IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des W, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 05. November 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Am 06. Februar 2014 brachte der Beschwerdeführer (Bf) zur Zahl x beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. November 2013, Zl. y , ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Mit Eingabe vom 7. Juni 2010 erklärte der Beschwerdeführer (Bf.) gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, dass seitens seiner Kanzlei für eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde zur Zahl U 1 bis 4/08 für A. B., C…
…der Verfahrenhilfe abgewiesen und die Behandlung der Beschwerde abgeleht worden. Die Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG betrage € 220,00. Es handle sich um eine einzige Verfassungsgerichtshofbeschwerde bzw. eine einzige Eingabe für vier gemeinsame Beschwerdeführer. Unzutreffend sei die Ansicht der belangten Behörde, dass mehrere Ansuchen entsprechend …
…Höhe von € 220,00 sei vom Bf. bezahlt worden. Gemäß § 17a VfGG betrage die Eingabengebühr € 220,00. Es handle sich um eine einzige Verfassungsgerichtshofbeschwerde bzw. eine einzige Eingabe für vier gemeinsame Beschwerdeführer. Unzutreffend sei die Ansicht der belangten Behörde, dass mehrere Ansuchen entsprechend …
Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
g) Da die Vorschreibung der Werbeabgabe im gegenständlichen Anlassfall somit nicht die Anwendung der in Zweifel gezogenen Norm des § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz 2000 zur Voraussetzung hatte, war seitens des Verwaltungsgerichtes allein schon aus diesem Grunde vom Bundesfinanzgericht kein Antrag auf ein Gesetzesprüfungsverfahren gemäß Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 15. Juli 2021 betreffend Gebühren 2021 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. März 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. März 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer ***ErfNr…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Mai 2010, Erf.Nr…
Bei der Entscheidung, ob das Verwaltungsgericht selbst einen Normenprüfungsantrag stellt oder den Beschwerdeführer auf die Möglichkeit einer Erkenntnisbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof verweist, ist daher vom Verwaltungsgericht die Gewichtigkeit der vorgetragenen Bedenken einerseits mit dem für einen Gerichtsantrag auf Normenprüfung verbundenen Aufwand sowohl für das Verwaltungsgericht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrstgeuern Wien vom 25. Jänner 2010, betreffend 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr3*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000, Erf.Nr. 222, betreffend Festsetzung der Eingabegebühr gemäß § 17a VfGG und der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG…
Ebenso liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, unterschiedliche Entrichtungsformen vorzusehen. Das Fehlen der Entrichtungsmöglichkeiten durch Abbuchungs- und Einziehungserklärung ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühren nicht bei den Gerichtshöfen, sondern bei einer Abgabenbehörde liegt. Die in § 17a Z. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf GmbH, Adr , Plz , vertreten durch die A Wirtschaftsprüfungs GmbH, Adr2 , Plz2 , gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 20. Mai 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt…
Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R.r in der Strafsache gegen Bf., Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom vom 27. Sept. 2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. Wien gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. Juni 2010, Erf.Nr. 1/1, betreffend 1.) Gebühren und 2.) Gebührenerhöhung zu Recht…