…000 Euro) welcher auf seinen Neffen ***Neffe-Bf1*** amtlich zugelassen war, entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung im Zollgebiet der Union verwendet zu haben und es unterlassen habe dies dem Zollamt vorher anzuzeigen. Er habe dadurch am Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…gegen BF, geb. am 19XX, whft. WS, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes idgF (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes ZA als Finanzstrafbehörde vom 31. Mai 2010, Strafnummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben § 36 Abs. 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) i.V.m. § 35 Abs. 2 FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom gegen…
…unter Verletzung seiner ihm zumutbaren Sorgfaltspflicht, durch unrichtige Einreihung von Stahlfelgen der Versenderfirma VS, in den Gebrauchszolltarif – unter Verletzung der im Art. 199 Abs. 1 ZK-DVO normierten Verpflichtung – eine Verkürzung von Eingangsabgaben iHv. insgesamt € 1.884,92 [zu a) Zoll € 1.191…
…2012, hinsichtlich eines am 16.1.2009 dadurch begangenen Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 1 FinStrG, dass er im Zuge seiner Tätigkeit als Zolldeklarant fahrlässig unter Verletzung der zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Eingangsabgabenverkürzung von € 24.964,60 bewirkt habe…
…Franz Gall in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxx, Speditionsangestellter, wohnhaft in XXX, wegen fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde (vormals "Berufung") des Amtsbeauftragten vom 12. Juli 2012 gegen das Erkenntnis des…
…BF, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2010 gegen das Erkenntnis des Zollamtes L als Finanzstrafbehörde, vertreten durch den Amtsbeauftragten AB, vom…
… 8 Abs. 3 FinStrG liege grobe Fahrlässigkeit vor, bei ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrigen Handlungen, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar sei. Das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG könne nach § 36 Abs…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 36 Abs. 3 FinStrG: Die grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des Verkürzungsbetrages geahndet. § 35 Abs. 4 zweiter Satz und …
…nicht weiter nachgeschaut habe. Hätte sie weiter geschaut, hätte sie die fehlenden Rechnungen entdeckt. Somit habe sie subjektiv fahrlässig das Finanzvergehen der Verkürzung von Eingangsabgaben zu verantworten. Das Schreiben der Beschuldigten vom 9. Jänner 2015, mit dem eine Berichtigung beantragt worden sei, stelle lediglich eine…
…1030 Wien, und Steuerberater Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, wegen des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 iVm § 35 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2025 gegen…
…vom 12.05.2015, RV/7300027/2014). Somit war der Beschwerde stattzugeben, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufzuheben und das beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde zur Geschäftszahl *FV-1* geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben iSd § 36 Abs. 2 iVm …
…sie solle eine Proforma Rechnung ausstellen, nicht bewußt war, dass es dadurch zu einer Verkürzung von Eingangsabgaben bei der Einfuhr kommen wird. Dazu ist zunächst auszuführen, dass ab dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/2016 (BGBl. I 2015/118 ab 1.1.2016) eine Strafbarkeit nur…
…abgesondert verfolgten Bf, L, W und M durch eine Verzollung eingangsabgabenpflichtiger Waren in Österreich unter Vorlage von falschen, im Warenwert niedrig gehaltenen Rechnungen, somit unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, gewerbsmäßig die Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkte, in der Zeit vom 25. April 2008…
…abgesondert verfolgten Bf, L, T und M durch eine Verzollung eingangsabgabenpflichtiger Waren in Österreich unter Vorlage von falschen, im Warenwert niedrig gehaltenen Rechnungen, somit unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, gewerbsmäßig die Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkte, in der Zeit vom 25. April 2008…
…abgesondert verfolgten Bf, N, W und O durch eine Verzollung eingangsabgabenpflichtiger Waren in Österreich unter Vorlage von falschen, im Warenwert niedrig gehaltenen Rechnungen, somit unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, gewerbsmäßig die Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkte, in der Zeit vom 25. April 2008…
…eine Duldung durch die Zollbehörden angenommen haben. Soweit von der Erstbeschuldigten zu niedrige Werte in der dem Carnet A.T.A. beigeschlossenen Warenliste angegeben worden sind, war hier das Ziel ihres Handelns wohl auch nicht eine Verkürzung der Eingangsabgaben, weil sie ohnehin davon ausgegangen ist…
…eine Duldung durch die Zollbehörden angenommen haben. Soweit von der Erstbeschuldigten zu niedrige Werte in der dem Carnet A.T.A. beigeschlossenen Warenliste angegeben worden sind, war hier das Ziel ihres Handelns wohl auch nicht eine Verkürzung der Eingangsabgaben, weil sie ohnehin davon ausgegangen ist…
…Antrags des Einführers durch eine Zollbehörde und nie durch einen Verkäufer im Drittland erfolgen kann. Der Spruchsenat sieht in dieser Argumentation des Beschuldigten eine Schutz- und Zweckbehauptung, die ihrem zugedachten Erfolg versagt bleibt. Hinsichtlich des weiteren Tatvorwurfs betreffend die Verkürzung von Eingangsabgaben gem. § 36 Abs…