…sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Treu und Glauben bestehen nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen…
…sein Verhalten in der konkreten Situation zu beurteilen. Aus dem strengen Maßstab, den der VwGH an berufliche Parteienvertreter setzt, ist zudem abzuleiten, dass die Versäumung einer Frist durch einen beruflichen Parteienvertreter als absolut unüblich anzusehen ist, weshalb der Hinweis darauf, dass in der Vergangenheit keine…
…nachfolgender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ordnungsgemäß und sprachlich korrekt ausgeführt wurde, ist für die Frage der Wiedereinsetzung irrelevant. Nachträgliche Unzulänglichkeiten können daher keinesfalls als Beleg für ein schuldhaftes Verhalten in der Vergangenheit herangezogen werden. Folgt man der (unrichtigen) Rechtsansicht der belangten Behörde…
…des Abgabenschuldners erfolgt sei. In diesem Verhalten sei somit eine Vorsatztat im Sinne des Finanzstrafgesetzes zu erblicken, wodurch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre erstreckt werde. Gegen diese Bescheide wurde rechtzeitig (damals) Berufung erhoben. Beantragt werde eine ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide. An Sachverhalt sei zu…
…IdR würden sich die abgabenrechtlich relevanten Umstände in der Sphäre des Abgabepflichtigen ereignen, für die Abgabenbehörde bestünde daher im Rahmen der nachprüfenden Kontrolle die Schwierigkeit, dass sie in der Vergangenheit liegende Tatsachen festzustellen habe, die sich in der Sphäre des Abgabepflichtigen abgespielt haben und die…
…da jeder Fremdgeschäftsführer auch so gehandelt hätte, um eine gut erschlossene Einkunftsquelle auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Denn der Bf. sei noch 15 Jahre von seiner Pensionierung entfernt gewesen, habe in den letzten 5 Jahren rd. 1.000.000 € aus seiner Tätigkeit lukriert und…
…beim Finanzamt vorgesprochen. Er hat auch nicht wie betreffend die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2010 eine Einkommensteuererklärung der Abgabenbehörde übermittelt, in welcher er etwa seine Einkünfte aus den privaten Grundstückstransaktionen offengelegt hätte. Er hat sich tatsächlich vielmehr vollständig passiv verhalten in der Hoffnung, dass solcherart eine…
…oben) und die näheren Umstände der Taten allenfalls schuld- und strafmindernd (siehe nachstehend) zu würdigen sind. Zumal weiters in der Vergangenheit tatsächlich laut Aktenlage Lohnkonten für die Arbeitnehmer (wenngleich möglicherweise unter Erfassung zu geringer Lohnzahlungen) geführt worden sind und von der Beschuldigten entsprechende Lohnabgaben auch…
…sei aber leider erst ca. zwei Wochen später freigeschaltet worden. Das Resultat sei eine Flut an Anonymverfügungen gewesen. In der Zwischenzeit habe sie von der zuständigen Behörde ein Schreiben erhalten, wonach das "Parkpickerl" vom 8. Oktober 2020 bis 30. September 2021 bestätigt werde. Ihre Frage…
…20% der verhängten Strafe, mindestens jedoch mit zehn Euro zu bemessen. Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in…
…Unterlässt der Beschuldigte die gebotene Mitwirkung im Verwaltungsstrafverfahren, so bedeutet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Erhebungen durchführt (vgl. VwGH vom 20.09.1999, 98/21/0137). Wenn die Bf behauptet, es habe bereits in der Vergangenheit Missverständnisse mit dem…
…es dort "in der Vergangenheit zu keiner Zeit einen Studierenden mit Namen J, geb. am xx.xx.xxxx gegeben hat. Ebenso war die Überprüfung im Portal des brz ergebnislos, die hätte zeigen können, ob unter diesem Namen grundsätzlich für eine Universität in Österreich Studienbeitrag bezahlt…
…habe somit erkennen lassen, dass ihn eine Bestrafung in keiner Weise beeindruckte und habe sein strafbares Verhalten in derselben Intensität fortgesetzt. Unter diesen Umständen sei eine Bestrafung, die bei vergleichbarem oder sogar höherem strafbestimmenden Wertbetrag um ein Drittel unter der Vorstrafe bleibe, weder aus general…
…Lenkungsprinzip (Ruppe, Verfassungsrechtliche Schranken der Gesetzgebung im Steuerrecht, in ders, Finanzverfassung und Rechtsstaat [2007], 185 [191]). Das ALSAG verfolgt gemäß seinem § 1 explizit ein Ziel im Sinn des Äquivalenzprinzips: Ein bestimmtes Verhalten (in der Vergangenheit) hat besondere Kosten für die Allgemeinheit verursacht, die nun durch…
…Erkrankung sehr belastet. Deswegen sei es in der Vergangenheit auch wiederholt zu Krankenständen gekommen. In Summe erreichten die Krankenstände ein beträchtliches Ausmaß. Es sei seit Beginn des Dienstverhältnisses bzw. beider Dienstverhältnisse daher davon auszugehen, dass sein Sohn seinen Arbeitsplatz nur deswegen erhalten könne, da er…
…Beschwerdefall ergibt sich, dass die Käuferin kein eigenwirtschaftliches Interesse erbringt und das Verhalten in der familiären Nahebeziehung zu finden ist und es dabei an einer leistungsbezogenen Gegenleistung fehlt. Die Käuferin/Beschwerdeführerin ist somit in diesem Bereich keine Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG 1994." Was…
…rückzahlbar in 10 Raten, beginnend ab 28.2.2020. Gemäß Beschwerdeschrift würde diese Vorgehensweise durchaus einem Fremdvergleich standhalten. Ein Fremdvergleich sei grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Personen anzustellen, wobei von deren üblichem Verhalten in vergleichbaren Situationen auszugehen sei. Nach Ansicht der Behörde…
…Schulvermeidendes Verhalten in der Vergangenheit, derzeit keine Ausbildungsmaßnahmen; Herr ***Sohn*** ist voraussichtlich außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies besteht seit: 07/2020 Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: Schulabbruch nach Beendigung der…
…Semester abgebrochen, zuletzt im WS 2021. Berufstätigkeit: noch keine. Private Lebensumstände: lebt bei der Mutter, zum Vater dzt. kein Kontakt. Soziale Integration: eingeschränkt Körperliche Beschwerden: Skoliose, früher Physiotherapie, derzeit nicht in Behandlung; keine psychiatrische Medikation. Verhalten in der Untersuchungssituation: gut orientiert und auskunftsfähig, kooperativ. Zusammenfassung…
…Lenkungsprinzip (Ruppe, Verfassungsrechtliche Schranken der Gesetzgebung im Steuerrecht, in ders, Finanzverfassung und Rechtsstaat [2007], 185 [191]). Das ALSAG verfolgt gemäß seinem § 1 explizit ein Ziel im Sinn des Äquivalenzprinzips: Ein bestimmtes Verhalten (in der Vergangenheit) hat besondere Kosten für die Allgemeinheit verursacht, die nun durch…