…Mag.QQ als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde 4020 Linz, Bahnhofplatz 7 Sachbearbeiterin: RR {Telefonnummer der genannten Sachbearbeiterin} {Fax-Nummer der Steuerfahndung}" Unterfertigt sind die Verfügungen wie folgt: "Der Vorsitzende des Spruchsenates {eigenhändige Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden} Mag.QQ Richter des Landesgerichtes Steyr" D…
…Mag.I als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde 4020 Linz, Bahnhofplatz 7 Sachbearbeiterin: QJ {Telefonnummer der genannten Sachbearbeiterin} {Fax-Nummer der Steuerfahndung}" Unterfertigt sind die Verfügungen wie folgt: "Der Vorsitzende des Spruchsenates {eigenhändige Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden} Mag.I Richter des Landesgerichtes Steyr" D…
…Mag.QQ als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde 4020 Linz, Bahnhofplatz 7 Sachbearbeiterin: PP {Telefonnummer der genannten Sachbearbeiterin} {Fax-Nummer der Steuerfahndung}" Unterfertigt sind die Verfügungen wie folgt: "Der Vorsitzende des Spruchsenates {eigenhändige Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden} Mag.QQ Richter des Landesgerichtes Steyr" D…
…Mag.H als Organ des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck als Finanzstrafbehörde 4020 Linz, Bahnhofplatz 7 Sachbearbeiterin: QI {Telefonnummer der genannten Sachbearbeiterin} {Fax-Nummer der Steuerfahndung}" Unterfertigt sind die Verfügungen wie folgt: "Der Vorsitzende des Spruchsenates {eigenhändige Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden} Mag.H Richter des Landesgerichtes Steyr" D…
… 93 Abs. 1 FinStrG in der Fassung des Art. 1 Z 37 lit. a FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 2. Jänner 2011, bedurfte die Durchführung einer Hausdurchsuchung einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung der zuständigen Spruchsenatsvorsitzenden, wobei sich diese…
…durch Seiler/Seiler, FinStrG5, § 125 Rz 11 mit der Überschrift "Verzicht des Beschuldigten auf die mündliche Verhandlung (§ 125 Abs 3)", nicht unterstützt: Seiler/Seiler führen lediglich aus, dass der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als Prozesssubjekt auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten kann (Satz 1…
…seiner Unterschrift versehen - ein. Mit gleichem Tag übermittelte die belangte Behörde in Entsprechung des Beschlusses vom 6.7.2026 und 15.7.2026 vom Gericht angeforderte ergänzende Unterlagen und ein entsprechend des § 137 lit. f FinStrG unterschriebenes und an die Parteien zugestelltes Erkenntnis der Spruchsenatsvorsitzenden…
…das Datum der Genehmigung und den Namen des Genehmigenden zu enthalten. Zitat Ende Ad 3: Beweisunterlagen bzw. eine Begründung für die geforderte Geldstrafe liegen bis heute nicht vor. Sollten Sie hierzu Unterlagen benötigen, so wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt. Der Unterzeichner gibt Ihnen…
…4. Der Bescheid trägt zudem weder eine händische Unterschrift noch eine elektronische Signatur. Er ist daher auch aus diesem Grund nichtig. 3.5. Aus den in Punkt 3.1 bis 3.3 genannten Gründen ist der angefochtene Bescheid auch inhaltlich rechtswidrig. Beweis: Einvernahme des Beschwerdeführers…
…295a BAO sowie auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO ein (siehe zu diesen Anträgen unten Punkt 3). Am 2.12.2009 ersuchte die Strafsachenstelle das zuständige BV-Team des Finanzamtes um Prüfung, ob diesen Anträgen Berechtigung zukomme und ob die IZP 2003…
…Voranmeldungszeiträume des Jahres hat A keine Voranmeldungen eingereicht bzw. keine Vorauszahlungen an Umsatzsteuer entrichtet; so gesehen lediglich folgerichtig hat er auch bis zum Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist am 30. Juni 2011 für das Veranlagungsjahr 2010 weder eine Umsatz- noch eine Körperschaftsteuererklärung an das zuständige Finanzamt…
…gestellten Wiederaufnahmsantrag wiederum der Spruchsenat zuständig ist.") ergibt sich weiters, dass dieser Bescheid dem Spruchsenat V beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde zuzurechnen ist und nicht etwa irrtümlich am 18. Dezember 2017 lediglich der Spruchsenatsvorsitzende als Einzelorgan entscheiden hat…
…aufgefordert, hinsichtlich des Ergebnisses der Umsatzsteuersonderprüfung einen Zwischenbericht zu erstatten (Schreiben Staatsanwaltschaft vom 24. April 2017). B.3. Zwischenzeitlich, am 23. März 2017, hatte D hinsichtlich seines gegen A erhobenen Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung beim FAY3 (zuständig zur Abgabenerhebung bei der H-GmbH) vorgesprochen und bekräftigt…
…07. Aufgrund des derzeitigen Verfahrensstandes könne noch nicht von einer gerichtlichen Zuständigkeit ausgegangen werden, weshalb der Spruchsenatsvorsitzende zur Anordnung der Hausdurchsuchungen zuständig gewesen wäre (Finanzstrafakt zu StrNr. 051/2011/00108-001, Anordnung der Hausdurchsuchung). Auch wenn die Überschrift bei der schriftlichen Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden lautet…
…beweist, dass keine automationsunterstützte Ausfertigung dieser Niederschrift erfolgte und fehlt auf der Niederschrift vom 11.05.2017 die Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden. Auch aus diesem Grunde (Fehlen der Unterschrift des Senatsvorsitzenden) wird gegen die gesetzeswidrige Niederschrift vom 11.05.2017 (siehe auch § 135 FinStrG) eine Einwendung…
…fristgerecht bekämpfte schriftliche Erledigung eines Spruchsenates als Organ des zuständigen Finanzamtes FA1, welche als schriftlicher Bescheid zu qualifizieren ist. Dieser schriftliche Bescheid weist aber den nicht behebbaren Mangel auf, dass ihm keine Willensbildung eines Senates als Organ der zuständigen Finanzstrafbehörde zugrundeliegt. Es war daher das…
… 89 Abs. 5 FinStrG gestellt. Am 9.7.2019 sei in näher bezeichneten Räumlichkeiten in Gegenwart des Spruchsenatsvorsitzenden und näher bezeichneter Bediensteter der Finanzstrafbehörde sowie des Buchhalters ***BBH*** die Unterlagen gesichtet und hierüber ein Protokoll aufgenommen worden. ***BBH*** habe zu Protokoll gegeben, dass sich in…
… 89 Abs. 5 FinStrG gestellt. Am 9.7.2019 sei in näher bezeichneten Räumlichkeiten in Gegenwart des Spruchsenatsvorsitzenden und näher bezeichneter Bediensteter der Finanzstrafbehörde sowie des Buchhalters ***BB*** die Unterlagen gesichtet und hierüber ein Protokoll aufgenommen worden. ***BB*** habe zu Protokoll gegeben, dass sich in…
…Aus der Überschrift "Anordnung der Hausdurchsuchung und Personendurchsuchung" in Verbindung mit der Benennung derjenigen Person, welche durchsucht werden sollte, nämlich der bestimmter Finanzvergehen verdächtige A, im Begründungsteil der Anordnungen erschließt sich, dass vom Spruchsenatsvorsitzenden auch eine Personendurchsuchung betreffend den Genannten nach den oben angeführten Beweismitteln…
…dem Spruchsenatsvorsitzenden zur Entscheidung vorgelegten Unterlagen verfälscht worden wären, sind den Akten nicht zu entnehmen. Ob und in welcher konkreten Weise bzw. in welchem Ausmaß der Beschuldigte die nach der damaligen Verdachtslage ihm zum Vorwurf gemachten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist nicht Gegenstand des gegenständlichen…