…Antragsteller wäre. Der Antrag hat darzulegen, inwiefern das Gericht das Gesetz anzuwenden und welche Auswirkungen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auf die beim Gericht anhängige Rechtssache hätte." Erwägungen: Im gegenständlichen Verfahren sieht der Bf eine Verletzung des Geichheitsgrundsatzes, weil bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen gemäß §…
…VfGH 15.03.1990, B758/88, B 759/88). Daraus folgt, dass die eingewendete Verletzung des Betriebsstättendiskriminierungsverbots nicht anzunehmen ist. Zudem ist die Bf. auch der Ansicht, dass das aufgrund ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft anwendbare Gleichbehandlungsgebot nach Art. 7 B-VG für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerbefreiung…
…gut bei den Abzugsverboten für Aufwendungen sehen, die typischerweise eine Nähe zur Privatsphäre des Steuerpflichtigen aufweisen, und die sicherstellen sollen, dass nur die im Betrieb erwachsenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Durch diese Abzugsverbote wurde dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen, indem typischerweise dem Privatbereich zuzuordnende Aufwendungen…
…in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch Fa. STB GmbH & Co KG, Adr2, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, St.Nr. xxxx, vom 24.03.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision…
…1 BV-G sowie Art. 2 StGG verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht der Staatsbürger auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt. Hierbei ist unter Heranziehung der Rechtsprechung des VfGH, wonach einer gesetzlichen Regelung dann eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes anheim zu stellen sei, wenn diese an vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche…
…Arbeitnehmer mehr als ausreichend für die Zuerkennung des erhöhten Steuerfreibetrages sei (zumal bei vielen Arbeitnehmern das Erfordernis – je nach Arbeitszeitmodell – zum Teil sogar deutlich niedriger liege), sei eine weitere Erhöhung nicht zulässig, da damit eine sachlich nicht gerechtfertigte Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes einher ginge. Der Bf…
…Entscheidet sich der Gesetzgeber, einen bestimmten Lebenssachverhalt mit einer Abgabe zu belasten, kann eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegen, wenn im wesentlichen vergleichbare Sachverhalte unbelastet bleiben und hiefür keine sachliche Rechtfertigung zu erkennen ist. Dabei hat der Gesetzgeber vor dem Hintergrund eines weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes ausgehend…
…liege eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art 7 Abs 1 B-VG und Art 2 StGG (EKB-S sei kein sachgerechtes Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels und es bestehe eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger [EKB-F]) sowie eine Verletzung des Grundrechtes auf…
…Verletzung des Sachlichkeitsgebots vorliegt. Betreffend Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit und das objektive Nettoprinzip Der VfGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass es der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber nur verbiete, "sachlich nicht begründbare Regelungen zu treffen", es darüber hinaus "dem Gesetzgeber jedoch von Verfassungs wegen durch den Gleichheitsgrundsatz…
…Bestimmungen des EKBSG verfassungswidrig wären und der "Beitrag" daher in verfassungskonformer Betrachtung nicht bezahlt werden müsse, weshalb der EKB-S mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S zurückzuzahlen wäre. Die Verfassungswidrigkeit wurde mit ausführlicher Begründung zu folgenden Punkten dargelegt: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes…
…Bestimmungen des EKBSG verfassungswidrig wären und der "Beitrag" daher in verfassungskonformer Betrachtung nicht bezahlt werden müsse, weshalb der EKB-S mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S zurückzuzahlen wäre. Die Verfassungswidrigkeit wurde mit ausführlicher Begründung zu folgenden Punkten dargelegt: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes…
…Bestimmungen des EKBSG verfassungswidrig wären und der "Beitrag" daher in verfassungskonformer Betrachtung nicht bezahlt werden müsse, weshalb der EKB-S mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S zurückzuzahlen wäre. Die Verfassungswidrigkeit wurde mit ausführlicher Begründung zu folgenden Punkten dargelegt: Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes…
…Da der zeitliche Geltungsbereich des EKBSG über den zeitlichen Geltungsbereich der VO 2022/1854 hinausreiche, sei dessen Zulässigkeit nunmehr sowohl am Maßstab des österreichischen Verfassungsrechts als auch am Maßstab des sonstigen Unionsrechts zu messen. a. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Art 7 Abs 1 B-VG…
…Tatsachenannahme, wegen Verletzung des Parteiengehörs und wegen denkunmöglicher Auslegung der Bestimmungen des § 303 Abs. 1 BAO aufzuheben. Gleichzeitig stelle ich den Antrag, meinem Begehren vom 10.1.2008 stattzugeben und die Einheitswerte unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und unter Anwendung eines regelmäßig erstellten Bewertungsgutachtens regelmäßig festzusetzen…
…Tatsachenannahme, wegen Verletzung des Parteiengehörs und wegen denkunmöglicher Auslegung der Bestimmungen des § 303 Abs. 1 BAO aufzuheben. Gleichzeitig stelle ich den Antrag, meinem Begehren vom 10.1.2008 stattzugeben und die Einheitswerte unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und unter Anwendung eines regelmäßig erstellten Bewertungsgutachtens regelmäßig festzusetzen…
…Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes wäre im vorliegenden Fall dann gegeben, wenn dem Einkommensteuergesetzgeber eine unsachliche Differenzierung vorzuwerfen wäre. Das Ergebnis einer unterschiedlichen Einkommensteuerbelastung bei unterschiedlicher Zusammensetzung des steuerpflichtigen Einkommens - einerseits nicht begünstigte und begünstigte Einkünfte und andererseits ausschließlich nicht begünstigte Einkünfte - kann nach Ansicht des…
…des Bundesheeres als aktives Einkommen gewertet wird. | | | - | Auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Änderung basiert. | | | - | Wie es argumentiert werden kann, dass Grundwehrdiener ab einem bestimmten Zeitpunkt schlechter gestellt werden können als sämtliche bisherigen Wehrpflichtigen (Bedenken Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes…
…die (Nicht)Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages keine Auswirkungen auf das Einkommen eines Steuerpflichtigen hat. Der Unterhaltsabsetzbetrag wird von der auf das Einkommen tarifmäßige berechneten Einkommensteuer abgezogen, wodurch sich lediglich die Höhe der Einkommensteuer vermindert. Zur vom Bf. vorgebrachten etwaigen Verfassungswidrigkeit (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) dieser Bestimmung ist…
…weil sie ausschließlich die öffentlichen Interessen am Schutz des (zudem unionsrechtswidrigen) GSpG-Monopols berücksichtige. Diese Abwägung stünde im Widerspruch zum Sachlichkeitsgebot des Gleichheitsgrundsatzes und stelle zugleich eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens iSd Art. 6 Abs. 1 EMRK, im Besonderen des Prinzips der Waffengleichheit…
…Werbeabgabegesetz verfassungswidrig ist. Dies vor folgendem Hintergrund: 1. Der Verband Österreichischer Zeitungen hat die Verfassungsmäßigkeit der Werbeabgabe rechtlich prüfen lassen; das Ergebnis dieser Prüfung indiziert die Verfassungswidrigkeit des Werbeabgabegesetzes wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. 2. Ziel der Werbeabgabe ist es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei…