IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde vom 05.11.2018 gegen den Abweisungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 01.10.2018 über die Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 15. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Mai 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015, Steuernummer Steuernummer_1 , zu Recht…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. Oktober 2024 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Veranlagung zur Einkommensteuer 2017 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Mag. Ghesla Steuerberater GmbH, Kirchstraße 32, 6923 Lauterach, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache des B, Str. xx D, gegen die Bescheide des Finanzamtes E D betreffend Einkommensteuer der Jahre 2004 bis 2009 und 2012 mit Ausfertigungsdatum 1.9.2014 zu Recht erkannt: 1…
könnte, hat er sich als steuerlich nicht versierte Person nicht vorstellen können. Er wusste nicht, dass es ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Schweiz gibt, welches die Zuteilung der Einkünfte auf die beiden Staaten regelt. Er war steuerlich nicht vorgebildet, zumindest nicht in dem Sinn, dass er die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch, die Richterin Dr. Edith Stefan, die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Martin Saringer sowie die Beisitzerin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberatung***, über die Beschwerde vom 14. September…
Bei Vertragsabschluss habe es keinerlei Verwaltungsmeinung oder Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Anerkennung von ausländischen Lebens- bzw Rentenversicherungsverträgen gegeben. Das BMF habe sich erst im Jahr 2010 in einem Erlass zur Frage der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums für sofort beginnende Renten geäußert (vgl. ergänzender Schriftsatz wie oben…
…Abs. 1 EnFG für die Jahre 2016 und 2017" vertrauen, da dem Finanzamt bezogen auf die Veranlagungsperioden 2016 und 2017 wesentliche Tatsachen (das Fehlen einer Abnahmevereinbarung im Sinn des EnFG 1979) und Beweismittel (die im Jahr 2022 vorgelegten Vertragswerke) nicht bekannt waren. Auch das Vorbringen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***V***, den Richter ***B***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerden vom 12. Dezember 2016, 28. Februar 2017, 5. Juli 2018 und 12. Oktober…
…des Verwaltungsgerichtshofes der Wissensstand aus der Sicht des Antragstellers für den Neuerungstatbestand maßgebend sei. Mit dem Ablauf der Veranlagungsperiode habe der Abgabenpflichtige Kenntnis von den für die Erstellung der Abgabenerklärungen erforderlichen Umstände gehabt. Die verspätete Vorlage einer von der Schätzung abweichenden Erklärung sei kein "Hervorkommen…
…auswärtige Berufsausbildung) für den Antragsteller neu hervorgekommen sein. Dies sei im gegenständlichen Fall zu verneinen. Die angeführten Umstände seien dem Bf mit Ablauf der Veranlagungsperiode bereits bekannt gewesen. Die vom Bf genannten Wiederaufnahmegründe seien nicht neu hervorgekommen, sie seien ihm bei Erlassung der Erstbescheide schon…
…des Verwaltungsgerichtshofes sei der Wissensstand aus der Sicht des Antragstellers für den Neuerungstatbestand maßgebend. Mit dem Ablauf der Veranlagungsperiode habe der Pflichtige Kenntnis von den für die Erstellung der Abgabenerklärungen erforderlichen Umständen. Die verspätete Vorlage einer von der Schätzung abweichenden Erklärung sei kein "Hervorkommen neuer…
…iSd § 138 IO zu unterziehen, wenn sie unter Berücksichtigung des sonstigen Einkommens in der jeweiligen Veranlagungsperiode über dem unpfändbaren Freibetrag liegen würden (LG Feldkirch, 2 R 9/09b). Im Fall des Anspruchs auf Rückzahlung zu viel entrichteter Einkommensteuer sei daher die Besonderheit zu beachten, dass…
…entzogen und finanzieller Schaden verursacht worden. Die Bf. habe keine Umsatzsteuervoranmeldung für 10-11/2009 eingereicht, sondern die Umsatzsteuererklärung 2010 (Veranlagungsperiode 07/2009 bis 06/2010). Das Finanzamt habe eigenmächtig die Umsatzsteuervoranmeldung für 10-11/2009 erstellt, jedoch vorsätzlich den Vorsteueranspruch aus der Rechnung der …
…2013 in Höhe von € 118,56 bis zur Veranlagung der Umsatzsteuererklärung 2010 (Veranlagungsperiode von 7/2009 bis 6/2010 mit einer Gutschrift von € 10.585,23), der Umsatzsteuererklärung 2011 (Veranlagungsperiode 7/2009 bis 6/2010 mit einer Gutschrift von € 9.681,55…