…Monat - keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien begründet, nicht berücksichtigt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wurde fristgerecht am 14.04.2024 durch den Bf eine Beschwerde eingebracht, welche er damit begründet, dass die Pflegebedürftigkeit seiner Mutter zum einen nichts mit der Anzahl der Fahrten…
…Verfahrensgang Strittig im beschwerdegegenständlichen Fall ist die Berücksichtigung von Familienheimfahrten in Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer beantragte mit den beim Finanzamt eingebrachten Erklärungen zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2017 und 2018 unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…bei Verlegung des Familienwohnsitzes für den Bf. und somit von einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit auszugehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…Ausführung der Beweiswürdigung verwiesen sind, sodass eine Wiederholung der von Amts wegen anberaumten mündlichen Verhandlung unterbleiben kann. Da die mündliche Verhandlung nicht beantragt worden war, ist die Bf dadurch in ihren subjektiven Rechten nicht verletzt. Zu Spruchpunkt I. Doppelte Haushaltsführung Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes…
…Entfall der Ungewissheit und der damit eingetretenen Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes (VwGH 26.11.1996, 95/14/0124, VwGH 22.02.2000, 96/14/0018, VwGH 31.03.1987, 86/14/0165; VwGH 19.09.1989, 89/14/0100), zur Rechtsfrage, dass Kosten der…
…GZ. RV/1989-W/04). Der Bf. begründet die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes mit den erforderlichen regelmäßigen wöchentlichen fachärztlichen Untersuchungen seiner erwerbsunfähigen Ehegattin, bei welcher eine Schwertbehinderung und eine Erwerbsminderung im Ausmaß von 75% vorliegt. Im vorliegenden Fall war der Bf. bereits seit Jänner…
…mwN). Zunächst verweist der Bf. im Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich darauf, dass sich seine Ehefrau in laufender ärztlicher Behandlung in Heimatland befunden und ihr Gesundheitszustand einen Umzug nicht zugelassen hat. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist nicht…
…der steuerliche Vertreter den bereits im Jahr 2014 in den Kosovo zurückgekehrten BF nicht erreichen konnte (siehe Schriftsatz vom 30.09.2019). Die Verlegung des Familienwohnsitzes von Bosnien nach Österreich im Beschwerdezeitraum wäre augenscheinlich mit erheblichen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachteilen verbunden, sodass dadurch eine Unzumutbarkeit…
…ist. Diese Voraussetzung ist gegeben. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort kann unterschiedliche Ursachen haben. Diese Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektivem Gewicht sind. Momente bloß persönlicher Vorlieben für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 16. 3…
…die Übersiedlung des Familienwohnsitzes zumutbar sei. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei beispielsweise in folgenden Fällen unzumutbar: -bei ständig wechselnder Arbeitsstätte -wenn von vorneherein mit Gewissheit anzunehmen sei, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet sei -bei Unzumutbarkeit der (Mit…
…hat der Bf trotz Aufforderung weder Nachweise über die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse des von ihm genannten Hauses noch Belege über die von ihm übernommenen Aufwendungen in deutscher Sprache vorgelegt. Nachdem sich die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes im Jahr 2019 von Polen nach Österreich aus…
…die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukommt, nicht zugemutet werden kann (vgl. dazu auch Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar § 16 Abs. 1 Z 6 Tzen 72, 75, und die dort zitierte VwGH-Rechtsprechung). Unzumutbarkeit der täglichen…
…Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien in die bereits am 30.11.2006 gemietete 65,73m²- Wohnung in Wien genannt worden wäre, und vertrat die Ansicht, dass die Krankheit durch die auch am Beschäftigungsort gewährleistete medizinische Versorgung bedingt keinen ausreichenden Grund für die Unzumutbarkeit…
…00 € für eine Hin-und Retourfahrt auf der Strecke A-Stadt-Wien erweisen sich, soweit sie nachweislich bezahlt worden sind, im Vergleich zu den Kosten des Personenbeförderungsunternehmens FlixBus zum Stichtag 01.02.2020 betreffend die Fahrten auf der Strecke A-Stadt-Wien [Fahrtpreis zwischen…
…Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes von zwei Jahren bereits überschritten sei. Mit Eingabe vom 1.9.2022 (nach mehrmaliger Verlängerung der Rechtsmittelfrist) beantragte der Bf die Vorlage der Beschwerde an das BFG und führte - auf das Wesentlichste zusammengefasst - begründend aus, dass im konkreten Fall eine Unzumutbarkeit…
…Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. ... Rechtliche Würdigung: Trotz Ergänzungsersuchens vom 3.10.2019 in dem u.a. die Begründung für die doppelte Haushaltsführung und die Angabe der Gründe für eine allfällige Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zum Dienstort…
…die im Lichte der Rechtsprechung des VwGH zur Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes keine normative Wirkung entfaltet (vgl. wiederum VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154), ist davon auszugehen, dass die Einkünfte der Ehefrau in Höhe von 5.213 Euro im Streitjahr 2017 nicht vernachlässigbar…
…nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung als unzumutbar ansieht, ohne dass die Abgabenbehörde in einem solchen Fall verhalten ist, nach dem Vorliegen auch noch anderer als der vom Steuerpflichtigen angegebenen Gründe für die behauptete Unzumutbarkeit zu suchen. Die…
…verhalten nach dem Vorliegen auch noch anderer als der vom Steuerpflichtigen angegebenen Gründe für die behauptete Unzumutbarkeit zu suchen (vgl. VwGH 20.04.2004, 2003/13/0154 mwN). Das Bundesfinanzgericht sieht es daher als erwiesen an, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht unzumutbar ist. 3…
…berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche…