…Auskunft der Fa. A die Entscheidung über den einzelnen Spielerfolg zentralseitig im EU-Ausland. Gem. § 33 (7) UStG gilt diese sonstige Leistung am Unternehmensort d h. von dem Ort, wo das Unternehmen betrieben wird, als ausgeführt. Dies ist nach den zur Verfügung gestellten Auskünften im…
…dass für diese Tätigkeit die Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 mit dem Unternehmensortprinzip zur Anwendung gelange, weshalb der Leistungsort bezogen auf den Pflichtigen als Zurechnungssubjekt in Österreich liege und steuerbar sei. Von einer Ingenieurleistung (=Empfängerort) könne gegenständlichenfalls unter Hinweis auf das Urteil des…
…UStG5, § 12 Rz. 153). Verpflegungsaufwendungen (Mittagessen): Vorsteuern von Aufwendungen für Verpflegung von Arbeitnehmern im Nahebereich ca. 25 km vom Unternehmensort können nicht einmal von den Pauschalsätzen des EStG 1988 nach § 13 Abs. 2 UStG 1994 geltend gemacht werden, da dem Arbeitnehmer keine Mehraufwendungen erwachsen. Der…
…BFG die Frage des Ortes des Entnahmeeigenverbrauchs aus der Sicht des österreichischen UStG - anders als in Deutschland, wo als Entnahmeort der Unternehmensort explizit gesetzlich normiert ist - danach zu lösen ist, ob sich der Entnahmegegenstand im Zeitpunkt der Entnahme in Österreich befindet oder eben auch nicht…
…entfällt nach § 23 Abs. 8 UStG 1994 zwingend der Vorsteuerabzug, auch wenn mangels einer Marge keine Besteuerung (am Unternehmensort) stattfindet, wenn die Reisevorleistung beispielsweise ohne Aufschlag weitergegeben würde. Die dahingehenden österreichischen Regelungen entsprechen in diesem Bereich den Vorgaben der MwStSystRL. Im Übrigen ist § 25 dUStG…
…auch die UVA 05/2015. Der Bilanzbuchhalter zu diesem Zeitpunkt sei ein gewisser ***BilBH*** gewesen, welcher auch aktuell noch in der ***Unternehmensort*** tätig sei. Den Jahresabschluss habe der Bilanzbuchhalter gemacht sowie die monatliche Einreichung der UVA beim Finanzamt. Der Beschuldigte habe dem Bilanzbuchhalter auch zumeist…
…die sonstige Leistung hingegen an einen Nichtunternehmer erbracht, wird sie vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Unternehmensort; §3a Abs. 7 UStG 1994). Nach dem Sachverhalt erbrachte der Bf. beratende bzw…
…Hauptwohnsitz in Österreich und dem Betriebssitz in Deutschland pendelt, wobei - der überwiegende Teil der Fahrtstrecke zwischen Wohnort und Unternehmensort in Deutschland liegt, - der PKW im Betriebsvermögen des Unternehmens ist, - alle betrieblichen Fahrten in Deutschland durchgeführt werden, ebenso wie die privaten Fahrten der Ehefrau und auch…
…Unternehmers in der Reihe dort stattfindet, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung/Versendung befindet; das wird idR der Unternehmensort des ersten Unternehmers sein. Die Lieferung des ersten Unternehmers an den mittleren ist die bewegte Lieferung. Diese Sicht vertritt auch die FinVerw…
…Unternehmers in der Reihe dort stattfindet, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung/Versendung befindet; das wird idR der Unternehmensort des ersten Unternehmers sein. Die Lieferung des ersten Unternehmers an den mittleren ist die bewegte Lieferung. Diese Sicht vertritt auch die FinVerw…
…wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt seien, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt habe. In ihrem Vorlagebericht verwies die belangte Behörde im Wesentlichen auf ihre zu den sonstigen bezogenen Leistungen vertretenen Rechtsansicht zum Unternehmensort gegenüber dem Grundstücksort, Leistungen für das Gruppenfoto und die…
…2007 eine Einkommensteuererklärung, und für das 3. Quartal 2009 eine Umsatzsteuererklärung abgegeben habe. Der Unternehmensort war der private Wohnort des Geschäftsführers (P) von G. Ein Firmenschild sei nicht vorhanden gewesen. P habe eine von der Behörde versandte Ladung zur Einvernahme zwar erhalten, sei dieser jedoch…
…ersten Unternehmers in der Reihe dort stattfindet, so sich der Gegenstand zum Zeitpunkt des Beginns der Beförderung/Versendung befindet; das ist der Unternehmensort des ersten Unternehmers. Die Lieferung des ersten Unternehmers an den mittleren ist die bewegte Lieferung. In weiterer Folge findet die Lieferung des…
…Bedeutung verloren. Da bei Katalogleistungen an Unternehmer schon nach der Grundregel I (Abs. 6) das Empfängerortprinzip gilt und Katalogleistungen an EU-Nichtunternehmer nach der Grundregel II (Abs. 7) stets am Unternehmensort besteuert werden, beschränkt sich die Bedeutung des Abs. 13 im Wesentlichen darauf, dass bei…
…der Vorleistungen entfällt nach § 23 Abs. 8 UStG 1994 zwingend der Vorsteuerabzug, auch wenn mangels einer Marge keine Besteuerung (am Unternehmensort) stattfindet, wenn die Reisevorleistung beispielsweise ohne Aufschlag weitergegeben würde. Vorsteuern iZm Reisevorleistungen sind nur dann abzugsfähig, wenn Reiseleistungen nicht nach § 23 UStG 1994 besteuert…
…der Erwerbsbesteuerung nach dem Bestimmungsort richtet. Im Allgemeinen kann der belegmäßige Nachweis des Lieferortes über die Rechnungsanschrift erfolgen, sofern die Lieferung an den in der Rechnung angegebenen Unternehmensort des Abnehmers erfolgt. Dies ist jedoch bei Lieferungen an Scheinfirmen nicht möglich, sodass der Belegnachweis nicht ordnungsgemäß…
… 23 Abs. 2 UStG 1994 stellt eine Sondernorm dar, die eben darauf gerichtet ist, die Besteuerung von Reiseleistungen gegenüber Endverbrauchern zu vereinfachen (Besteuerung am Unternehmensort, Margenbesteuerung). Nicht unerwähnt sollte jedoch bleiben, dass sie eine Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung von Einzelleistungen darstellt und zu Fehlschlüssen…
…nach EuGH 15.3.1989 … als Beförderungsmittel anzusehen. Unter Tz. 107f führt Ruppe aaO zur Auffangregel: Unternehmensort aus: In allen von den bisherigen Regeln nicht erfassten Fällen wird eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Anwendungsbereich:…
…Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 18.11.2009, RV/0290-S/09 dargelegt hat, liegt bei Wettanbietern der gegenständlichen Art deren Sitz bzw. Unternehmensort nicht in Österreich und es liegt auch keine Betriebsstätte in Österreich vor. Deren Leistung an die Wettkunden wird daher gem. § 3a Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdresseDeutschland1***, vertreten durch ***Steuerberatung***, ***Adresse2***, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 02. Oktober 2013 betreffend die Erstattung von Vorsteuern…