…des Finanzamtes). In der Abgabenerklärung 2009 waren die Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschafter einzeln aufgelistet und ihnen wurden die entsprechenden Anteile an den Einkünften (den natürlichen Personen bis auf Gesellschafter ***G*** und ***E*** und ***R*** Verluste) zugewiesen (vgl Abgabenerklärung betreffend das Jahr 2009, enthalten im…
…seien im Zeitpunkt der jeweiligen Umgründungen alle relevanten Unterlagen - insbesondere die Zusammenschlussverträge - zur Beurteilung des umgründungsrechtlichen Sachverhaltes vorgelegen und man hätte bei der steuerlichen Vertretung zur Frage des Bestehens eines Betriebes Nachforschungen anstellen können, ist auszuführen, dass dem Finanzamt keine Informationen zur Betriebseigenschaft vorgelegen sind…
…seien im Zeitpunkt der jeweiligen Umgründungen alle relevanten Unterlagen - insbesondere die Zusammenschlussverträge - zur Beurteilung des umgründungsrechtlichen Sachverhaltes vorgelegen und man hätte bei der steuerlichen Vertretung zur Frage des Bestehens eines Betriebes Nachforschungen anstellen können, ist auszuführen, dass dem Finanzamt keine Informationen zur Betriebseigenschaft vorgelegen sind…
…des Finanzamtes). In der Abgabenerklärung 2010 waren die Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschafter einzeln aufgelistet und ihnen wurden die entsprechenden Anteile an den Einkünften (den natürlichen Personen bis auf Gesellschafter ***E***, ***N***, ***R*** und ***G*** Verluste) zugewiesen (vgl Abgabenerklärung betreffend das Jahr 2010, enthalten im…
…seien im Zeitpunkt der jeweiligen Umgründungen alle relevanten Unterlagen - insbesondere die Zusammenschlussverträge - zur Beurteilung des umgründungsrechtlichen Sachverhaltes vorgelegen und man hätte bei der steuerlichen Vertretung zur Frage des Bestehens eines Betriebes Nachforschungen anstellen können, ist auszuführen, dass dem Finanzamt keine Informationen zur Betriebseigenschaft vorgelegen sind…
…seien im Zeitpunkt der jeweiligen Umgründungen alle relevanten Unterlagen - insbesondere die Zusammenschlussverträge - zur Beurteilung des umgründungsrechtlichen Sachverhaltes vorgelegen und man hätte bei der steuerlichen Vertretung zur Frage des Bestehens eines Betriebes Nachforschungen anstellen können, ist auszuführen, dass dem Finanzamt keine Informationen zur Betriebseigenschaft vorgelegen sind…
…06.2014, 2010/15/0140 ; jeweils mwN). Welche sachlichen Produktions- bzw. Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen gehören und damit Betriebseigenschaft vermitteln, bestimmt der jeweilige Betriebstypus: Die Veräußerung eines Betriebes liegt vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle zum…
…Jahren die Betriebseigenschaft bestanden habe und dass danach von Liebhaberei auszugehen sei. Die belangte Behörde nahm jedoch - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer - ein Verwertungsverbot hinsichtlich der erzielten Verluste gemäß § 18 Abs 6 EStG 1988 an. Die Rechtmäßigkeit der Bestellung von ***Sch*** zum Vertreter der Personenvereinigung…
…Jahren die Betriebseigenschaft bestanden habe und dass danach von Liebhaberei auszugehen sei. Die belangte Behörde nahm jedoch - entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer - ein Verwertungsverbot hinsichtlich der erzielten Verluste gemäß § 18 Abs 6 EStG 1988 an. Die Rechtmäßigkeit der Bestellung von ***Sch*** zum Vertreter der Personenvereinigung…
…die Teilhaber. Nach § 18 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sind als Sonderausgaben sind auch Verluste abzuziehen, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind (Verlustabzug). § 10 Z 1 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) normiert für den Fall der Umwandlung, dass den Rechtsnachfolgern ein Verlustvortrag nach § 18 Abs…
…nachvollziehbar. Steuerberater2 führte aus, dass aus heutiger Sicht die Gründe für die Umwandlung nicht ganz nachvollziehbar seien. Es sei jedoch Tatsache, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der GmbH2 angefallen seien und die Verluste daraus ausgeglichen werden sollten. Die Bf. gab an, dass sie nun…
…2016 nunmehr bei ihm verrechenbar. Aus den Bilanzen der Fa. GmbH ist ersichtlich, dass die betriebl. Tätigkeit im WJ 2015 und 2016 eingestellt wurde. Mangels Vorliegens eines "Gewerbebetriebes" i.Sinne des Est-Gesetzes waren die geltend gemachten Verluste inkl.Mindest-KöSt steuerlich nicht anzuerkennen. Gem.…
…bzw. der Verkauf von Immobilien - für sich isoliert betrachtet - als gewerblich anzusehen wäre, sagt dies nichts darüber aus, dass dieser Tätigkeit bei Beurteilung des gesamten Unternehmensgegenstandes eine (Teil)Betriebseigenschaft zukommt. Im Übrigen steht der Verlustabzug grundsätzlich nur dem Steuerpflichtigen zu, der den Verlust erwirtschaftet hat…
…3 UmgrStG in der im Beschwerdejahr anzuwendenden Fassung die §§ 8 bis 11 anzuwenden. Verschmelzende Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes auf eine natürliche Person als Nachfolgerechtsträger fallen demnach nur dann in den Anwendungsbereich des Art. II UmgrStG, wenn ein Betrieb übertragen wird. Die Betriebseigenschaft muss sowohl…
…und Verlust beteiligte, Arbeitsgesellschafterin bei. Anlässlich einer die Jahre 2008 und 2009 umfassenden Außenprüfung bei den beteiligten Unternehmen M & Co KG RNF J-Nachfolge GesmbH (St.Nr.1), M & Co KG (St.Nr.2) und B-Projektentwicklung GmbH (St.Nr.3) - Prüfungsbeginn bei der Bf…
…1% jener Gesellschaft übernahm, welche 2004, im Jahr vor der Insolvenz der C&A GmbH-1, im Rahmen eines sale & lease back-Geschäfts die Betriebsliegenschaft der damaligen Dienstgeberin des Bf erworben und anschließend an diese verleast hatte (CUA-GmbH-4, FN 444444u, im Folgenden C…
…2010/15/0140, und die dort zitierte Literatur). Welche sachlichen Produktions- bzw. Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen gehören und damit Betriebseigenschaft vermitteln, bestimmt der jeweilige Betriebstypus: Die Veräußerung eines Betriebes liegt vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw. lebensfähiges Unternehmen übernimmt; dabei müssen nicht alle…
…0068). Das Begehren der Bf war daher dem Grunde nach abzuweisen. Damit führten die neuen Tatsachen (keine Betriebseigenschaft) zu einem anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung…
…0068). Das Begehren der Bf war daher dem Grunde nach abzuweisen. Damit führten die neuen Tatsachen (keine Betriebseigenschaft) zu einem anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung…
…0068). Das Begehren der Bf war daher dem Grunde nach abzuweisen. Damit führten die neuen Tatsachen (keine Betriebseigenschaft) zu einem anderslautenden Bescheid, weshalb die Wiederaufnahme zu Recht erfolgte. 3.4. Einheitlichkeit des Feststellungsverfahrens (Abänderung des Bescheides) Gem § 188 Abs 1 BAO in der zur Bescheiderlassung…