…Instanz aus, die Rücklagen, die für die Kapitalerhöhung verwendet worden seien, stammten von der verschmolzenen V. P. GmbH und seien anlässlich der Verschmelzung gebildet worden. Die Upstream-Verschmelzung sei nicht gesellschaftsteuerbar. Die Anwendung der Befreiung des § 6 Abs. 1 Z. 2 lit. b sublit. bb…
…deren Mutter-, deren Großmutter- und deren Urgroßmuttergesellschaft upstream in weiterer Folge final auf B III verschmolzen worden seien. Es liege nach Ansicht der Finanzverwaltung ein Erwerb von einer konzernzugehörigen Körperschaft auch dann vor, wenn der einheitliche wirtschaftliche Vorgang des Erwerbs eines Konzerns rechtlich derart "aufgespalten…
…18. März 2009 wurden 1) die GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Bf. verschmolzen (down-stream Verschmelzung) und 2) die Bf. als übertragende Gesellschaft mit der AG. verschmolzen (up-stream Verschmelzung). Im Umgründungsplan gem. § 39 UmgrStG ebenfalls vom 18. März 2009 lauten die Punkte 1…
…Kundmachung der neuen Rechtslage die alte Rechtslage zur Anwendung zu bringen, allerdings nur mehr durch idR (zeitnahen) zivilrechtlichen Vertragsabschluss bzw Umgründungsbeschluss. So ordnete der Gesetzgeber zB in § 3 Abs 7 Z 3 UmgrStG idF AbgÄG 2010 eine Ausschüttungsfiktion bei Up-Stream-Verschmelzungen von ausländischen, unter …
…Bindungswirkung zukommt. Diese Kompetenz umfasst jedoch nicht rein steuerliche Tatbestandsmerkmale - wie etwa die Frage nach dem Aufrechterhalten der Steuerhängigkeit. Derartige Fragen sind "ausschließlich von den Finanzbehörden" zu prüfen (vgl zB Schindler in Wiesner/Hirschler/Mayr [Hrsg], Handbuch der Umgründungen, § 1 Rz 42 [23. Lieferung 2023…
…geht der erkennende Senat mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die mit der Verschmelzung verbundene Vorteilsgewährung an die Gesellschafter und der damit verbundene (vermeintliche) Steuervorteil der wesentliche Beweggrund der Umgründungsmaßnahme war und daher ebenso eine auf Vorteilszuwendung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft vorliegt. Die Feststellung…
…wenn die Beteiligungserträge aus dem Kapitalanteil unter § 10 Abs. 1 fallen." Im Beschwerdefall wurde ein up-stream Verschmelzung unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerlichen Begünstigungen durchgeführt. Es findet daher Artikel I (Verschmelzung) des UmgrStG Anwendung. Für den Verlustabzug hält § 4 UmgrStG unter dem Artikel I Verschmelzung fest…
…Denkbar wäre nach ihm aber auch, zum Umgründungsstichtag offene Siebentel als Betriebsausgabe zur Gänze zuzulassen, wie dies auch bei einer nicht unter das UmgrStG fallenden Beendigung einer Körperschaft der Fall sei und nur die danach verbleibende nicht mit steuerpflichtigen Einkünften verrechnete Siebentel-Verteilung verfallen zu…
…bei der Gesamtrechtsnachfolge - nicht durch einen Akt in die Rechtsposition und Rechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers und somit auch nicht in die Zuschreibungspflicht bis zu den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung ein. Demnach komme es im Fall einer umgründungsbedingten Übertragung einer Beteiligung, die mit einer Gesamtrechtsnachfolge verbunden sei…
…1 UGB Gebrauch gemacht worden sei. Diese Konsequenz gelte jedoch nicht für alle Umgründungstypen. So komme es aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge etwa bei der Verschmelzung zu einer Übertragung des Zuschreibungspotentials auf den Gesamtrechtsnachfolger. Vor dem Hintergrund dieses Erkenntnisses aus dem Jahr 2014 seien zuletzt abgeschriebene Beteiligungen…
…6***) als immaterielles Wirtschaftsgut von der Vertriebstätigkeit. Dies wurde durch folgende zwei Umgründungsschritte erreicht. Schritt 1: Abspaltung In einem ersten Schritt hat die ***5*** ihren gesamten operativen Betrieb in die neu gegründete Tochtergesellschaft ***1*** abgespalten. Im Zuge der Abspaltung wurden die immateriellen Wirtschaftsgüter (digitale Lösung…
…an der X betreffenden, Umgründungsschritte. Weder die Einbringung der erworbenen Aktien der S1 in die S2, noch die up stream-Verschmelzung der S2 auf die S1, noch die up stream-Abspaltung der Beteiligung der S1 an der X auf die S3, noch die side stream…
…UmgrStG verschmolzen. Der Geschäftsbereich der übertragenden Gesellschaft soll künftig unmittelbar von der übernehmenden Gesellschaft wahrgenommen werden. Der gegenständliche Umgründungsvorgang erfolgt zum Zwecke der Vereinfachung der organisatorischen Struktur und der Reduktion der Verwaltungskosten, die durch die übertragende Gesellschaft als selbständiges Unternehmen verursacht werden. Bilanzstichtag und Verschmelzungsstichtag: …
…auf Grund der beabsichtigten Umgründungsschritte noch eine aufwandswirksame Berücksichtigung des Beteiligungsansatzes geschaffen worden sei. Nach den Umgründungssteuerrichtlinien führe die umgründungsbedingte Übertragung einer (abgewerteten) Beteiligung zu einem Übergang der restlichen noch offenen Siebentel auf den Rechtsnachfolger, der umgründungsbedingte Wegfall der Beteiligung (up-stream- und down-stream…