…aus einem einzigen Immobiliensuchportal könne keine aussagekräftige Aussage bezüglich des Marktpreises getroffen werden. Aufgrund der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iHv ******* EUR bestehe aus Sicht der Abgabenbehörde kein Zweifel an der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Übersiedelung der dreiköpfigen Familie. Auch wenn es das Ziel des Bf sei…
…Verhältnis zur Wertentwicklung vermindert. Eine andere Auslegung widerspräche dem klaren Gesetzeswortlaut und – unter Verweis auf EuGH vom 29.4.2004, Rs. C-387/01, Weigel und Weigel - dem Unionsrecht durch Benachteiligung und Diskriminierung ausländischer Fahrzeuglieferanten. Die Benachteiligung ergäbe sich dadurch, dass bei einer Zulassung des…
…Fahrzeugmodell der durchschnittliche Aufschlag aus dem Verhältnis zwischen Eingangsrechnung und Verkaufspreis ermittelt worden. Die in der Liste angeführten, auf Basis der dargestellten Berechnungsschritte ermittelten Marktpreise würden daher die Endverbraucherpreise für die Fahrzeugtypen, die den Mitarbeitern der Bf. im Rahmen des Pools der Vorführkraftfahrzeuge zur Verfügung…
…Fahrzeugmodell der durchschnittliche Aufschlag aus dem Verhältnis zwischen Eingangsrechnung und Verkaufspreis ermittelt worden. Die in der beiliegenden Liste auf Basis der oben dargestellten Berechnungsschritte ermittelten Marktpreise gäben daher die Endverbraucherpreise für die Fahrzeugtypen wieder, die den Mitarbeitern im Rahmen des Pools der Vorführkraftfahrzeuge zur Verfügung…
…an sich. Hingewiesen werde auf die aufgrund des Klimawandels vermehrt auftretenden Schäden durch Naturkatastrophen, wie zB Hagel oder Spätfrost. Hierdurch seien die Erträge gefährdet, weshalb die geförderten Maßnahmen die Unternehmer erst dazu in die Lage versetzten, ihre Produkte überhaupt zum Marktpreis produzieren zu können. Es…
…Folgt man den Ausführungen der Beschwerde, wonach 2.500 Euro Monatsmiete eher an der unteren Bandbreite des erzielbaren Marktpreises befindet, würde sich bei einem Ansatz einer Monatsmiete von plus 20% (monatliche Miete in Höhe von 3.000 Euro) bei sonst gleichbleibenden im Gutachten angeführten Werten…
…ob - insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung mehrerer Anbieter bzw Interessenten - der Schluss gerechtfertigt erscheint, ob die unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und des Ausgleiches widerstreitender Interessen mehrerer an den Verkaufsgeschäften Beteiligter gebildeten Kaufpreise einem Marktpreis nahe kommen (vgl VWGH vom 25. Juni 1997…
…Leistungen (Methode der Aufteilung des Pauschalentgeltes im Verhältnis der Einzelverkaufspreise) ergangene Rsp des VwGH (zB VwGH 16.12.2009, 2008/15/0075) anknüpfe. Dies entspreche jedoch nicht dem wirtschaftlichen Gehalt der gegenständlichen Patenschaften und sei im gegenständlichen Fall mangels eines Marktpreises für den Spendenanteil auch…
…vor: "Abs. 2 gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss geplant ist, zu einem absehbaren…
…dass die Verhältnisse der Jahre 2000 bis 2012 mit den Verhältnissen der Jahre 2013 bis 2018 nicht vergleichbar wären, erfolgte die dem Bf vorgehaltene Schätzung für die Jahre 2000 bis 2011 mit einem Durchschnitt der Betriebsergebnisse der Jahre 2012 bis 2017 sowie des geschätzten Betriebsergebnisses…
…dass die Verhältnisse der Jahre 2000 bis 2012 mit den Verhältnissen der Jahre 2013 bis 2018 nicht vergleichbar wären, erfolgte die dem Bf vorgehaltene Schätzung für die Jahre 2000 bis 2011 mit einem Durchschnitt der Betriebsergebnisse der Jahre 2012 bis 2017 sowie des geschätzten Betriebsergebnisses…
…es sich noch nicht um den vollständigen Preis. Nach Verkauf des Weines kommt es zu Traubengeldnachzahlungen. Die Höhe der Traubengeldnachzahlung wird in der Generalversammlung beschlossen. Die Mitglieder erhalten überdurchschnittlich hohe Traubengelder im Vergleich zu den Marktpreisen ausbezahlt. Dies auch in den Jahren von naturbedingt schlechten…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Bf. ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Bf. dar. Aus all diesen Gründen verstoße…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Bf. ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Bf. dar. Aus all diesen Gründen verstoße…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Bf. ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Bf. dar. Aus all diesen Gründen verstoße…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Bf. ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Bf. dar. Aus all diesen Gründen verstoße…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der beschwerdeführenden GmbH ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die beschwerdeführende GmbH dar. Aus all diesen…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Beschwerdeführerin ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Beschwerdeführerin dar. Aus all diesen Gründen verstoße…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Bf ausmache, steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Bf dar. Aus all diesen Gründen verstoße…
…der zudem ein Drittel der Erlöse der Bf. ausmache, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Interessen, die mit der Einführung des EKB-S verfolgt werden könnten. Somit stelle der Eingriff eine unverhältnismäßige und verfassungswidrige Belastung für die Bf. dar. Aus all diesen Gründen verstoße…