…seitens des beurkundenden Notarsubstituten Rechtsbelehrung über eine allenfalls nach dem Gebührengesetz anfallende Vergleichsgebühr erteilt und erklären die Vertragsparteien, dass mangels Vorliegens eines außergerichtlichen Vergleichs ein Gebührentatbestand nicht vorliegt. 7. Kosten und Abgaben Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten verpflichten sich die Vertragsparteien zur…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Laut dem (außergerichtlichen) Vergleich vom 26. Juli 2016 ist unter Punkt 2. "Anhängige Gerichtsverfahren" zwischen der Beschwerdeführerin (Bf.) als Vermieterin und der ***4*** (M1) und der ***5*** (M2) als Mieterinnen u.a…
…ein außergerichtlicher Vergleich einer Rechtsgebühr 2 v.H. Zur Auslegung des Begriffes "Vergleich" ist § 1380 ABGB heranzuziehen, wonach ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet, Vergleich heißt…
…Beschwerdeführer, kurz Bf.) vor dem Bundessozialamt abgeschlossene Vereinbarung zur Vergebührung. Mit gegenständlicher Vereinbarung sei ein vor dem Bundesozialamt anhängiger Rechtsstreit betreffend Zustimmung zur Kündigung eines Behinderten bereinigt und verglichen worden (siehe Verhandlungsschrift vom 17.7.2009). Die Vereinbarung sei daher als außergerichtlicher Vergleich zu werten…
…nicht zu den Ehepakten (VwGH 18.12.1995, 95/16/0135). Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gemäß lit b in allen sonstigen Fällen, dh über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten…
…33 TP 20 Abs. 1 GebG lautet: "(1) Vergleiche (außergerichtliche), a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen." § 1380 ABGB definiert den Vergleich wie folgt: "Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige…
…gemäß Punkt 3 des Vertrages) inhaltlich als Vergleich zu qualifizieren sind und damit der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG unterliegen. Die damalige Bw. führte dazu aus, dass der Betrag in Höhe von € 169.121,21 niemals - weder gerichtlich noch außergerichtlich - strittig gewesen sei…
…die Vergleichsgebühr und ihre Höhe, davon ausgehend, dass Gebühren letztlich für die Inanspruchnahme von Gerichten und Behörden zu entrichten seien. Dass die Gebühr für außergerichtliche Vergleiche mit 2 % erheblich höher ausfalle als für gerichtliche, würde diese Bedenken noch verstärken. II. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist…
…Bezirksgericht Klosterneuburg am 18. Juli 2012 vom Gerichtskommissär *Gerichtskommissär* abhandlungsgerichtlich genehmigt. Mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. Mai 2013 wurde dem Bw/Bf eine Gebühr für einen außergerichtlichen Vergleich gem § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG 1957 auf…
…ausgeführt: "...§ 33 TP 20 GebG lautet auszugsweise: "(1) Vergleiche (außergerichtliche) | | | | | | | | | | | | a) | ... | b) | sonst 2 v. H. vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. (2) Gebührenfrei sind ... 3. Vergleiche, die…
…2010 lautet: "Vergleiche (außergerichtliche) (1) Vergleiche (außergerichtliche), a) wenn der Vergleich über anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird 1 vH, b) sonst 2 vH vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. (2) Gebührenfrei sind 1. Vergleiche über Unterhaltsansprüche Minderjähriger; 2. Vergleiche mit Versicherungsunternehmungen über Ansprüche aus…
…GP, 28). Dem entsprechend ist hier nicht vom Vorliegen eines Ehepaktes im Sinne des § 1217 Abs. 1 ABGB auszugehen. Jedenfalls beinhaltet diese Vereinbarung einen außergerichtlichen Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 Abs. 1 litb GebG, mit welchem der Bf und seine Ehegattin für den…
…673/A 24. GP, 28). Dem entsprechend ist hier nicht vom Vorliegen eines Ehepaktes im Sinne des § 1217 Abs. 1 ABGB auszugehen. Jedenfalls beinhaltet diese Vereinbarung einen außergerichtlichen Vergleich im Sinne des § 33 TP 20 Abs. 1 litb GebG, mit welchem die Bf. und ihr…
…von der Erstbehörde angenommen, ein außergerichtlicher Vergleich vor, sondern ein Pflichtteilsverzichtvertrag. Dieser löse nach dem Gebührengesetz keine Gebühr aus, sodass der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben sei. 4. Berufungsvorentscheidung In der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt den Berufungsausführungen Folgendes entgegen: "Ein Vergleich ist iSd § 1380 ABGB…
…für die Abtretung von Patentrechten berücksichtigt; in eventu falls dem Antrag unter 1. nicht stattgegeben wird 2. aufgrund der Anerkennung des Vorliegens eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen dem Bf und dem Dienstgeber die Anwendbarkeit der Steuerermäßigung des § 37 Abs. 1 EStG iVm § 38 EStG auf den…
…TP 20 GebG 1957 unterliegen außergerichtliche Vergleiche einer Rechtsgeschäftsgebühr. Diese beträgt, wenn der Vergleich über (gerichts-) anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, 1% und in allen übrigen Fällen 2% des Gesamtwertes der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Da das GebG 1957 den Begriff des Vergleiches nicht definiert…
…erhoben durch Einsichtnahme in die elektronisch übermittelten Aktenteile des Bemessungsaktes des Finanzamtes A. 3. Rechtslage und Erwägungen 3.1. Vergleich Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zur Abgeltung von Schenkungspflichtteilsansprüchen des A betreffend den Nachlass nach der verstorbenen gemeinsamen Mutter M schlossen B und ihr Bruder A einen außergerichtlichen Vergleich ab, der im Korrespondenzweg wie folgt zustande kam. Mit Schreiben…
…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) § 33 TP 20 GebG unterwirft außergerichtliche Vergleiche über nicht anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Rechtsgebühr von 2 % vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Die Norm definiert nicht, was ein "Vergleich" ist, stattdessen ist der Begriff unter Bezugnahme auf § 1380 ABGB zu…
…33 TP 20 GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche einer Rechtsgeschäftsgebühr. Diese beträgt, wenn der Vergleich über (gerichts-) anhängige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, 1% und in allen übrigen Fällen 2% des Gesamtwertes der von jeder Partei übernommenen Leistungen. Da das GebG 1957 den Begriff des Vergleiches nicht definiert…