstellung der Verlustentwicklung verwiesen. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. " Der Beschwerdevorentscheidung war eine Darstellung der Verlustentwicklung beigefügt. Demnach stellen sich die Verluste nach Ansicht der belangten Behörde wie…
…Vorbringen wurde vom Finanzamt im Verfahren nicht näher eingegangen. Um im Rahmen der Kriterienprüfung gemäß § 2 Abs 1 LVO das Verlustausmaß und die Verlustentwicklung beurteilen zu können hat das Bundesfinanzgericht den Beschwerdeführer mit Vorhalt aufgefordert, ua - die angesprochenen Werbungskosten zu bezeichnen, betragsmäßig aufzugliedern und anzugeben…
…Sicht der Abgabenbehörde hinsichtlich des Gewerbebetriebes Liebhaberei. Die angeführten Unwägbarkeiten, die genannten Baustellen, könnten nicht allein für die Verlustentwicklung verantwortlich sein. Es habe zwischen Erlösen und Aufwendungen kein adäquates Verhältnis bestanden. Es seien keine ersichtlichen Maßnahmen gesetzt worden, wodurch die Aufwendungen reduziert und die Verluste…
…kann im Preis keine Begründung gefunden werden, warum im Vergleich zu anderen Betrieben kein Gewinn erwirtschaftet wird. Die Verlustentwicklung im Überprüfungszeitraum 2012-2016 begründet sich nach Ansicht der Abgabenbehörde damit, dass die Erlöse nicht ausreichen um den Wertverlust der Turbine bei einer Nutzungsdauer von 20…
…den Gewinnen (§ 2 Abs. 1 Z 2) [Grafik] Verlustentwicklung und Verhältnis der Verluste zu den Umsätzen (§ 2 Abs 1 Z 1 und Z 2 LVO) sind für sich allein nicht geeignet, auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu schließen (UFS 7.4.2009, RV/0001-W/06…
…bis es zu einem Gesamtgewinn kommt. Im Jahr 2058 wäre der im Jahr 1963 geborene Bf 95 Jahre alt. Bereits diese Verlustentwicklung zeigt, dass eine Gewinnerzielungsabsicht objektiv nicht feststellbar ist. Die 2013 und 2014 angeschafften Maschinen und Geräte waren jedenfalls für den 1,2 ha…
…so mit der Bank regeln können, dass die Auszahlung auf das Konto der Bf. erfolgt (Aktenvermerk über das mit Herrn A geführte Telefonat vom 01.03.2021). Zur Verlustentwicklung Die Verluste seien nicht nur auf den Mietaufwand zurückzuführen. Die Bf. habe nicht nur in der…
…insgesamt lohnend gestaltet bzw. gestalten wird (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei 2 Rz 330). Während des Anlaufzeitraumes sind die Verluste jedenfalls anzuerkennen. Sofern sich die Verlustentwicklung auch nach Ablauf des Anlaufzeitraumes fortsetzt, ist eine sogenannte Kriterienprüfung nach § 2 Abs. 1 LVO vorzunehmen. Danach ist bei…
…handelte es sich bei der Fa. ***2*** um eine GmbH, die über die Anlaufphase nicht hinausgekommen war. Die Erlös- bzw. Gewinn/Verlustentwicklung war eine, auf Grund welcher die Vermietung an die Fa. ***2*** eine für die Bf. mit hohem Risiko behaftete war. Da die Fa…
…Absicht, einen Gesamtgewinn zu erzielen, ist anhand objektiver Umstände nicht erkennbar. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spricht die gegenständliche Verlustentwicklung für die Annahme von Liebhaberei. Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben, Tätigkeiten oder Rechtsverhältnissen kein Gewinn oder Überschuss erzielt wird: Der Bf. übte…