…lautet: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. (2) Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes…
…1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Der Inhalt der Schrift der Auflösungsvereinbarung vom 29.05.2015 unter Bezugnahme…
Da zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld weder der umsatzabhängige Bestandzins noch die Nebenkosten mit ihren genauen Beträgen feststanden, erfolgte vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu Recht eine vorläufige Festsetzung mit geschätzten Beträgen. Der umsatzabhängige Bestandzins wurde dabei vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Der Inhalt der Schrift der Auflösungsvereinbarung vom 29.05.2015 unter Bezugnahme…
Da zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld weder der umsatzabhängige Bestandzins noch die Nebenkosten mit ihren genauen Beträgen feststanden, erfolgte vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu Recht eine vorläufige Festsetzung mit geschätzten Beträgen. Der umsatzabhängige Bestandzins wurde dabei vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Der Inhalt der Schrift der Auflösungsvereinbarung vom 29.05.2015 unter Bezugnahme…
Nach diesem § 33 TP 5 Abs. 1 GebG beträgt die Gebühr für Bestandverträge nach dem Wert im Allgemeinen 1 v.H.. Der Begriff des „Wertes“ ist im Gesetz nicht definiert, jedoch hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur die Auffassung vertreten, dass zum „Wert“ alle jene…
…Bf. und Kündigungsverzicht der Bestandgeberin lt. Anlage A) gebührenrechtlich entgegen der Selbstberechnung ein Vertrag mit bestimmter und anschließender unbestimmter Dauer vor. Die Auffassung der Bf., wonach aufgrund des undeutlichen Urkundeninhaltes gemäß § 17 Abs. 2 GebG auf den Vertragswillen abzustellen sei, teilt die Prüferin nicht. Da…
…Rechtsgrundlagen Gemäß § 17 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird (Abs. 1). Wenn aus der Urkunde die Art oder…
… 888-896). Gemäß§ 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftliehen Inhalt gemacht wird. § 19 Abs. 2 GebG lautet: "Werden…
…nicht für den ganzen gewählten Zeitraum gebunden sein, musste angesichts des oben wiedergegebenen klaren, eindeutigen und zu keinen Zweifel Anlass gebenden und damit maßgebenden Urkundeninhaltes ins Leere gehen. Diese Ansicht des Gerichtes wird noch durch den Umstand bestärkt, dass die Ehegatten Mustermann sowohl die einzigen…
…beispielsweise das Erkenntnis vom 18.9.2003, 2000/16/0615 mwN) hat die von den Parteien gewählte Bezeichnung der Vertragsurkunde für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, keine Bedeutung. Ein Vergleich kann infolge seines Charakters als ein die vorherigen Rechtsgeschäfte aufhebender Neuerungsvertrag…
…ob ein Rechtsgeschäft als GrESt-pflichtiger Rechtsvorgang anzusehen ist, neben dem Urkundeninhalt insbesondere auch dem tatsächlichen Charakter des Erwerbsvorgangs entsprechende Bedeutung bei (siehe hierzu § 1 Rz 7 Mechtler/Pinetz Grunderwerbsteuergesetz Kommentar). Der unter dem Sachverhalt geschilderte Ablauf der Grundstückstransaktion ist aufgrund des inhaltlichen und zeitlichen…
…GebG zu Grunde liegenden Urkunden seien, soweit diese zur Überprüfung ausgewählt worden waren, am 28.02.2014 zur Prüfung vorgelegt worden. Mit dieser Vorlage habe die belangte Behörde vom Urkundeninhalt der Verträge, die in den Zeiträumen, die den angefochtenen Bescheiden zu Grunde liegen, selbstberechnet wurden…
…hat. Für die Bemessung der Stempelgebühr ist somit der Inhalt der Schrift maßgebend; der wahre, allenfalls vom Urkundeninhalt abweichende Wille der Parteien ist demgegenüber nicht zu erforschen (vgl. VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Es kommt daher auf den Inhalt der Eingabe an, ob…
Die Bezeichnung der Vertragsurkunde ist für die Entscheidung, welches Rechtsgeschäft nach dem Urkundeninhalt anzunehmen ist, ohne Bedeutung (vgl VwGH 10.6.1991, 90/15/0129); entscheidend ist vielmehr, ob aus dem Inhalt des Vertrages die Annahme berechtigt ist, dass durch ihn ein Anspruch auf Übereignung…
…1 GebG 1957 ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Wenn aus der Urkunde die Art oder Beschaffenheit eines Rechtsgeschäftes…
…Auch nach dem eindeutigen Urkundeninhalt ist Vertragsgegenstand das Gebäude. Der Kaufpreis gemäß Anlage 2 und 4 zum Mietkaufvertrag setze sich zusammen aus den - vorläufigen Entgelten für 2012 € 470.877,18 - vorläufigen Entgelten 2013 bis 2026 € 5.092.782,24 - Anzahlungen € 3.620…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Gebührenanzeige - Urkundeninhalt Mit Schriftsatz vom 20. April 2017 übermittelte die BF (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf. oder Dienstgeber) dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf Gebührenanzeige - Urkundeninhalt Am 29. September 2016/3. Oktober 2016 schlossen NG als „Nutzungsgeber“ (kurz NG) und die BF GmbH & Co KG als „Nutzungsberechtigte“ (die nunmehrige Beschwerdeführerin, kurz Bf…