…wird. Erfüllt der Erbe eine wegen Formmangels nichtige Verfügung von Todes wegen, so ist gemäß § 9 ErbStG 1955 nur die Steuer zu erheben, die bei Gültigkeit der Verfügung des Erblassers zu entrichten gewesen wäre. Hat der Erblasser die Entrichtung der von dem Erwerber geschuldeten Steuer…
…wie zB in Form von Zuschüssen in Geld, Gutschriften bzw. Belastungen auf dem Verrechnungskonten, Forderungsverzichten, Zuwendungen von Todes wegen, Übernahme von Aufwendungen, Veräußerung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft ohne oder gegen zu niedriges Entgelt bzw. Erwerb von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter zu einem unangemessenen hohen…
…zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses aufgrund dieser Vereinbarung fällig schuldet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Erbschaftsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen und gelten als solche gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall…
…zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses aufgrund dieser Vereinbarung fällig schuldet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Erbschaftsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen und gelten als solche gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall…
…zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses aufgrund dieser Vereinbarung fällig schuldet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Erbschaftsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen und gelten als solche gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall…
…Gemeiner Wert der geerbten Kunstsammlung Gemäß § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall mit…
…die bedinge Erbserklärung zur Gänze des Nachlasses abgegeben. Aus dem Abhandlungsprotokoll ergeben sich keine Anhaltspunkte die dafür sprechen, dass sein Erwerb von Todes wegen unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter eine Befristung gestanden ist. 3. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…Behörde der Bf., mit dem bekämpften Bescheid, als der zu 1/3 erbantrittserklärten Erbin nach B.B., für den Erwerb von Todes wegen nach A.B., gemäß § 8 Abs.5 ErbStG die Erbschaftssteuer mit Euro 139,29 vor. Dagegen erhob die Bf, durch ihren ausgewiesenen…
…handle. In der Folge schrieb die belangte Behörde mit dem bekämpften Bescheid dem Bf., als dem zu 2/3 erbantrittserklärten Erben nach B.B., für den Erwerb von Todes wegen nach A.B., gemäß § 8 Abs.5 ErbStG die Erbschaftssteuer mit Euro 278,58 vor. …
…wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und dieses beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. (2) Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein…
…Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes wegen verjährt das Recht auf Festsetzung der Erbschafts- und Schenkungssteuer jedoch spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der Anzeige. § 209a BAO: (1) Einer Abgabenfestsetzung, die in einer Beschwerdevorentscheidung…
…wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und dieses beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt. (2) Ist zur Durchführung einer Rückgängigmachung zwischen dem seinerzeitigen Veräußerer und dem seinerzeitigen Erwerber ein…
…Daten" vielfach unbrauchbar, um wirksame Kontrollen durchführen zu können. Manchmal Jahrzehnte zurückliegende und nach dem besagten Endbesteuerungsgesetz ihrerseits erbschaftsteuerfreie Erwerbe von Todes wegen können Kapitalvermögen "am Fiskus vorbei" begründet haben, deren unmittelbare Nachverfolgung mangels entsprechender Anhalte in den Steuerakten schlechthin unmöglich ist. "Ein Blinder wird…
…andere Person übertragen, dann können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr restliche Zehntelbeträge nicht mehr abgezogen werden. Nur bei Erwerb von Todes wegen kann der Rechtsnachfolger die Zehntelabsetzungen weiter geltend machen, wenn er die Absetzung für Abnutzung für das erworbene Gebäude vom Einheitswert (§ 16 Abs…
…wird, 4. wenn das geschenkte Grundstück aufgrund eines Rechtsanspruches herausgegeben werden musste oder ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden musste und dieses beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen darstellt." Die Ungültigkeit eines Rechtsgeschäftes kann nicht dem Umstand gleichgesetzt werden, dass ein Rechtsgeschäft…
…insoweit abzuziehen, als sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Von einer solchen Beeinträchtigung kann nicht gesprochen werden, soweit eine Belastung in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Erwerb von Todes wegen steht und im Wert der übernommenen Vermögenssubstanz ihre Deckung findet. Dabei ist es gleichgültig, ob dem…
…Falle des unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden seit dem unentgeltlichen Erwerb) und mindestens seit zwei Jahren durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Im Falle eines Erwerbes von Todes wegen sind für die Fristenberechnung die Besitzzeiten zusammenzurechnen. Im Falle eines unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden gilt dies nur dann…
…GP) führen für den Fall, dass die Abgeltung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart wird, aus, dass der erbrechtliche Titel durchschlage und beim Pflichtteilsberechtigten ein Erwerb (Anm.: von Todes wegen) vorliege, welcher unter § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG zu subsummieren sei…
…GP) führen für den Fall, dass die Abgeltung eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches vor Beendigung des Abhandlungsverfahrens vereinbart wird, aus, dass der erbrechtliche Titel durchschlage und beim Pflichtteilsberechtigten ein Erwerb (Anm.: von Todes wegen) vorliege, welcher unter § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG zu subsummieren sei…
…gemäß § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, f) Zuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie 2. des sonstigen Vermögens (§ 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus dem die Kapitalerträge im Sinne der Z 1 fließen, sowie des Erwerbes dieses Vermögens von Todes wegen die Steuern (Abs…