…113 Stück Zigarren mit einem durchschnittlich gewichteten Kleinverkaufspreis pro Stück von EUR 5,536, sohin zum Kleinverkaufspreis von insgesamt EUR 11.700,00, wodurch er eine Verkürzung der Tabaksteuer in Höhe von EUR 1.521,00 bewirkt hat, im Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31…
…Verkürzung von Abgaben durch mehrere Jahre hindurch gerichteten Willensentschluss (Gesamtvorsatz) getragen werden (VwGH 04.09.1992, 91/13/0021 sowie VwGH 25.06.1998, 96/15/0167). Die Regelung der absoluten Verjährung des § 31 Abs 5 FinStrG knüpft an den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist…
…unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären der Einkünfte eine Verkürzung der Abgaben bewirkte. Dies hat zur Folge, dass es zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre kommt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. 3.3…
…und Abfuhr der Lohnabgaben vorhanden und die Höhe derselben bekannt gewesen sei. Daraus sei ersichtlich, dass die pflichtwidrige Nichtmeldung und Nichtabfuhr mit vollem Wissen des Abgabenschuldners erfolgt sei. In diesem Verhalten sei somit eine Vorsatztat im Sinne des Finanzstrafgesetzes zu erblicken, wodurch die Verjährungsfrist auf…
…Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat. Die Tathandlung wurde am 16.10.2012 gesetzt. Die Strafverfügung gegen den Bf. wurde am 13.3.2013 erlassen, am 10.4.2013 erfolgte ein Zustellversuch. Eine Verfolgungshandlung wurde daher innerhalb der Verjährungsfrist gesetzt…
…Vorgangsweise" der Bf. den Kenntnisstand des Finanzamtes hinsichtlich seiner ausländischen Einkünfte "ausloten" wollte, was für ein vorsätzliches Verhalten des Bf. spreche, so ist dem entgegen zu halten, dass ein nicht unbeträchtlicher Anteil von Anträgen auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung gerade noch vor Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist…
…wurde hinsichtlich der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns der Bf. bei der Verkürzung der Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o…
…der geprüften Mitunternehmerschaft am 28.10.2010 und Erlassung eines nach Wiederaufnahme geänderten Feststellungsbescheides für 2002 am 29.11.2010 ein gemäß § 295 BAO abgeänderter Einkommensteuerbescheide für das Jahre 2002 erlassen. Mit dieser nach außen gerichteten Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches verlängerte sich die Verjährungsfrist…
…und somit gem § 207 Abs 2 BAO die verlängerte Verjährungsfrist von zehn Jahren zur Anwendung gelangt. Mit einer Kontrollmitteilung im Dienstwege vom 10.9.2013 teilte das (damalige) Finanzamt Graz-Stadt dem (damaligen) Finanzamt Klagenfurt zusammenfassend Folgendes mit: "Mit Ermittlungsanordnung der Staatsanwaltschaft Graz (Mag. ***6…
…ihrer Begründung der Verlängerung der Verjährungsfrist sich zur Frage, ob bei komplexen Rechtsfragen allenfalls auch eine Erkundigung beim FA erfolgen müsste, auf ein VwGH Erkenntnis (VwGH vom 18.03.2013, 2012/16/0049) bezieht, dass zur Geschäftsführerhaftung nach §§ 9, 80 BAO ergangen ist. Der für…
…die Jahre 2008, 2011 und 2012 zu Recht von der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO ausgehen konnte. Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre, bei hinterzogenen Abgaben…
…22. GP, zu § 323 Abs. 18). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Frage, ob Abgaben hinterzogen sind, eine Vorfrage für die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz (siehe VwGH vom 20.02.1991, 86/13/0047; VwGH vom 26.04.1994, 90…
…€ 26.496,00 festgesetzt. Gegenstand des finanzstrafbehördlichen Beschwerdeverfahrens ist eine mögliche grob fahrlässige Verkürzung von Altlastenbeiträgen für die Quartale I/2013 bis IV/2014 durch Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für diese Zeiträume. Da der mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 2…
…3: Begeht der Täter während der Verjährungsfrist ein vorsätzliches Finanzvergehen, auf das § 25 oder § 191 StPO nicht anzuwenden ist, so tritt die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Tat ist jeweils die Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum…
…den gegenständlichen Fall bedeutet das, entgegen der Ansicht der steuerlichen Vertretung, dass durch die vorsätzliche Handlung des Mitarbeiters, Herrn Ing. ***1*** ***2***, die zehnjährige Verjährungsfrist anzuwenden ist, ganz unabhängig davon, ob die Bf. zu diesem Zeitpunkt von den Verkürzungen wusste. Laut Entscheidung VwGH 12.12…
…ob die abgabenrechtliche Verpflichtung der Offenlegung für die Jahre 2011 bis 2014 bereits verjährt ist, oder ob diese auf Grund eines Vorsatzes hinsichtlich einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 207 Abs 2 2. Satz BAO unter die verlängerte Verjährungsfrist fällt und somit noch vom Finanzamt festgesetzt…
…Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Voraussetzungen einer verlängerten Verjährungsfrist wegen Annahme von vorsätzlich hinterzogenen Abgaben in den…
…Rz 14). Wie festgestellt, hat der Erblasser in den Streitjahren zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt, er hielt somit eine Verkürzung der Einkommensteuern 2004 bis 2006 ernstlich für möglich und fand sich damit ab. Daher kommt die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs 2 BAO für hinterzogene Abgaben…
…Sachverhaltselementen widersprüchliche Beweise vorliegen, insbesondere zur Frage des Wissens und Wollens der Bf. der Verkürzung der Einkommensteuer für den Eintritt der verlängerten Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO, ist in der rechtlichen Beurteilung auch die Beweiswürdigung enthalten. Bei der Subsumtion ist dargelegt, aus welchen Erwägungen…
…davon auszugehen, dass Sie eine Verkürzung an Einkommensteuer ernstlich für möglich und billigend in Kauf genommen haben. Damit ist vorsätzliches Handeln gegeben und der Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfüllt. Da es sich im gegenständlichen Fall daher um hinterzogene Abgaben handelt, beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs…