…er habe im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich als Geschäftsführer der A-GmbH. Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 07/2017 in Höhe von € 7.250,46 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 09/2017 in Höhe von € 31.769,67 Vorauszahlungen…
…dennoch ein minimales Unterschreiten der Mindestgeldstrafe rechtfertigen. Bei den selben Strafbemessungsgründen war auch die Ersatzfreiheitsstrafe auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß zu reduzieren. Zudem sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend…
…Steueraufkommen zukommt. Dies wurde vom Gesetzgeber durch die Einführung der „Mindestgeldstrafe“ durch die Neufassung des § 23 Abs. 4 FinStrG im Steuerreformgesetz 2005, BGBl. I Nr. 57/2004, unterstrichen, mit welcher er einer gelegentlich aufgetretenen "Bagatellisierung" der Finanzkriminalität entgegenwirken wollte (VwGH 8.7.2009, 2008/15…
…general- und spezialpräventien Wirkung der Strafe in keiner Weise gerecht. Eine Unterschreitung der Mindestgeldstrafe (§ 23 Abs. 4 FinStrG), wie sie im gegenständlichen Fall beantragt wird, ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren möglich. Dies soll etwa bei beträchtlichem Überwiegen der Milderungsgründe gegenüber den…
…vgl. etwa UFS 9.11.2010, FSRV/0071-W/10). Dies führt aber letztlich dazu, dass im Anlassfall die besonderen Voraussetzungen für ein Unterschreiten der grundsätzlich auch für die Verbandsgeldbuße maßgeblichen Mindeststrafdrohung des § 23 Abs. 4 FinStrG zu konstatieren sind und dafür vom og. Zwischenwert…
…daher von einer Teilrechtskraft des Schuldspruches auszugehen. Eine Unterschreitung der Mindeststrafe ist nur dann zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen und die Ahndung des Finanzvergehens nicht dem Gericht obliegt (§ 23 Abs 4 FinStrG). Eine Unterschreitung der Mindestgeldstrafe ist daher nur bei Vorliegen besonderer Gründe im verwaltungsbehördlichen…
…werden. Ein Unterschreiten der im § 23 Abs. 4 FinStrG normierten Mindestgeldstrafe kam im gegenständlichen Fall wegen nicht erfolgter Schadensgutmachung und auch aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht in Betracht. Besondere Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG , welche ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe ermöglicht hätten…
…dass spezialpräventive Gründe für eine Bestrafung weitestgehend entfallen, das Unterschreiten der Mindestgeldstrafe hinreichend begründet. Keine Berücksichtigung als Milderungsgrund konnten einerseits der Verweis der Bf. auf ihre Nikotinsucht finden, zumal die zur Befriedigung der angesprochenen Sucht erforderlichen Tabakwaren auf legalem Weg beschafft werden können, die Bf…
…der Tatsache, dass der Beschuldigte damals über einen doch sehr großen Geldbetrag (aufgrund einer Erbschaft) zum Erwerb der Uhren verfügte ist davon auszugehen, dass er zumindest über mehr als durchschnittliche finanzielle Verhältnisse verfügt. Auch konnten keine besonderen Gründe ermittelt werden, die ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe…
…dass spezialpräventive Gründe für eine Bestrafung weitestgehend entfallen, das Unterschreiten der Mindestgeldstrafe hinreichend begründet. Keine Berücksichtigung als Milderungsgrund konnten einerseits der Verweis der Bf. auf ihre Nikotinsucht finden, zumal die zur Befriedigung der angesprochenen Sucht erforderlichen Tabakwaren auf legalem Weg beschafft werden können, die Bf…
…€ 35.867,95 x 2= € 71.735,90) eine Reduzierung der Geldstrafe auf € 8.000,00 angemessen. Einer weiteren Verringerung standen sowohl spezial- als auch generalpräventive Gründe für Abgabepflichtige in vergleichbaren Verhältnissen und Situationen entgegen. Gründe für ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe des …
…Abs. 4 FinStrG vor, um ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe zu rechtfertigen. Weiters werde vorgeschlagen, über seine Ausführungen Beweis durch Einvernahme des KL zu führen, welcher beim gleichen Unternehmen beschäftigt gewesen sei und von der Vorgangsweise der dort verantwortlichen Personen Kenntnis habe. Beantragt werde auch, den…
…war ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG gerechtfertigt. Die Ausführungen zu den Erschwerungs- und Milderungsgründen gelten auch für die Ersatzfreiheitsstrafe. Allerdings sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend…
…der nunmehr festgestellten Milderungsgründe und des verringerten Strafrahmens war die Geldstrafe von € 10.000,00 angemessen. Besondere Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG für ein Unterschreiten der Mindestgeldstrafe liegen nicht vor. Bei denselben Strafbemessungsgründen war auch die im Falle der Uneinbringlichkeit der…
…derartige Fehler in der Zukunft nicht mehr vorkommen können. In Anbetracht des Gesamtverhaltens des Bf. und den Umfang seiner Unternehmungen erscheine eine Geldstrafe in Höhe von 17% des Strafrahmens als zu hoch gegriffen und es werde eine Festsetzung der Geldstrafe in Höhe der Mindestgeldstrafe des …
…Geldbuße im Bereich der Mindestgeldstrafe oder gar ein Unterschreiten dieser im § 23 Abs. 4 FinStrG normierten Grenze lagen nicht vor. Kostenentscheidung: Die unveränderten Verfahrenskosten von je € 500,00 waren gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe bzw…
…Geldstrafendrohungen ein Unterschreiten eines Zehntels des angedrohten Betrages nur beim Vorliegen besonderer Gründen (vgl. dazu Tannert, aaO, § 23 Anm 8) für zulässig erklärt wird, eine sog. „Mindestgeldstrafe“. Läge – gemessen an den jeweiligen gesetzlichen Tatbestandserfordernissen (hier: § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG) der vom…
…Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Spruchsenat die Geldstrafe weit unterhalb der Mindestgeldstrafe ausgemessen hat und die Strafbeschwerde auf eine noch weitergehende Unterschreitung dieser Mindeststrafe gerichtet ist. Die Unterschreitung der Mindeststrafe hat der Spruchsenat nicht begründet. Der Gesetzgeber hat den Abgabe- bzw. Abfuhrpflichtigen die Verpflichtung…
…und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Bei einer Strafdrohung von € 68.404,66 hat der Spruchsenat trotz des mehrmaligen Tatentschlusses lediglich eine Geldstrafe ausgemessen, die der Mindestgeldstrafe entspricht und eher im Bereich von Geldstrafen für Finanzordnungswidrigkeiten nach …
…Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß dem vom Beschwerdeführer zitierten § 23 Abs. 4 FinStrG in der zu den Tatzeitpunkten und zum Zeitpunkt der finanzstrafbehördlichen Entscheidung geltenden Fassung nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Als Grund für die Einführung dieser Mindestgeldstrafe wurde…