…lauten hat: Das bei der Finanzstrafbehörde Klagenfurt unter der StrNr. 057/2011/00484-001 gegen A wegen des Verdachtes, er habe in den Jahren 2004 bis 2007 im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2003 bis…
…Finanzamtes als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen des Vereines "Y" vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 1997 bis Juli 2002, Jänner 2003 bis Juli 2005 eine Verkürzung an Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 47.379,12 und an Dienstgeberbeiträgen…
…gegeben und das in seinem Kostenausspruch unverändert bleibende Erkenntnis des Spruchsenates dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: 1. A ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht a) 2008 als Gesellschafter-Geschäftsführer der…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit genanntem Straferkenntnis (der Einzelbeamtin) der Finanzstrafbehörde war der Beschwerdeführer (Bf.) unter Pkt. 1. für schuldig befunden worden, im Amtsbereich des bezeichneten Finanzamtes vorsätzlich, unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuer(jahres)erklärungen für die Jahre…
…gegen A unter der StrNr. 091/2012/00027-001 wegen des Verdachtes, er habe im Amtsbereich des genannten Finanzamtes in den Jahren 2009 und 2010 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht mittels Einreichung unrichtiger Steuererklärungen als verantwortlicher steuerlicher Vertreter der B-GmbH betreffend…
…vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine Tat dann versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende…
…er hat in Salzburg als faktischer Geschäftsführer der B-GmbH, FNbb, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, grob fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Mitte Februar 2013 in Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen verbrauchsteuerpflichtigen Lieferung von 1.140 Flaschen (1.140 Raumliter) Spirituosen…
…wurde der Beschuldigte ***Bf1*** schuldig gesprochen, er "hat im Amtsbereich des ehemaligen Finanzamtes Bregenz wiederholt in mehreren Tathandlungen als Abgabepflichtiger im Rahmen seines unter der Steuernummer ***BF1StNr3*** geführten Einzelunternehmens I. vorsätzlich unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch die Einreichung von unrichtigen…
…habe, wisse er nicht (Seite 2 der Niederschrift vom 11.7.2014 [Finanzstrafakt Bl. 429). Die Berufung auf die Geschäftsverbindung zur E-Ltd stelle eine Schutzbehauptung dar. Es sei daher davon auszugehen gewesen, dass dem Beschuldigten die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewusst war…
…unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Nach § 33 Abs. 3 FinStrG ist eine Abgabenverkürzung u.a. bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, mit Bekanntgabe des Bescheides zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der…
…habe im Bereich des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf (früher Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf) fahrlässig, durch die Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatz- und Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 - 2008, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…gegen die Strafhöhe und wird wie folgt ausgeführt: Der Beschwerdeführer war Zeit seines Lebens um die rechtzeitigte Entrichtung der Abgaben bemüht, bekennt sich jedoch schuldig, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Steuererklärungen eine Verkürzung von insgesamt EUR 90.000…
…2013 konnte der Beschuldigte bei dieser Sachlage somit nicht mehr von einer möglichen Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bzw. einer Verkürzung ausgehen. Daher war der Beschwerde auch hinsichtlich Einkommensteuer 2013 von € 4.000,00 stattzugeben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 und 82…
…die Kalenderjahre 2012 und 2014, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 2012 in Höhe von € 856,08 Umsatzsteuer 2014 in Höhe von € 15.000,00 zu verkürzen versucht; b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe…
…Die Tatsache der Bewertung des steuerlichen Vorteils ist ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und war entsprechend offen zu legen. b) Hinterzogene Abgabe Der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 (1) FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen seien, zu niedrig festgesetzt oder dass Abgaben, die selbst zu berechnen seien, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) worden seien und infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung…
…vollinhaltlich dabei unterstützte. Bei Abgabe der unrichtigen Erklärungen zur Einkommen- sowie Umsatzsteuer für die im Spruch bezeichneten Zeiträume hielten die Beschuldigten sowohl eine Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht als auch eine Verkürzung der entsprechenden Abgaben ernstlich für möglich und fanden sich damit ab. Im…
…einer Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bzw. einer Abgabenverkürzung, habe - wie in den Feststellungen näher ausgeführt - nicht erwiesen werden können. Es sei daher mit einer Einstellung - mangels strafbaren Verhaltens eines Entscheidungsträgers konsequenterweise auch gegen den belangten Verband - vorzugehen gewesen. ------- Gegen den Ausspruch der…
…schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 vorsätzlich, durch Abgabe unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 2008 und zur Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006, 2008 bis 2010, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich…
…in Höhe von € 11.858,00 und Einkommensteuer für das Jahr 2014 in Höhe von € 5.388,00 verkürzt, b) durch die Abgabe von unrichtigen Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer für die Jahre 2010 bis 2014, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-‚ Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…