…gekommene Vertretungsverhältnis zwischen ihm und der Bf. auszuüben vermag. Zur Frage der Prozessfähigkeit: Der Schuldner verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht seine Prozessfähigkeit, sondern nur die Verfügungsfähigkeit über die Masse. Er kann Bevollmächtigter in einem Verfahren sein (VwGH 20.4.1993, 93/14/0004…
…IO², § 59 Rz 2). Demnach endet die Funktion des Masseverwalters - gleichgültig, welcher Aufhebungsgrund vorliegt - mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses; mit diesem Zeitpunkt erlangt der Gemeinschuldner wieder seine volle Verfügungsfähigkeit (vgl. OGH 24.6.1999, 8 Ob 190/98v, sowie VwGH 23.5.2007, 2005/08…
…da diese Erledigungen gegenüber der Gemeinschuldnerin, der ***Bf1***, welcher in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 2 Abs.2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen war, nicht wirksam erlassen werden konnten. Nachdem unabdingbare Voraussetzung eines Vorlageantrages aber ist, dass die Abgabenbehörde eine Beschwerdevorentscheidung erlassen hat (Ritz, BAO5…
…November 2015 haftbar gemacht. Der Betrag sei nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung zu entrichten. Da dem Gemeinschuldner zufolge Gerichtsbeschluss in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung die Verfügungsfähigkeit entzogen sei, sei ausschließlich der Masseverwalter als Partei zu behandeln, sodass der Haftungsbescheid…
… er verliert auch nicht die Prozessfähigkeit, sondern nur die Verfügungsfähigkeit über die Insolvenzmasse (vgl VwGH 26.6.2014, 2013/15/0062). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist der Insolvenzverwalter für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Insolvenzmasse - soweit die Befugnisse des Schuldners beschränkt sind - gesetzlicher…
…gegenüber der Gemeinschuldnerin, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die Erledigungen wären richtigerweise an den Insolvenzverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin zu richten und dem Insolvenzverwalter zuzustellen gewesen. Eine an die…
… 6a KommStG 1993 und § 6a des Dienstgeberabgabegesetzes betrifft die Konkursmasse. Da dem Gemeinschuldner zufolge Gerichtsbeschluss in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß den Bestimmungen der lnsolvenzordnung die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, ist ausschließlich der Masseverwalter als Partei zu behandeln, sodass der Haftungsbescheid an ihn zu richten…
…ist und wäre zur die Insolvenzmasse betreffenden Ergreifung von Rechtsmitteln berechtigt (legitimieret). Dem Gemeinschuldner A war ab diesem Zeitpunkt in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten des § 1 Abs. 1 der Insolvenzordnung die Verfügungsfähigkeit entzogen (vgl. VwGH 20.3.2003, 98/17/0319). Gemäß § 3 Abs…
… 3 Abs. 3 IO) führt nicht zum Untergang seiner Rechtspersönlichkeit. Da aber dem Insolvenzschuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen wird, tritt nach Insolvenzeröffnung der Insolvenz- bzw Masseverwalter an die Stelle des Schuldners, soweit es sich um…
…2013/15/0062, mwN). Die angefochtenen Erledigungen konnten daher gegenüber dem Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Sie wären vielmehr an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen…
… 3 Abs. 3 IO) führt nicht zum Untergang seiner Rechtspersönlichkeit. Da aber dem Insolvenzschuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen wird, tritt nach Insolvenzeröffnung der Insolvenz- bzw Masseverwalter an die Stelle des Schuldners, soweit es sich um…
…Der Masseverwalter trete nicht als Abgabenschuldner an die Stelle des Abgabepflichtigen. Da jedoch dem Gemeinschuldner durch das Eröffnen des Konkurses in den die Masse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen werde, trete nach Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners soweit es sich um die…
…Prüfung der zu diesem Zeitpunkt im Konkurs befindlichen xx seien laut Ausführungen des Finanzamtes Abgaben richtig gestellt worden. Da dem Gemeinschuldner durch die Konkurseröffnung in den die Masse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen worden sei, trete nach Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners…
…festzusetzen. Die Beschwerdevorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt konnte daher gegenüber der Gemeinschuldnerin, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die Beschwerdevorentscheidung wäre an den Masseverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin, die A…
…daher gegenüber der Gemeinschuldnerin, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 2 Abs. 2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die Beschwerdevorentscheidung wäre daher an den Masseverwalter und nicht an die Gemeinschuldnerin, die AGmbH zu richten gewesen. Durch die bloße Zustellung…
…Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten (Sanierungs-)Verwalters gemäß §§ 169 ff IO handelt - in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen wird, tritt nach Insolvenzeröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Schuldners, soweit es sich um Angelegenheiten der Insolvenzmasse handelt (VwGH 2.3…
…Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten (Sanierungs-)Verwalters gemäß §§ 169 ff IO handelt - in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen wird, tritt nach Insolvenzeröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Schuldners, soweit es sich um Angelegenheiten der Insolvenzmasse handelt (VwGH 2.3…
…Die Konkurseröffnung (nach österreichischem Recht) beseitigt nicht die Parteifähigkeit des (nunmehrigen) Gemeinschuldners; er verliert auch nicht die Prozessfähigkeit, aber die Verfügungsfähigkeit über die Masse. Die Konkurseröffnung führt dazu, dass der Masseverwalter für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt…
…Streitfall sind die Abgabenschuldigkeiten somit nach der am ***TTMMJJ*** erfolgten Aufhebung des Sanierungsverfahrens entstanden (siehe auch die obigen Feststellungen zum Zeitpunkt der Abgabenentstehung). Durch die rechtskräftige Insolvenzaufhebung erlangt der Schuldner wieder seine volle Verfügungsfähigkeit und tritt anstelle des Insolvenzverwalters in alle schwebenden Prozesse ein bzw…
…werde mitgeteilt, dass die Geltendmachung der Haftung für die betreffenden Abgabenschuldigkeiten die Konkursmasse betreffe. Dem Gemeinschuldner sei in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung die Verfügungsfähigkeit entzogen. Demgemäß sei der Masseverwalter nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (siehe VwGH 21.05.1990, 89…