…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Grund der oben unter Punkt II.3 zitierten Rechtsprechung des VwGH und des BFG ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bei Vorliegen eines "langen Studiums" bis zum 25. LJ des Kindes möglich ist…
…ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Der vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 lit. g FLAG 1967 geschaffene Verlängerung der Anspruchsdauer für die Familienbeihilfe um ein Jahr liegt der Umstand zugrunde, dass Personen, die den Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten…
…Dies trifft im konkreten Fall nicht zu. Eine Verlängerung des Beihilfenbezuges ist somit nur aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 Abs. 9 FLAG 1967 um ein Semester gegeben. Das Auslandssemester führt nicht zu einer (nochmaligen) Verlängerung um ein weiteres Semester über die Altersgrenze hinaus.…
…VwGH-Erkenntnis vom 14.12.1995, 93/15/0133). Da das anspruchsvermittelnde Kind nicht sogleich nach Ableistung des Zivildienstes und nach Absolvierung des besagten Universitätslehrganges die jetzige Berufsausbildung (Päd.-H-Studium) begonnen hat, konnte der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezuges gem. § 2 Abs. 1 lit…
…Begründet wurde die Abweisung damit, dass das Auslandsstudium nicht die Altersgrenze von 24 auf 25 Jahre, sondern nur eine Mindeststudiendauer verlängern könne. Für die Berechnung des langen Studiums dürften die Studiendauer des Bachelorstudiums und des Masterstudiums nicht zusammengezählt werden. Da das Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik eine…
…vom 29.2.2016 samt Beantwortung vom 21.3.2016), welche zu einer Verlängerung des Beihilfenbezuges bis April 2017 führte (Mitteilung vom 5.4.2016). Am 9.2.2017 beantragte die Beschwerdeführerin über Finanzonline die Gewährung der Familienbeihilfe für ihre zweite, am ***3*** geborene Tochter…
…sich bei Bachelorstudien und Masterstudien um zwei getrennt voneinander zu betrachtende Studien handelt und zu Beginn des Masterstudiums ***Studienrichtung3*** im Oktober 2024 eine Behinderung in Folge der COVID 19-Krise nicht mehr vorgelegen hat, lagen die Voraussetzungen für die Verlängerung des Beihilfenbezuges gemäß § 2 Abs…
…unstrittig eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung (vgl. Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 2 Rz 55) besuchte und somit die Verlängerung des Beihilfenbezuges ein weiteres Semster umfasst. Das Sommersemester beginnt gem. § 52 Abs. 1 UG 2002 am 1. März und endet…
…In der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG, welche eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nur unter den dort normierten und sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässt, findet sich keine derartige Regelung. Ergänzend wird diesbezüglich auch auf Lenneis in Lenneis /Wanke, FLAG2 …
…Tochter das 26. Lebensjahr und wurde die Familienbeihilfengewährung wegen des Erreichens der Altersgrenze eingestellt. Die Beschwerdeführerin vertritt nun die Ansicht, dass eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres dadurch möglich sei, dass die Tochter "im Monat vor Vollendung des 26. Lebensjahres) einen…
…der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG, welche eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nur unter den dort normierten und sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässt, findet sich keine derartige Regelung. Ebenso wird auf Lenneis in Lenneis /Wanke (Hrsg), FLAG-Kommentar, 2…
…dass der Bf nicht gleich nach Ableistung des Präsenzdienstes die jetzige Berufsausbildung begonnen habe, sodass der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezugs gemäß § 6 Abs 2 lit f FLAG 1967 nicht zur Anwendung gelangen könne und daher die Familienbeihilfe auch für die Zeit der Ergänzungsausbildung nicht…
…In der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. j FLAG, welche eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nur unter den dort normierten und sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulässt, findet sich keine derartige Regelung. Im Übrigen wird gemäß § 11 des Curriculums zum Bachelorstudium Recht…
…Wintersemester 2014 angeboten worden sei. Sein Sohn habe durch die Einberufung zum Heer ein Jahr verloren, die Mindeststudienzeit sei um ein Jahr zu verlängern und die Familienbeihilfe bis zum 24. Lebesnsjahr auszubezahlen. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 18.12.2018 ab März 2018 mit…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…
…also September 2022) plus ein Verlängerungssemester (hier Wintersemester 2022/2023, also Februar 2023). Eine weitere Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus ist im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn die Beschwerdeführerin vorbringt: "Die Bestätigung, die Weitergewährung der Familienbeihilfe für meine Tochter bis einschließlich Juni 2023 erhielt ich sowohl…
…auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruches wegen Berufsausbildung längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist nur möglich, wenn der Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes zum 24. Geburtstag abgeleistet wird oder…
…ist nur dann anzunehmen, wenn - die vorgesehene Studienzeit - pro Studienabschnitt - um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Wird ein Studienabschnitt innerhalb der laut FLAG 1967 zur Verfügung stehenden Studienzeit nicht abgeschlossen und liegen keine Gründe für eine Verlängerung der Studienzeit vor, fällt der Anspruch…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…