…Für das Jahre 2003 wäre grundsätzlich ebenfalls die 7-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, die Prüfung kann jedoch unterbleiben, da bereits unter Zugrundelegung der 5-jährigen Verjährungsfrist keine Verjährung eingetreten ist (siehe oben). So begann die zehnjährige Festsetzungsverjährung gemäß § 207 Abs. 2 BAO für die Einkommensteuer des…
…betreffend 2002 ein Ergänzungsersuchen des FA NÖ an die YZ GmbH&Mitges ( in weiterer Folge MU) gerichtet mit dem Auftrag zur Durchsetzung des Abgabenanspruches die Anlegerprospekte und Ergebnismitteilungen zu übermitteln. Durch diese nach außen gerichtete Amtshandlung im Feststellungsverfahren verlängerte sich für 2002 die Verjährung bis…
…den Eintritt der Verjährung für 2002 und 2003 bis zum Ablauf des Jahres 2010. Im Jahr 2010 wurden, neben Abhaltung der Schlussbesprechnung bei der geprüften Mitunternehmerschaft MU am 28.10.2010 und Erlassung eines nach Wiederaufnahme geänderten Feststellungsbescheides für 2002 bis 2005 am 29.11…
…2000 bis 2007 zur Geltendmachung des Angabenanspruchs ein Ergänzungsersuchen des FA Neunkirchen Wiener Neustadt an ***14*** gerichtet mit dem Auftrag, Anlegerinformationen und Prospekte sowie die ausgesandten Ergebnismitteilungen zu übermitteln. Durch all diese nach außen gerichteten Amtshandlungen in den Feststellungsverfahren verlängerte sich für 2001 die Verjährung…
…Amtshandlung verlängerte den Eintritt der Verjährung für 2002 bis zum Ablauf des Jahres 2010. In diesem Zusammenhang ist die Bf. darauf hinzuweisen, dass der in der Literatur vertretenen - und ebenso im Berufungsschriftsatz angezogenen - Rechtsansicht, dass Ermittlungshandlungen der Finanzstrafbehörde keine die Verjährung verlängernde Amtshandlung darstellen (Ritz…
…Einkommensteuer 2001 war daher zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung am 16. Dezember 2011 noch nicht verjährt. Für die Jahre 2002 und 2003 wäre grundsätzlich ebenfalls die 7-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, die Prüfung kann jedoch unterbleiben, da bereits unter Zugrundelegung der 5-jährigen Verjährungsfrist keine Verjährung eingetreten…
…Bescheiderlassung – 16./19.11.2012 bereits abgelaufen. Das FA ist somit zu Unrecht vom Vorliegen einer späteren Verjährung hinsichtlich der Umsatzsteuer 2002 und 2003 ausgegangen und hat deshalb rechtsirrig die von der Bf. angefochtene Verjährung für nicht gegeben gesehen. Aus der vom FA angestellten Vermutung…
…nach außen gerichtete Amtshandlung verlängerte den Eintritt der Verjährung für die Einkommensteuer 2002 bis zum 31.12.2010. Im Jahr 2010 wurde - als Folge vorgenannten Prüfungsverfahrens - am 29.11.2010 nach Wiederaufnahme der Verfahren geänderte Feststellungsbescheid für das Jahr 2002 erlassen. Mit dieser nach außen…
…AbgRmRefG 2002) kein Antragsrecht vorgesehen wäre, sei § 209a Abs 2 BAO grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmsweise könne es für den Fall, dass ein Antrag in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen ist, im Zuge der verfassungskonformen Auslegung von § 209a Abs 2 BAO zu einer Verlängerung der Verjährung kommen…
…ist, so tritt gemäß § 31 Abs. 3 FinStrG in der seit dem 1. Jänner 2008 geltenden Fassung die Verjährung nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Nicht eingerechnet wird in die Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs. 4 lit. b FinStrG u.a…
…Jahren, die vor der Erlassung des angefochtenen Rückforderungsbescheides liegen, kann keine Rückforderung eines Zuschusses erfolgen. Die Rückforderung für Jänner 2008 erfolgte daher zu Unrecht.Diese betragliche Rückforderung (insgesamt € 272,70 für 2006 und 1/2008) unterliegt bereits der absoluten Verjährung nach § 209 Abs. 3…
…da die Verjährung nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO keinesfalls vor Erlassung des vorläufigen Abgabenbescheides beginnen kann. Im gegenständlichen Fall wurden die Bescheide für das Jahr 2009 und 2010 in folgenden Jahren erlassen 2009 2010 Gesellschaft 1 2010 2012…
…Dezember 2011 günstigere) Einkommensteuerbescheid 2003 des Finanzamtes WohnsitzFA vom 7. Juli 2016, der vom Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 1. April 2016, GZ. RV/7100253/2014 abgeleitet war, zulässigerweise gemäß § 209a Abs. 2 BAO die Einkommensteuer für das Jahr 2003 nach Eintritt der Verjährung festsetzen. I…
…neuerliche Antragstellung schon die Grenze zum Mutwillen erreichen würde. Abgesehen davon wäre für die Jahre 1999 bis 2004 bereits Verjährung eingetreten. In seiner hier verfahrensgegenständlichen und nach der damals geltenden Rechtslage noch als Berufung bezeichneten Beschwerde ging der Bf. noch ausführlich auf die Inhalte mehrerer…
…Verwaltungsgerichtshofes ist für die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches Voraussetzung (vgl. Erkenntnis vom 29. November 2001, Zl. 2001/16/0364, mwN). Geht man von der wirksamen Zustellung der Lohnabgabenbescheide im Jahr 2005 aus, tritt § 238 Abs. 2 BAO zufolge die Verjährung mit…
…§ 200). 2. Nach § 208 Abs. 1 lit. d BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 200 BAO mit Ablauf des Jahres, in dem die Ungewissheit beseitigt wurde. Die Abgabenbehörde hat erst anlässlich der für die Jahre 2008 bis 2010 durchgeführten Außenprüfung, die im Jahr…
… 209a Abs 2 BAO anwendbar und für den Zeitraum Juli 1999 bis 2002 keine Verjährung eingetreten. Daher werde der Antrag gestellt, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum Juli 1999 bis Dezember 2015 mit Null festzusetzen und die bisher auf dem betroffenen Abgabenkonto als Zuschlag…
…AbgRmRefG 2002) kein Antragsrecht vorgesehen gewesen sei, sei § 209a Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht anwendbar. Ausnahmsweise könne es für den Fall, dass ein Antrag in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen sei, im Zuge der verfassungskonformen Auslegung von § 209a Abs. 2 BAO zu einer Verlängerung der Verjährung…
…Dezember 2011 noch nicht verjährt. Für die Jahre 2002 und 2003 wäre grundsätzlich ebenfalls die 7-jährige Verjährungsfrist anzuwenden, die Prüfung kann jedoch unterbleiben, da bereits unter Zugrundelegung der 5-jährigen Verjährungsfrist und der oben dargestellten Verlängerungshandlungen keine Verjährung eingetreten ist (siehe oben). Das Bundesfinanzgericht…
…Jahr. - Für jene Abgabenansprüche, die im Jahr 2009 entstanden sind, ist die Verjährung demnach mit Ablauf des Jahres 2015 eingetreten. Für die im Jahr 2010 entstandenen Abgabenansprüche ist die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2016 eingetreten. 3.2. Umsatzsteuer 2010/2011 Für das Wirtschaftsjahr 2010…