…Inland durchaus bewusst gewesen ist. Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der (inländischen) Einkommensteuerpflicht eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen hinsichtlich aller in- und ausländischen Einkünfte und damit auch jene von ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit muss auch einem steuerrechtlichen Laien bewusst sein bzw. kann - wie…
…Zurechnungsregeln anzuwenden (vgl. VwGH 28.5.1979, 2001/77, ÖStZB 1980, 45). Einkünfte sind einer Person mit steuerrechtlicher Wirkung zuzurechnen, wenn diese Person auch über die Einkunftsquelle verfügt. Dies wieder setzt voraus, dass diese Person auf die Einkunftserzielung Einfluss nehmen kann, indem sie, z.B…
…Selbständigkeit innewohnt (zB Ärzte – VwGH 27. 6. 2018, Ra 2017/15/0057) tritt das Merkmal bei der steuerrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit in den Hintergrund. Bei leitenden Angestellten reicht es aus, wenn sich die Weisungsgebundenheit auf die grundsätzliche Erfüllung der Leitungsaufgaben beschränkt; trotzdem ist es erforderlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…in der Selbstanzeige ausgeführt, der Rechtsirrtum unserer Mandantschaft, dass durch die Besteuerung der ausländischen unselbstständigen Einkünfte in ****[Auslandsbezeichnungsteil]****ien sämtlichen steuerrechtlichen Anforderungen aus ihrer Sicht Genüge getan waren.Die Steuererklärungen der Kalenderjahre 2008, 2009 und 2010 wurden mit jeweiligen Einkommensteuerbescheid jeweils vom 21. Februar 2014…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
Zu der verdeckten Ausschüttung an den GS-GF verwies die Bf. lediglich pauschal auf das negative Verrechnungskonto des GS-GF bei der Bf. 2. Beweiswürdigung 1. Die Informationen betreffend die ***Bf1***, die ***Name T-GmbH*** und die ***Name A-GmbH*** und der Umstand, dass es…
…er auch höhere Bildung haben - zur Gänze überschaut werden können, was insbesondere für die Vielzahl der steuerrechtlichen Vorschriften gilt. Diese Entscheidung weist sehr klar auf die Komplexität steuerlicher Regelungen und Norminhalte hin und macht deutlich, dass diese insbesondere bei Laien nicht vorausgesetzt werden können. Letztlich…
…Finanzstrafverfahren eine bestimmte Attraktivität zur einfachen Handhabung von rechtswidrigen Steuervermeidungen der Kunden, indem eben im harten Wettbewerb - ohne einen vorsätzlichen Tatbeitrag den Verantwortlichen des Großhandelsbetriebes unterstellen zu wollen - bei der Rechnungslegung auch auf die diesbezüglichen Bedürfnisse der einkaufenden Gastwirte eingegangen wurde, siehe sogleich:] Bis ca…
Abschließend stellte der Bf. den Antrag auf Abänderung der Einkommensteuerbescheide 2005, 2006 und 2007 dahingehend, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie folgt festgesetzt werden: | 2005 | -30.874,95 € | anstatt 0 € | 2006 | -626.266,30 € |…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch hba - Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
…auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa dann zu unterstellen ist, wenn die Gesellschaft nach Kenntnis des vom Gesellschafter in Anspruch genommenen Vorteils nichts unternimmt, um ihn rückgängig zu machen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
…übrigen Fremdleister) ein, um trotzdem verdeckte Ausschüttungen an (die Bf.) bzw. deren Machthaber ... zu unterstellen bzw. daran festzuhalten." Dieser Punkt befasste sich - wie auf Seite 23 angeführt - mit den Angaben des Anzeigers: "die eingeschaltet gewesenen GmbHs waren nicht leistungserbringend, die Eisenbieger, mit denen die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb, Adr.2, über die Beschwerde vom 14.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt 123 vom 09.09.2015, StBR betreffend Abweisungsbescheid zu Festsetzung…
…auf den Zeitpunkt des "formellen Abschlusses eines Kaufvertrages" abzustellen ist, wird auch für die steuerrechtliche Anknüpfung das Zustandekommen eines solchen Kaufvertrages in qualitativer und zeitlicher Hinsicht im Einklang mit dem Zivilrecht beurteilt werden müssen. In der Regel wird sich die Bedeutung von durch das Abgabenrecht…