…werden." Strittig ist, ob vorliegendenfalls die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10 oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA zu qualifizieren sind. Allgemein ist festzuhalten, dass nach der Konzeption des OECD…
…ob die an den Bf als stiller Beteiligter an der H-GmbH zur Auszahlung gelangten Vergütungen als Dividenden iSd Art 10, oder aber als Zinsen nach Art 11 DBA Deutschland zu behandeln sind. Lediglich bei einer Qualifizierung der Zahlungen als Dividenden ist die von der…
…Gewinne unterwerfen, selbst wenn die gezahlten Dividenden oder die nichtausgeschütteten Gewinne ganz oder teilweise aus im anderen Staat erzielten Gewinnen oder Einkünften bestehen. Gemäß Artikel 10 DBA Deutschland dürfen die Dividenden daher sowohl in Deutschland als auch zu einem Teil in Österreich besteuert werden. Dabei…
…Buchstabe b finden keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, wenn sich der Arbeitnehmer im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält. (4) - (7)… . Artikel 23 Abs 2 lit a DBA Österreich-Deutschland lautet: (2…
…einer unvertretbaren Verfahrensverzögerung iSd § 9 Abs. 1 StPO iVm Art. 6 Abs. 1 EMRK geführt hätten, und die unverzügliche Abfassung der Schlussanzeige veranlasst. h) Als die Finanzbehörde auch diesen gerichtlichen Auftrag negiert habe, habe der Bf. am 3. Mai 2010 ein Aufforderungsschreiben an die Finanzprokuratur…
…2015 und 2017 die Dividenden in Österreich unter Anrechnung der in Ungarn bezahlten 10% igen Quellensteuer. Dies ist nach Art 10 DBA Ungarn die Vorgangsweise im Ansässigkeitsstaat, wenn die Beteiligungen nicht zu einem Betriebsvermögen in Ungarn gehören. Als Verkäufer tritt der Bf unter seiner öst…
…die gegen die Dienstleistungsfreiheit iSd Art. 49 AEUV (und Vorläuferbestimmungen) und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoße. In seinem Erkenntnis vom 10.12.1997 hätte der VwGH die Verweigerung des Ausschlusses des Kapitalertragsteuerabzugs („Reduktion auf Null“) bei Dividenden einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine niederländische Muttergesellschaft…
…Ing. ***N*** und die übrigen Mitarbeiter der Bf eine Nutzungsmöglichkeit an den Büroräumlichkeiten (Container) der ***Bau1*** Srl gehabt hätten, würde eine Betriebsstätte der Bf in Rumänien jedenfalls vorliegen. Im konkreten Fall sei keine Bauausführung oder Montage iSd Art 5 Abs. 3 DBA Rumänien gegeben, zumal…
…VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0042). Artikel 10 DBA-Schweiz betrifft Dividenden, die eine Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem Vertragstaat an eine in dem anderen Vertragstaat ansässige Person zahlt, Artikel 15 DBA-Schweiz Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in…
…dass die Arbeit in dem anderen Vertragsstaat ausgeübt wird. In diesem Fall dürfen die bezogenen Vergütungen in dem Staat besteuert werden, wo die Arbeit ausgeübt wird. Nach Art. 23 Abs. 1 DBA Schweiz-Österreich nimmt, wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Einkünfte bezieht und…
…aber iZm dem Betriebsstättenvorbehalt der Art 10 und 13 DBA Ungarn aus. Die Gesamtheit der Tätigkeit des Bf sei infolge der Gewinnabsicht, Selbständigkeit und Nachhaltigkeit sowohl nach ungarischem Recht als auch nach dem DBA Ungarn als unternehmerische Tätigleit iSd DBA Ungarn einzustufen und werde auch…
…ist eine der Richtlinie (Abs. 1 Z 3) entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen. Art. 10 (Dividenden) DBA Österreich-Luxemburg lautet. (1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Vertragsstaaten Dividenden, die von einer Gesellschaft mit…
…2006/07). Die seitens der ***X*** GmbH an den Beschwerdeführer in den Jahren 2007 und 2008 erfolgten Vorteilsgewährungen (insbesondere Geldüberweisungen und Barauszahlungen an den Beschwerdeführer), für die es weder eine vertragliche Grundlage noch einen gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschluss gegeben habe, seien daher als verdeckte Ausschüttungen iSd § 8…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 06.10.2010, betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.***/2007, StNr*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung gehören, die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben (Kapitalertragsteuer). Verdeckte Ausschüttungen stellen als sonstige Bezüge aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung inländische Kapitalerträge iSd § 93 BAO dar. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist der Empfänger der Kapitalerträge …
…000,00 Euro plus stiller Reserven) an der ***5*** AG & Co KG, FN ***FN5***. Die ***2*** AG & Co KG wurde am 06.10.2010 im Firmenbuch eingetragen, bis 01.10.2021 waren als unbeschränkt haftende Gesellschafterin die ***4*** AG und als beschränkt haftender Gesellschafter der…
…Anspruchszinsen, alle für die Jahre 2003 bis 2006 in der Sitzung am 13.12.2019 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Bf, vertreten durch GF gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 04.05.2012 zu Steuernummer 123 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 4/2002 zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…8 Abs. 4 ErbStG von einem steuerlichen Wert der Grundstücke iHv € 71.728,00 und einem Steuersatz von 2% mit € 1.434,56). Das darüber hinausgehende Begehren wird als unbegründet abgewiesen Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…Firmenwert und an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt sei. Zudem sei der Rückkauf der Einlage mit 100% durch die M-AG garantiert worden. Die Einziehung der Vorzugsaktien sei von vornhinein gegen Zahlung einer Vergütung iHv 100% des Nominales zuzüglich rückständiger und aliquoter Dividenden gestattet…