…auf das Einbringen des Fahrzeuges in das Inland. Diese Fristen sind unterbrechbar. Beim Verbringen des betreffenden Fahrzeuges ins Ausland und bei neuerlicher Einbringung dieses Fahrzeuges beginnt die Frist mit der neuerlichen Einbringung (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221 und VwGH 30.6.2016…
…Beginn des Kalendermonates, in dem die Verwendung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonates, in dem die Verwendung endet. Ein zwischenzeitiges Verbringen ins Ausland liegt laut Aktenlage nicht vor. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Kalendermonat, in dem die Verwendung einsetzt hat. Gemäß § 6 Abs. 3 KfzStG…
…ins Ausland verlagere. Sämtliche Kfz-Zulassungen blieben aufrecht, einen Tag vor der vorübergehenden Abmeldung des Wohnsitzes in Österreich, am 20.3.2008, habe der Bf. noch ein Kfz auf seinen Namen im Inland zugelassen. Vor diesem Hintergrund und angesichts des halbjährlichen Verbringens des Fahrzeuges ins…
…52. Das Vorliegen innergemeinschaftlicher Lieferungen auf Grund der mittlerweile vorliegenden unbedenklichen Urkunden wird vom Finanzamt nicht mehr bestritten. Bereits die Außenprüfung hat in ihrem Bericht festgehalten, dass Bestätigungen für das Verbringen ins Ausland vorliegen, wenngleich - aus Sicht der Außenprüfung - verspätet erstellt. Rechtliche Beurteilung Gemäß Art…
…März 2013 In der Berufung vom 18.03.2013 brachte die Bf. vor, dass der Nachweis der Verbringung ins Ausland einwandfrei nachgewiesen worden sei, wodurch die gesetzlichen Voraussetzungen der Vergütung eindeutig erfüllt worden seien. Das Gesetz fordere nicht die Aufgabe des Hauptwohnsitzes in Österreich. 5…
…8 KFG galt, dass beim Verbringen des betreffenden Fahrzeuges ins Ausland und bei neuerlicher Einbringung dieses Fahrzeuges die Frist mit der neuerlichen Einbringung begann. Die (von der damals belangten Behörde vertretene) Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die Frist des § 82 Abs…
…September 2003, Zl. Senat-GF-03-2000). Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2002 wurde insoweit lediglich die Dauer der Frist verlängert. Die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die Frist des § 82 Abs. 8 KFG nicht unterbreche, das heißt…
…NoVA berechtigt. Auf die in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 14.1.2021 genannten zwei Umstände {Verbringen eines Privatfahrzeuges ins Ausland als Übersiedlungsgut oder Verbringen eines betrieblichen Fahrzeuges in eine ausländische Betriebsstätte) ist nicht abzustellen und ergeben diese sich nicht aus dem Gesetz. Dass keiner…
…KFG 1967 galt, dass beim Verbringen des betreffenden Fahrzeuges ins Ausland und bei neuerlicher Einbringung dieses Fahrzeuges die Frist mit der neuerlichen Einbringung begann. Die (von der damals belangten Behörde vertretene) Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die Frist des § 82 Abs…
…Unterbrechung der Monatsfrist vorsieht, gehen die wesentlichen Argumente des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich in der Entscheidung vom Datum6, LVwG-***7***, ins Leere. Dort wurde nämlich Folgendes ausgeführt: "Ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland unterbricht sohin die Frist des § 82 Abs. 8 KFG, das heißt bei neuerlicher…
…BGBl. I Nr. 132/2002, beginnt die darin normierte Monatsfrist bei vorübergehender Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland mit der neuerlichen Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet neu zu laufen. Liegen somit regelmäßige, zumindest monatliche Ausbringungen des Fahrzeuges vor, kann (zumindest) bis zum Wirksamwerden der Gesetzesänderung…
…KFG 1967 galt, dass beim Verbringen des betreffenden Fahrzeuges ins Ausland und bei neuerlicher Einbringung dieses Fahrzeuges die Frist mit der neuerlichen Einbringung begann. Die (von der damals belangten Behörde vertretene) Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die Frist des § 82 Abs…
…der Fassung BGBl. I Nr. 26/2014 unterbricht ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeugs ins Ausland die in dieser Bestimmung genannte Monatsfrist und die Frist beginnt bei neuerlicher Einbringung des Fahrzeugs mit der neuerlichen Einbringung zu laufen (VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221, und VwGH…
…habe mit Erkenntnis vom 21.11.2013, 2011/16/0221, ausgesprochen, dass die normierte Dauer der einmonatigen Einbringung ins Inland mit jeder Verbringung ins Ausland wieder neu beginne. Der Gesetzgeber habe in der Folge mit BGBl. I Nr. 26/2014 die Bestimmung des § 82 Abs…
…nicht erbringen. Die ins Treffen geführten (aber nicht im Einzelnen bekanntgegebenen) Fahrten nach Ungarn bzw. zum Einkaufen nach Deutschland, die nach den Angaben des Bf. alle zwei bis drei Wochen stattgefunden hätten, lassen jedenfalls noch nicht auf eine überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland schließen…
…0221, zu dem Ergebnis kam, dass die Einmonatsfrist unterbrechbar ist und bei jeder Einbringung neu zu laufen beginnt. Siehe VwGH aaO: „ Die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die Frist des § 82 Abs. 8 KFG nicht unterbreche…
…Abgabepflichtige das gegenständliche Kraftfahrzeug wöchentlich ins Ausland verbracht habe. Bis zur Gesetzesänderung des § 82 Abs. 8 KFG durch das BGBl. I Nr. 26/2014 habe demnach die Monatsfrist nach der Wiedereinbringung ins Inland neu zu laufen begonnen. Die vorübergehende Verbringung des Kraftfahrzeuges aus dem Bundesgebiet…
…8 KFG entschieden hat, dass beim Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland und bei neuerlicher Einbringung dieses Fahrzeuges (ins Inland) die (Monats-)Frist mit der neuerlichen Einbringung (neu) beginnt. Im Hinblick auf das Vorbringen von Seiten der Beschwerdeführerin, wonach eine Zulassung in Österreich auf die "deutsche…
…BGBl. I Nr. 132/2002, beginnt die darin normierte Monatsfrist bei vorübergehender Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland mit der neuerlichen Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet neu zu laufen. Liegen somit regelmäßige, zumindest monatliche Ausbringungen des Fahrzeuges vor, kann (zumindest) bis zum Wirksamwerden der Gesetzesänderung…
…VG mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung, sohin mit Ablauf des 23. April 2014, in Kraft getreten. Das vorübergehende Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland unterbricht die vorgesehene Monatsfrist ab Einbringung des Fahrzeuges ins Inland nicht. 1.3. Wie sachverhaltsmäßig festgestellt (Punkte III. 6.; IV. 7.)…