…ist somit nach dieser Rechtsprechung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen, wo nach den Absichten des Erwerbers im Zeitpunkt der Lieferung der Standort im Sinn eines „Verbrauchsortes“ des gelieferten Fahrzeuges sein wird. Entscheidende Kriterien für diese Beurteilung sind dabei der Ort der beabsichtigten gewöhnlichen…
…oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (hier: Gebrauch einer Wohnung) sind gemäß § 17 Abs. 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Eine in Sachwerten bestehende Leistung ist nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen für den Leistungsempfänger hat. Der Wortlaut…
…Bf die Wohnung nicht zu einem günstigeren Preis als dem marktüblichen zur Verfügung gestellt hat. Der Erbin nach dem Bf ist auch Gelegenheit gegeben worden, zu beweisen, dass der um 25% verminderte übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes um mehr als 50% niedriger war, als der gem. …
…einem höheren, weil auch Gewinnkomponenten enthaltenden Preis angeboten werden. Entscheidend ist, ob sich der Dienstnehmer die geldwerten Güter am Verbrauchsort um denselben Betrag auch im freien Wirtschaftsverkehr hätte beschaffen können. Ist dies nicht der Fall, liegt in der Differenz ein geldwerter Vorteil im Sinne des §…
…das nicht, dass der Verbrauch nicht in diesem Mitgliedstaat stattfindet. Ein Mitgliedstaat kann daher den Verbrauchsort festlegen, auch wenn in manchen Fällen der Ort der körperlichen Anwesenheit des Verbrauchers und der festgelegte Verbrauchsort auseinanderfallen. (Schlussanträge des Generalanwaltes C-591/15 Rn 77). Dies mag, wenn…
…Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist der Betrag, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu beschaffen. Dieser Betrag ist…
…Knechtl/Wanke, EStG Anm 53a zu § 15 (Stand 1.10.2018, rdb.at)). Die Bewertung des dem Bf. von seinem ehemaligen Dienstgeber eingeräumten Vorteils hat mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes zu erfolgen, dh. mit jenem Betrag den der Bf. hätte aufwenden müssen, um das…
…und in der Lohnverrechnung dafür keine Sachbezüge angesetzt worden sei. Die daraus entstandenen Vorteile seien nach den üblichen Mittelpreisen (50,- Euro/Dienstnehmer) des Verbrauchsortes ermittelt und angesetzt und die lohnabhängigen Abgaben nachverrechnet worden. Weiters wurde festgestellt, dass vom Arbeitgeber zusätzlich zu den ausbezahlten Kilometergeldern eine…
…Die daraus entstandenen geldwerten Vorteile seien nach den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes ermittelt und angesetzt worden. Das Finanzamt folgte diesen Feststellungen und erließ unter Hinweis auf den oben genannten Bericht als Begründung die angefochtenen Bescheide. In den dagegen erhobenen Beschwerden wurde unter anderem darauf hingewiesen…
…als unbegründet abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde dabei jeweils zusammengefasst aus, dass gem § 17 Abs 2 BewG Maßstab für die Bewertung eines Wohnungsgebrauchsrechtes der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu können, sei…
…arbeitgebereigenes Fahrzeug für Privatfahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, ist dieser in Geld messbare Vorteil gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 als Einnahme zu erfassen. Anzusetzen ist danach der "übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes". Die zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ergangene Sachbezugswerteverordnung…
…6 der Sachbezugswerteverordnung) erhöht. Die Bf. vertritt nun die Auffassung, dass diese Berechnung nicht dem "übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes" entspräche und daher in Widerspruch zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 stünde. Zur Begründung der nunmehr angefochtenen Bescheide vom 28. Mai 2014 (siehe Bericht vom 28…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 seien geldwerte Vorteile, wie die Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung, mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Dabei habe man sich nach Judikatur und Lehre an den relativ günstigsten Marktpreisen zu orientieren. Die Sachbezugswerteverordnung, die eine Vereinfachung der Vorgangsweise durch…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs" wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken am Verbrauchsort ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei klassischen Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs´ wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken ´am Verbrauchsort´ ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei ´klassischen´ Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs" wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken am Verbrauchsort ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei klassischen Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs´ wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken ´am Verbrauchsort´ ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei ´klassischen´ Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs´ wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken ´am Verbrauchsort´ ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei ´klassischen´ Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs´ wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken ´am Verbrauchsort´ ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei ´klassischen´ Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…
…angeboten. Auch im "Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs" wäre es somit für die Mitarbeiter möglich, bei anderen Banken am Verbrauchsort ein kostenloses Gehaltskonto zu bekommen (wie dies anhand von zwei klassischen Gehaltskonten anderer Banken vergleichsweise dargestellt werde). Weiters gehe aus den internen Aufzeichnungen der Beschwerdeführerin hervor…