…Im Unterschied hierzu seien Gewinnanteile des echten stillen Gesellschafters als Zinsen, da Fremdkapital, bei der Gewinnermittlung abzugsfähig. Da im gegenständlichen Fall keine Mitunternehmerschaft vorliege, komme Art 10 DBA Deutschland nicht zur Anwendung, sodass eine Überprüfung der Abzugsfähigkeit der an den Bf zur Auszahlung gebrachten Vergütungen…
…jeweiligen DBA nichts anderes vorgesehen ist - nach dem OECD-MA als Zinsen iSd Art 11 zu qualifizieren. Ist der Stille allerdings im Falle der Auflösung der stillen Gesellschaft auch an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt, so ist er als Eigenkapitalgeber und - im Lichte…
…Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter muss der Vergütungsschuldner Namen und Anschriften in Evidenz nehmen, sofern nicht auf andere Weise die Entlastungsberechtigung auf Grund des Abkommens glaubhaft gemacht werden kann. § 5. (1) Eine Entlastung an…
…und an eine im anderen Vertragssaat ansässige Person gezahlt werden, wenn diese Person der Nutzungsberechtigte ist, nur in dem anderen Staat besteuert werden. Gemäß Art. 11 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen Einkünfte aus Rechten oder Forderungen mit Gewinnbeteiligung einschließlich der Einkünfte eines stillen Gesellschafters aus…
…ohne die Anwendung des Art. 15 DBA-Deutschland in Frage zu stellen“). Ein Besteuerungsrecht Deutschlands sei nämlich nur dann gegeben, wenn es sich bei den betreffenden Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit um eine Vergütung für eine im Inland konkret ausgeübte Tätigkeit handle, was bei anlässlich der…
…An einigen Tagen sei der Bf in Österreich auch für seinen Deutschen Arbeitgeber tätig gewesen und es unterliege das auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit für die deutsche Gesellschaft entfallende Gehalt der Besteuerung in Österreich (Hinweis auf Art 15 Abs 2 lit b DBA-Deutschland…
…soll das Besteuerungsrecht an den lohnsteuerpflichtigen Einkommen sicherstellen. Die von der belangten Behörde angewendete Vergleichsrechnung stellt allerdings die (fiktive) Einkommensteuer der überlassenen Mitarbeiter der Quellensteuer für die Bruttovergütung gegenüber, somit einer Vergütung, welche auch die Gewinntangente beinhaltet. Auch dieser Aspekt ist im Lichte der Dienstleistungsfreiheit…
…den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (2) Zu den Einkünften aus der Überlassung von Kapital gehören: 1. a) Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit…
…an der er beteiligt ist, im Lichte der rumänischen Steuervorschriften. Die Bestätigung der ***STB2*** Srl über die bloße Meldung der Einkünfte des Ing. ***N*** als Diensteinkünfte an die dortige Finanzverwaltung (und damit unter Art 15 DBA Rumänien fallend) erweist sich für das Gericht als unzureichend…
…bzw. Einfamilienhäusern an Dienstnehmer lange Tradition habe, sei bereits im Schriftsatz vom 23.5.2011 verwiesen worden. 3. Beteiligungshöhe: Mag. D Ba sei mit 15,78 % an der Bayrische und Tiroler SU GmbH beteiligt. Diese Gesellschaft sei ihrerseits mit 64,75 % an der S St…
…als stiller Gesellschafter an einem Unternehmen anzuwenden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005) ist die Entlastung an der Quelle unzulässig, wenn Vergütungen für…
…des konkreten Sachverhalts der Arbeitgeberbegriff ausschließlich im Lichte des österreichischen Einkommensteuergesetzes zu beurteilen war, war die diesbezügliche Rechtsprechung (VwGH 22.05.2013, 2009/13/0031) in die Entscheidung nicht in der Weise einzubeziehen, dass das wirtschaftliche Tragen der Vergütung allein zur Qualifikation des Arbeitgebers bestimmend…
…Überstundenarbeit). 3.3. Ausreichende Vergütung für Überstundenarbeit gilt mit dem vereinbarten Gehalt als abgegolten und daher besteht kein Anspruch auf zusätzliche Überstundenvergütung. 3.4. Der Dienstnehmer übt grundsätzlich die Arbeit am Sitz der Gesellschaft der Dienstgeberin an der Adresse xxx aus. Die Dienstgeberin ist berechtigt…
… Herstellung von Baustoffen für die Bauwirtschaft; Ausführung von Autoreparaturen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke erwerben, halten und veräussern." Nach den vorgelegten Auflistungen hat der Beschwerdeführer als "Bauführer" bzw. "Baustellenchef" folgende Großbaustellen (Auftragswert…
…auch vom reinen Wortlaut des Art 23 Abs. 2 DBA Österreich/CSSR gedeckt. Als Auslegungsgrundsatz ist darüber hinaus Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention maßgeblich: Jeder Staatsvertrag, sonach auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist "im Lichte seines Zieles und Zweckes" auszulegen. Kernziel jedes Doppelbesteuerungsabkommens ist unbestreitbar die Vermeidung…
…Die Bestimmungen des DBA stellen lediglich auf das Überwiegen also auf die engeren Beziehungen zu einem Vertragsstaat ab. Die von der Behörde unterstellte „mittel- und langfristige Orientierung an Österreich“ stellt in diesem Lichte, mangels konkreter und gewichtiger persönlicher Beziehungen, eine schwache Anknüpfung an Österreich dar…
…Artikel 15 DBA Österreich- Deutschland lautet: (1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat…
…Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden. Für die in Deutschland erzielten Einkünfte hat daher nach Art 16 Abs. 2 DBA…
…der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Im Beschwerdefall wollte die Bf. ihre Mitarbeiter in der vom Gesetz (§ 3 Abs 1 Z 15b EStG 1988) vorgesehenen Weise an ihrem Unternehmen beteiligen. Eine solche Mitarbeiterbeteiligung kann nach hA auch in einer einer stillen Beteiligung…
…Sitz der Gesellschaft auch nach außen erkennbar ausgeübt. Die dafür erhaltenen Vergütungen stellen damit Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG dar. 2.2.2. Besteuerungsrecht nach DBA-Deutschland Gemäß Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen ungeachtet…