BFG RV/7100692/2013Arbeitszimmer einer Vortragenden für von ihr selbst veranstaltete und auch vorgetragene Ausbildungsseminare auf dem Gebiet der TCM-Ernährungsberatung; AfA einer Segelyacht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.10.2018Teil 1/2 …Einkommensteuererklärungen nicht erkennbar, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit hinsichtlich der von der Bf. veranstalteten und vorgetragenen Ausbildungsseminaren darstellte.
Im Zuge einer die Jahre 2005 bis 2010 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde unter anderem die Feststellung getroffen, dass der Segelyacht…
BFG RV/7100692/2013Arbeitszimmer einer Vortragenden für von ihr selbst veranstaltete und auch vorgetragene Ausbildungsseminare auf dem Gebiet der TCM-Ernährungsberatung; AfA einer Segelyacht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.10.2018Teil 2/2 …ist auf dem Gebiet der Seminarveranstaltung und als Vortragende tätig, wobei die von ihr selbst veranstalteten, in Module gegliederte Ausbildungsseminare auf dem Gebiet der Ernährungsberatung (Kochkurse, TCM- Ernährung nach den 5 Elementen) zum größten Teile selbst vorgetragen werden.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die Bf…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 5/9 …zugeordnet. Mit der expliziten Nennung von "Poker und seinen Varianten" durch die Glücksspielnovelle 2008, BGBl. I 2010/54 in § 1 Abs. 2 GSpG stellte der Glücksspielgesetzgeber klar, dass Poker ein Glücksspiel iSd Glücksspielgesetzes ist. (dazu ausführlich Punkt 7.2. dieses Erkenntnisses).
Die Veranstalter von Kartenpokerspiel…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 1/9 …gegenüber den Kosten der Bf. als Veranstalterin gewerblicher Pokerspiele
8.5.3.1. Die Glücksspielabgaben knüpfen an ordnungspolitische Definitionen an, ohne dadurch den Charakter von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren
8.5.3.2. Verhältnis der Konzessions- und Spielbankabgabe und Glücksspielabgaben zu den Rechtsverkehrsteuern
8.5.3…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 2/9 …bietet als Veranstalter interessierten Personen die Möglichkeit, zusammen mit anderen Besuchern organisierte Kartenspiele mit Geldeinsätzen an ca. 50 Pokertischen zu spielen. Es wird vorwiegend Poker in unterschiedlichen Spielvarianten in Form von und Turnieren angeboten und zwar am häufigsten Texas Hold'Em Limit und No Limit…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 3/9 …nicht festzusetzen sei, geführt.
Dem ist entgegenzuhalten, dass sich bereits die Abgabenbehörde zur Begründung ihrer Annahme der Zufallsabhängigkeit des von der Revisionswerberin veranstalteten Pokerturniers in der Spielart Texas Hold'em und der Entbehrlichkeit (weiterer) Sachverständigengutachten unter anderem auf die hg. Erkenntnisse vom 18. Dezember 1995…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 4/9 …Glücksspielen" [damals ca.] 48% der Jahresbruttospieleinnahmen beträgt. (Arnold, Rechtsgebühren9 § 33 TP 17 Rz 18c).
Die Frage, ob außerhalb des konzessionierten Bereiches von Veranstaltern angebotene und organisierte Kartenpokerspiele der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit. b GebG, also vom Spielgewinn x25% unterliegen…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 6/9 …die dem Spielbankkonzessionär anfallen, gegenüber den Kosten der Bf. als Veranstalterin gewerblicher Pokerspiele
8.5.3.1. Die Glücksspielabgaben knüpfen an ordnungspolitische Definitionen an, ohne dadurch den Charakter von Rechtsverkehrsteuern zu verlieren
Zuerst ist eine Verortung der Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 1 GSpG im Steuersystem…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 7/9 …Bemessungsgrundlage sind die Jahresbruttospieleinnahmen, der Steuersatz beträgt 30%. Die Ausspielungen in Spielbanken sind gemäß § 57 Abs. 6 GSpG von der Glücksspielabgabe befreit, um eine Doppelbesteuerung mit Spielbankabgabe und Glücksspielabgaben zu vermeiden. (VwGH 19.10.2017, Ro 2015/16/0024 Rn 18). Steuerschuldner ist der Spielbankkonzessionär…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 8/9 …im öffentlichen Interesse liegende Ziele durch eine Erhöhung der Abgabenbelastung erreicht werden sollen. Dass damit eine Verminderung der Rentabilität für den Veranstalter von Ausspielungen einhergehen kann und einige Standorte nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können, führt nicht zu einem unzulässigen Eingriff.
Ein weiterer Ablehnungsbeschluss VfGH…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 9/9 …1 GSpG sowohl die Bf. als auch die Spielteilnehmer ausschließlich vom Inland aus an den von der Bf. angebotenen und veranstalteten Kartenpokerspielen teilnahmen und deshalb ein reiner Inlandssachverhalt vorliegt, ist nach der Judikatur der Höchstgerichte in einem solchen Fall die betreffende inländische Rechtslage in Bezug…
BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 3/6 Für die von Frau B. A. im C. Ort_1 veranstalteten Cashgames wird nach einem bestimmten Schlüssel ein Tischgeld (Rake), das sich nach der Höhe des Pots (Summe der Einsätze) richtet, vereinnahmt. Es wurden Aufzeichnungen geführt, aus denen die Höhe des täglichen Tischgelds ersichtlich ist…
BFG RV/2100413/2013Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 3/3 …des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung oder der Vermittler Schuldner der Abgabe nach § 57 GSpG. Bei den Glücksspielabgaben gilt als Vermittlung die Annahme und Weiterleitung von Spieleinsätzen und Gewinnen und darüber hinaus auch die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise. Die…
BFG RV/2101805/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2019Teil 3/3 …Glücksspielabgaben, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum Veranstalterin der Ausspielungen war. Eine gewerberechtliche Bewilligung erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Berechtigungsverhältnis ("Konzession" bzw. "Bewilligungsinhaber'') iSd GSpG (vgl. UFS 18.12.2014, RV/7103332/2011).
8) Kein Zugriff auf die Einsätze (verfassungsrechtliche Bedenken)
Das von der Bf…
BFG RV/2101801/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2019Teil 3/3 …Glücksspielabgaben, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum Veranstalterin der Ausspielungen war. Eine gewerberechtliche Bewilligung erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Berechtigungsverhältnis ("Konzession" bzw. "Bewilligungsinhaber'') iSd GSpG (vgl. UFS 18.12.2014, RV/7103332/2011).
8) Kein Zugriff auf die Einsätze (verfassungsrechtliche Bedenken)
Das von der Bf…
BFG RV/2100414/2013Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 2/2 …und Juni 2012 bis Oktober 2012 Veranstalterin der Ausspielungen war. Eine gewerberechtliche Bewilligung erfüllt nicht die Voraussetzungen für ein Berechtigungsverhältnis ("Konzession" bzw. "Bewilligungsinhaber'') iSd GSpG (vgl. UFS 18.12.2014, RV/7103332/2011).
7) Kein Zugriff auf die Einsätze (verfassungsrechtliche Bedenken)
Das von der Bf…
BFG RV/2100687/2014Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 3/4 …GSpG) der Abgabenschuldner.
Fehlt ein Berechtigungsverhältnis, sind der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) sowie im Falle von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten der wirtschaftliche Eigentümer der Automaten zur ungeteilten Hand Abgabenschuldner.
§ 59 Abs. 2 Z 1 zweiter Teilstrich GSpG dehnt…
BFG RV/2100581/2012Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame oder in Turnierform und des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2015Teil 2/3 …die Pokercasinos anwendbar seien, es werde auch die Anwendung des § 2 GSpG idF BGBl. I 54/2010 nicht ausgeschlossen.
Das Veranstalten von Glücksspielen sei kein Regelungstatbestand der Gewerbeordnung , sondern falle in den Kompetenztatbestand des Monopolwesens. Die Abgabenbehörde habe die Gesetze zu vollziehen, die in Geltung…
BFG RV/7101536/2013Liegt bei dem Auftrag zum treuhändigen Inkasso von Wetteinsätzen für den Wett- bzw. Glücksspielanbieter bereits Vermittlereigenschaft vor (Steuerschuldner iSd § 28 Abs. 3 GebG bzw. des § 59 Abs. 5 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2021Teil 2/2 …nicht die Veranstalterin der Ausspielungen sein sollte, gemäß § 59 Abs. 2 GSpG iVm § 59 Abs. 5 GSpG Abgabenschuldnerin der auf ihre Kunden entfallenden Glücksspielabgabe ist. Nach der Legaldefinition des § 59 Abs. 5 GSpG gelten als Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder…
BFG RV/3100267/2015Poker-Cashgames: Durch die Bereitstellung von Pokertischen und Personal ist die Mitwirkung der Beschwerdeführerin (Bf.) gegeben, damit liegt die Unternehmereigenschaft iS des GSpG vor. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage "vom Einsatz" aus der Rückrechnung vom Drop (= Tischeinnahme) auf den Pot ist eine sachlich gerechtfertigte, zielführende Bemessungsmethode. Der Pot ist dem "Einsatz" gleichzuhalten, da er die Summe der von den Spielern in einem Spiel insgesamt gesetzten Einsätze bildet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2017Teil 1/2 …Auskunft des Herrn C vom 26.3.2013, wonach im Durchschnitt pro Pot ca 5 % auf die Drop-Box (= Einnahme des Veranstalters) entfallen würden. Die bekannt gegebenen Einnahmen seien jeweils auf 100 % (: 5 x 100) rückgerechnet und von diesem (Gesamt)Einsatz/Pot sei gem. …