…gesetzlicher Bestimmungen (Betriebsübergang gemäß § 38 UGB) zustande kommende Rechtsverhältnisse keine Rechtsgeschäfte iSd GebG seien und somit keine Gebühren auslösen. Mit der Ergänzungsvereinbarung sei kein über den Unternehmensübergang hinausgehendes Rechtsverhältnis rechtsbezeugend beurkundet, sondern lediglich der gesetzliche Übergang des Pachtvertrages beschrieben worden. Im Hinblick auf die Anpassung…
…gleichgelagerten Sachverhalt handle, sei diese auch hier anzuwenden. Demnach stelle eine bloß klarstellende Formulierung "keine vom Unternehmensübergang im Sinne des § 38 UGB unabhängige Zession dar." Darüber hinaus würde eine etwaige Gebührenpflicht auch mangels Entgeltlichkeit ins Leere gehen. Ebenso sei die Gebührenerhöhung rechtswidrig, da aufgrund der…
…Rechtsgeschäft vor. Nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB würden im Falle eines Erwerbsvorganges und der anschließenden Unternehmensfortführung (unter Lebenden) alle bis zum Zeitpunkt des Unternehmensüberganges unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten auf den Erwerber übergehen. Da…
…jeweils noch vor Abschluss des Unternehmenskaufvertrages darauf, dass sich die Bf. als Käuferin und als infolge des Unternehmensüberganges neue Bestandnehmerin zur Zahlung einer höheren Kaution verpflichtet. Die hinsichtlich der ursprünglichen Kautionsvereinbarungen vorgenommenen Anpassungen wurde jeweils in den vorbereiteten "Vereinbarungen" vermerkt; o Der durch Bankgarantie zu…
€ 45.548,24 | | | Summe | € 339.992,46 | : 36= € 9.444,24 | x 41 = 387.213,84 | | | | :30x11= 3.462,89 | | |  …
…Lebenden erworbenes Unternehmen fortführt, übernimmt, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum Zeitpunkt des Unternehmensübergangs die unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers mit den bis dahin entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten. Für unternehmensbezogene Verbindlichkeiten des Veräußerers bestellte Sicherheiten bleiben für diese Verbindlichkeiten aufrecht. Der Veräußerer haftet nach…
…das Unternehmen zum 1. Jänner 2007 übernommen. Das übernommene Unternehmen sei dann als A Sicherheitsunternehmen e.U. geführt worden. Vor dem Hintergrund dieses Unternehmensüberganges hätte die belangte Behörde bei rechtsrichtiger Vorgangsweise die Regelung des § 14 Abs. 1 lit. a BAO berücksichtigen müssen. Dabei hätte die…
…die bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann, und darüber hinaus jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Die so verstandene Sorgfalt erfordert die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, die Befragung des Vorgängers über den Stand der Passiven und die genaue Prüfung der auf diese Weise…
…s. oben) Vermögenswerte und eingegangene Verbindlichkeiten als laufendes Geschäft gemäß§ 38 UGB"- stellt für sich noch keine vom Unternehmensübergang im Sinne des § 38 UGB unabhängige Zession dar. Die Ausführungen in Punkt 4.5 der Vereinbarung regeln die Verfügungsakte zur Vertragserfüllung (modus), insbesondere den Übergang der…
…aufgrund des Fehlens des gesetzlich erforderlichen Steuersatzes als Rechnung iSd § 11 UStG 1994 angesehen werden. Zu dem Vorbringen der Bf., wonach die den Energie- und Telefonaufwendungen zugrunde liegenden Vertragsverhältnisse infolge des Unternehmensübergangs auf die Bf. übergegangen sind, ist Folgendes auszuführen: Der Übergang der betreffenden Vertragsverhältnisse…
…nach § 1297 ABGB) bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann, und darüber hinaus (nach § 1299 ABGB) jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Da die beschwerdeführende Partei diesbezüglich nichts vorgebracht hat, konnte die belangte Behörde davon ausgehen, dass die beschwerdeführende Partei bei gehöriger, allgemein üblicher…
…16/0193 zu dem Erkenntnis des BFG vom 29.8.2019, RV/7105483/2016 zu einem vergleichbaren Sachverhalt (Vereinbarungen über Bestandverhältnisse zwischen "altem" Bestandnehmer, "neuem" Bestandnehmer und Bestandgeber iZm Unternehmensübergang nach § 38 UGB) anhängig. So wie im anhängigen Verfahren wurden auch im konkreten Fall im…
…zu keinem weiteren Betrieb der Leitung gekommen, sondern vertraglich die Abtragung der Leitung vereinbart worden. Der Verzicht auf die Leitung und die vereinbarte Abtragung sei kein Unternehmensübergang, sondern das Freimachen der Trasse für die Neuerrichtung der S Leitung. Mit der fehlenden Möglichkeit Gewinn zu erzielen…
…die bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann, und darüber hinaus jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Die so verstandene Sorgfalt erfordert die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, die Befragung des Veräußerers über die Passiven und die genaue Prüfung der dabei hervorgekommenen oder sonst bekannten…
…und der Käufer kauft, erwirbt und akzeptiert die Übertragung des Geschäftsbetriebes einschließlich Vermögenswerte und eingegangene Verbindlichkeiten als laufendes Geschäft gemäß § 38 UGB" - für sich noch keine vom Unternehmensübergang im Sinne des § 38 UGB unabhängige Zession darstellt, ist der Sachverhalt im beschwerdegegenständlichen Fall doch anders gelagert…
…bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden kann, und darüber hinaus (nach § 1299 ABGB) jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Die so verstandene Sorgfalt erfordert die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, die Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach…
…und darüber hinaus (nach § 1299 ABGB) jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Die so verstandene Sorgfalt erfordert die Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, die Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach der Übung des redlichen Verkehrs ein…
…Hierbei sei jene Sorgfalt zu Grunde zu legen, die bei gewöhnlichen Fähigkeiten angewendet werden könne, und darüber hinaus jene besondere Sorgfalt, die ein Unternehmensübergang erfordere. Da ein derartiger Unternehmens- oder Betriebsübergang nie beabsichtigt oder gewünscht gewesen sei, könne der Bf. kein Vorwurf gemacht werden. Die…
…Gebäude und die Einrichtung. Demgegenüber sind der Kundenstock, Lieferverträge und das Personal nicht den wesentlichen Unternehmensgrundlagen zuzurechnen und somit für die Frage, ob ein Unternehmensübergang im Sinne des § 14 BAO stattgefunden hat, nicht von Bedeutung. Haftungsgegenstand sind offene Abgabenschulden der Fa. D1GmbH für die Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…